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Der Text stammt hauptsächlich aus dem Buch
'Die Geschichte der Frauenbewegung in Deutschland'
von der Frauenrechtlerin Rosemarie Nave-Herz
Die Geschichte der Frauenbewegung aus dem WIKI als PDF zum Download
Die Anfänge der Frauenbewegung in Deutschland reichen bis in die 40er Jahre des vorigen Jahrhunderts zurück.
Als Gründerin der deutschen Frauenbewegung gilt Louise Otto-Peters (1819 - 1895), die von der politischen Begeisterung ihrer Zeit und den weltanschaulichen Ideen jener Epoche von Freiheit, Gleichheit, Selbständigkeit ganz erfasst worden war und wegen ihrer politischen Poesie als „Lerche des Völkerfrühlings" gefeiert wurde. Die Kombination von politisch-sozialem Engagement und literarischem Talent half ihr bei der Formulierung und Durchsetzung ihrer Anliegen. 1843 forderte sie: „Die Teilnahme der Frauen an den Interessen des Staates ist nicht ein Recht, sondern eine Pflicht Und sie ergänzte 1847 diese Ausführungen: „Selbständig müssen die deutschen Frauen werden, nur dann werden sie auch fähig sein, ihrer Pflicht, teilzunehmen an den Interessen des Staates, immer und auf die rechte Weise nachzukommen. Diese Selbständigkeit kann nur durch individuelle Bildung befördert werden, denn nur ein selbständiges Herz führt zu selbständigem Handeln".
Louise Otto-Peters gründete - für eine Frau in damaliger Zeit höchst ungewöhnlich - 1849 eine
eigene politische Frauen-Zeitung und verlieh ihr das Motto: „Dem Reich der Freiheit werb' ich
Bürgerinnen". Als Ziel dieser Zeitschrift formulierte sie: „Die Geschichte aller Zeiten, und die heutige ganz besonders, lehrt: dass diejenigen auch vergessen werden, welche an sich selbst zu denken vergassen! ... Dieser selbe Erfahrungssatz ist es, welcher mich zur Herausgabe einer Frauenzeitung veranlasste. Mitten in den grossen Umwälzungen, in denen wir uns alle befinden, werden sich die Frauen vergessen sehen, wenn sie selbst an sich zu denken vergessen! Wohlauf denn, meine Schwestern, vereinigt Euch mit mir, damit wir nicht zurückbleiben, wo alles um uns und neben uns vorwärts drängt und kämpft. Wir wollen auch unser Teil fordern und verdienen an der grossen Welterlösung, welche der ganzen Menschheit, deren eine Hälfte wir sind, endlich werden muss. Wir wollen unseren Teil fordern: das Recht, das Rein-Menschliche in uns in freier Entwicklung aller unserer Kräfte auszubilden, und das Recht der Mündigkeit und Selbständigkeit im Staat. Wir wollen unser Teil verdienen: wir wollen unsere Kräfte aufbieten, das Werk der Welterlösung zu fördern, zunächst dadurch, dass wir den grossen Gedanken der Zukunft: Freiheit und Humanität ... auszubreiten suchen in allen Kreisen ..., in den engeren der Familie durch Beispiel, Belehrung und Erziehung ...
Louise Otto-Peters, überhaupt die erste Generation der Frauenbewegung,
so auch Alice Schmidt (1833 -1903),
Henriette Goldschmidt (1825 -1920)
und andere, glaubten, ihr Ziel, den Frauen Selbständigkeit und Mündigkeit zu erkämpfen, nur über das Recht auf Bildung und Arbeit zu erreichen. Die Befreiung der Frau sollte jedoch nicht Selbstzweck sein, sondern „der Gesellschaft nutzen" und „dem Fortschritt der Menschheit" bis hin zur Verringerung des bestehenden sozialen Elends und dem Abbau der sozialen Klassengegensätze dienen. Sie stellten das Streben nach voller Entfaltung der Persönlichkeit durch Bildung unter die für die Frauen ohnehin geltenden Normen der „Hingabe", „Liebe" und „Aufopferung". Nicht für sich selbst forderte man das Recht auf Bildung und Arbeit, sondern um seinen Beitrag „am Dienst der Menschheit" und vor allem an seiner „Vervollkommnung" leisten zu können. Louise Otto-Peters schrieb in der „Frauen-Zeitung": „Eine Versündigung, nicht nur am Weibe, sondern an der Menschheit, am Prinzip der Schöpfung ist's: das Weib in Knechtschaft zu stossen und darin zu erhalten, es auf den engen Kreis der Häuslichkeit beschränken zu wollen und somit auszuschliessen von jenen anderen Zwecken des Menschentums, welche sich nicht auf die Familie beziehen. Ähnlich berichtete Agnes von Zahn-Harnack, ebenso eine Vertreterin der Ersten (oder Alten) Frauenbewegung, rückblickend: „Die Frau des 19. Jahrhunderts erkannte, dass sie in einer Männerwelt lebte: Sie sah, dass die Familie, der Beruf, die Bildungsmöglichkeiten, die Stadt, der Staat, die innere und die äussere Politik, ja auch die Kirche von Männern nach Männerbedürfnissen und -wünschen eingerichtet waren; und sie sah weiter, dass alle diese Bildungen mit schweren Mängeln behaftet waren. Unter diesen Mängeln litt die Frau; aber das war nicht das Schlimmste; unter diesen Mängeln litt die Menschheit; sie verkümmerte, sie vergröberte, ihre Schöpfungen wurden Mechanismen, ihre Mittel waren roh, ihre Wirkungsmöglichkeiten gering. Um mathematisch zu reden: Keine Gleichung, kein Exempel stimmte, denn im Ansatz fehlte immer ein Faktor. Und es erwachte in der Frau die Überzeugung, dass sie selbst, ihre Eigenart, dieser fehlende Faktor sei; dass sie sich einsetzen müsste mit ihrem Können, ihrer psychologischen Feinheit, ihrer Logik, ihrem Mut, um die Aufgaben zu lösen, die mit dem Grundfehler im Ansatz unlösbar sein müssten.
Doch die Forderung nach Recht auf Bildung und Schule sollte nicht nur der Korrektur beziehungsweiseErgänzung des
kulturellen Lebens, sondern auch der beruflichen Qualifikation dienen und damit den Frauen
gleichzeitig eine selbständige, materielle Existenzmöglichkeit bieten. Aber sogar dieses „Recht auf Arbeit" musste erst erkämpft werden. So forderte Auguste Schmidt: „Wir verlangen, dass die Arena der Arbeit auch für uns und unsere Schwestern geöffnet wird.“ Das klingt, von der damaligen Situation der weiblichen Bevölkerung her gesehen, paradox; wird diese Forderung doch in einer Zeit gestellt, in der der Teil der arbeitenden weiblichen Bevölkerung bereits sehr gross ist! Der wirtschaftliche Zwang zur Arbeit, sowohl für die junge Arbeiterin als auch für die Arbeiterfrau mit Kindern, unter z.T. fast unmenschlichen Bedingungen, die hohe Zahl von weiblichem Dienstpersonal mit sehr geringer Entlohnung und hoher Arbeitsstundenzahl
bestimmten das Bild von der arbeitenden weiblichen Bevölkerung jener Zeit. Daneben gab es jene bürgerlichen Töchter, die von jeder Art von Erwerbstätigkeit und jeder Art von körperlicher Arbeit ausgeschlossen waren. Sie durften allerhöchstens als Bildungsweg den Besuch der sog. höheren Töchterschule wählen.
Das Wort „höhere" Töchterschule bezog sich im übrigen nicht auf ein höheres Bildungsniveau,
sondern lediglich auf die soziale Herkunft ihrer Schülerinnen. Diese schulische Unterweisung endete mit dem 14. Lebensjahr. Zuweilen erhielten sie danach noch zwei Jahre Privatunterricht in Gruppen oder einzeln, nämlich Konversations-, Klavier-, Gesangs- oder Malunterricht und wurden in familienartige Pensionate geschickt, die die Kenntnisse der jungen Frauen, vor allem in der deutschen Die Literatur, Mythologie, Französisch, Geschichte, Erdkunde und Religion, ergänzen sollten. anschliessende „Wartezeit" bis zur - erhofften und ersehnten - Hochzeit wurde mit Näh- und Stickarbeiten, insbesondere auch mit der mühseligen Perlen- und Petit-Point-Stickerei, Klavierspielen, Malen und anderen Beschäftigungen sowie mit gesellschaftlichen Ereignissen, wie Theater- und Konzertbesuchen, Bällen, Tee-Einladungen usw., verbracht.
Eheschliessungsgrund sollte zwar einzig die „liebevolle Zuwendung" der Ehepartner sein, de facto
musste aber an eine ökonomische Versorgung der Töchter gedacht werden. Die „Wartezeit" war
deshalb keineswegs für alle jungen Frauen eine frohe, unbeschwerte Phase, sondern Enttäuschungen sowie Angst und Sorge, keinen Heiratsantrag zu erhalten, bestimmten den Alltag mancher Mädchen. Denn die Frauen, die unverheiratet blieben, hatten ein doppelt schweres Los: Sie galten vom „eigentlichen" Frau-Sein ausgeschlossen und fielen ausserdem ihrer Familie zumeist ökonomisch und auch sonst „zur Last". Für sie bot sich allerhöchstens die Möglichkeit, Gouvernante oder Gesellschafterin zu werden - beide Positionen waren schlecht bezahlt und bedeuteten eine allgemein bemitleidete Zwitterstellung zwischen Familienangehörigkeit und Dienstboten-Dasein.
Seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts konnten sie auch den Lehrerinnenberuf ergreifen, wobei sie aber zunächst nur als Hilfskraft für den Lehrer eingestellt wurden." Doch selbst dieser einzige Beruf für bürgerliche Frauen war überfüllt. Von 1825 bis 1861 war ihre Zahl allein in Preussen von 705 auf 7.366 gestiegen, und es kam vor, dass sich auf eine Stelle 114 Bewerberinnen meldeten. So waren Wartezeiten und Vertretungspositionen die Regel.
In jener Zeit und in jener Schicht kam ferner in vielen Familien der zunehmende „heimliche"
Beschäftigungszwang vieler Bürgertöchter und -frauen hinzu, „heimlich" insofern, als es in jenen
Kreisen einerseits als unvereinbar mit der standesgemässen Lebens- und Haushaltsführung galt - wie betont -, einer Erwerbsarbeit nachzugehen, andererseits aber gerade diese sie zur Arbeit und zum Geldverdienen zwang. Für die Ausbildung der Söhne musste alles verfügbare Geld geopfert werden, die Ausbildung war lang, gesellschaftlich betont und damit finanziell aufwendig. Für die Töchter mussten ausserdem Geselligkeiten arrangiert werden, um ihnen die Chance der Heirat und damit die materielle Sicherheit zu gewährleisten. Margrit Twellmann schreibt: „Oft herrschte echte Not in den Familien, der dann in der üblichen Weise durch Sparen und heimlich ausgeführte 'standesgemässe' Näh-, Stick-, Häkel- und anderen Handarbeiten begegnet werden musste - heimlich! Familienväter fürchteten, den Kredit zu verlieren, falls man von jenen Arbeiten hörte, oft wurden sie auch gar nicht
davon in Kenntnis gesetzt, vor allem dann nicht, wenn die Töchter um Geld für eine standesgemässe Garderobe nähten, denn schliesslich mussten sie ja doch einen Freier finden!"
Die Heiratsaussichten waren, wie regionale Heiratsstatistiken zeigen, sehr begrenzt, wiederum durch die wirtschaftliche Situation mitbedingt. Da ferner das Ansehen der unverheirateten Frauen sehr gering war, musste alles aufgewendet werden, um diesem Los zu entgehen. Ehen, die in diesen Kreisen geschlossen wurden, waren für die Töchter vorwiegend Versorgungsinstitutionen.
Zudem veränderte sich durch zunehmende Funktionsausgliederung, schwindende Vorratswirtschaft und durch technische Fortschritte (in der Reinigung, Beleuchtung, Heizung usw.) der bürgerliche Haushalt immer mehr: Gertrud Bäumer schreibt: „Von den vierziger Jahren an, da die erste Nähmaschine als Kuriosität auf den Jahrmärkten für einen Groschen gezeigt wurde, wird diese Umwandlung, man mag sagen, was man will, die keine entsprechende Kompensation durch die Steigerung der Lebensansprüche erfuhr, von den Frauen selbst stärker und stärker empfunden. Forderte die Führung eines Haushaltes früher ein erhebliches Mass an Umsicht, Nachdenken, Voraussehen und Berechnen, neben körperlicher Leistungsfähigkeit und technischen Fertigkeiten, so war sie nun mit weit geringerem Aufwand an Zeit, Kraft und Kunst zu bewerkstelligen. Diese Veränderung hatte zunächst die Folge, dass hauswirtschaftliche Fähigkeiten im Wert sanken, weniger Arbeitskräfte in der Hauswirtschaft beschäftigt werden konnten, dass alle die unverheirateten weiblichen Familienmitglieder, seien es erwachsene Töchter, seien es unverheiratete ältere Angehörige, im Hause nicht mehr ein Mass von Arbeit leisten konnten, das einerseits ihrer Kraft und Fähigkeit, andererseits an Kosten ihrer Erhaltung entsprach ... Und es ist kein Zweifel, dass das geistige Niveau der bürgerlichen Frau durch diese Beschränkung des Kreises ihrer Verantwortung und ihrer Pflichten sank, dass Oberflächlichkeit, Kleinlichkeit, Reizbarkeit, Putzsucht usw., usw. überdurchschnittlich zunahmen, es ist kein Zweifel, dass die ungesunde Übertreibung der Geselligkeit
in bürgerlichen Kreisen im Zusammenhang damit stand, dass die Frauen zu viel Zeit und zu wenig
Gelegenheit hatten, an den ernsten allgemeinen Interessen teilzunehmen."
Der „standesgemässen" Lebensführung in dieser Schicht entsprach es ferner, trotz der Abnahme der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, nicht auf Dienstpersonal zu verzichten. Im verarmten Mittelstand wurde sogar lieber am Essen gespart als dem Dienstmädchen - dem Statussymbol - gekündigt.
Es gab also im vorigen Jahrhundert vornehmlich vier verschiedene Gruppen von Frauen, die sich in ihrer Daseinsform stark unterschieden: 1. die Frauen und Töchter der bürgerlichen Mittel- und Oberschicht ohne Recht auf Arbeit (mit Ausnahme des Gouvernanten-, Lehrerinnen- oder
Gesellschafterinnenberufs bei Ledigbleiben), 2. die in der Landwirtschaft, im Handel und Gewerbe tätigen Frauen, 3. die Fabrikarbeiterinnen (ledig oder verheiratet mit Kindern) und 4. die unverheirateten Dienstmädchen sowie verheirateten Dienstboten (wie Wäscherinnen, Köchinnen für besondere Anlässe usw.). Die ersten Vertreterinnen der organisierten Frauenbewegung waren Vertreterinnen der ersten Gruppe und forderten das Recht auf Erwerbsarbeit auch für ihre Schicht. Sie wollten nicht ihre Daseinserfüllung allein im Warten auf die standesgemässe Heirat sehen. Auch wollten sie in der Lage sein, ihren Lebensunterhalt selbst „standesgemäss" zu verdienen und sich damit von der Herkunftsfamilie zu „emanzipieren".
1865 schlossen sich erstmals in der deutschen Geschichte Frauen zusammen, um sich für die
Anliegen der weiblichen Bevölkerung einzusetzen. Louise Otto-Peters und ein Hauptmann a.D., A.
Korn, der sich für die Belange der Frauen energisch öffentlich eingesetzt hatte, luden vom 16. bis 19. Oktober 1865, den Gedenktagen der Völkerschlacht, zur ersten Frauenkonferenz Deutschlands ein. 120 Frauen folgten der Einladung, auch August Bebel. Zum ersten Mal leitete eine Frau eine grosse , nämlich Louise Otto-Peters. Da sie wusste, dass sie selbst mit ihrer leisen
öffentliche Versammlung Stimme und ihrem stark sächselnden Dialekt keine gute Rednerin war, übertrug sie die Festansprache Auguste Schmidt, deren „zündende Rednergabe" immer wieder - auch später - gerühmt wurde.
Dieses Ereignis rief in der zeitgenössischen Presse Aufmerksamkeit und Aufregung hervor und wurde spöttisch auch mit „Leipziger Frauenschlacht" bezeichnet.
Im Rahmen dieser Konferenz wurde der „Allgemeine Deutsche Frauenverein" gegründet, dessen
erklärtes Ziel es war, „die erhöhte Bildung des weiblichen Geschlechts und die Befreiung der
weiblichen Arbeit von allen Hindernissen" zu erkämpfen. Erste Vorsitzende wurde Louise Otto-
Peters (1819-1895), zweite Vorsitzende Auguste Schmidt (1833-1902). Mit der Gründung dieses
Vereins begann in Deutschland die organisierte Frauenbewegung.
Ferner wurde in Leipzig vereinbart, jährliche Mitgliederversammlungen als „Deutsche Frauentage" an wechselnden Orten abzuhalten und eine eigene Vereinszeitschrift mit dem Titel die „Neuen Bahnen"
zu konzipieren, die „dem weiblichen Fortschritt" dienen sollte und „keine Modebilder, keine Stick- und Schnittmuster, keine Recepte" enthalten sollte - „dies alles findet sich anderwärts zur Genüge". Von 1866 bis 1895 wurde diese von Louise Otto-Peters und Auguste Schmidt gemeinsam herausgegeben. Sie erschien 14tägig bis 1920 und umfasst 50 Jahrgänge.
Abschliessend seien noch einige kurze biographische Notizen über Louise Otto-Peters, die Gründerin der Deutschen Frauenbewegung, angefügt: Sie war als Tochter eines Gerichtsdirektors in einem Haus aufgewachsen, wo politische Diskussionen zwischen den Eltern und den vier Töchtern an der Tagesordnung waren, wo mehrere Zeitungen abonniert wurden, und der Vater die Töchter aufforderte: „Lest, damit, wenn von der Zeitgeschichte die Rede ist, ihr nicht dumm dabeisitzt und euch schämen müsst". Ihr Leben veränderte sich plötzlich, als zunächst eine Schwester (1831), dann die Eltern (1835) starben. Die drei Schwestern beschlossen, einen eigenständigen Haushalt zu führen und ihr Vermögen selbst zu verwalten, was zwar in Sachsen, wo sie wohnten, möglich war, aber in anderen Ländern zu jener Zeit nicht. Als sie später (1840) bei einem Besuch im Erzgebirge das Elend der Arbeiter und Arbeiterinnen kennenlernte, wird sie aus dieser Erfahrung zur „sozialen Schriftstellerin".
Für Louise Otto-Peters politische, geistige sowie menschliche Haltung ist ferner kennzeichnend ihre Verlobung mit dem im Zuchthaus eingekerkerten Dichter und Freiheitskämpfer August Peters, den sie erst sieben Jahre später, nach seiner Begnadigung, heiraten konnte.
Vergleicht man die Biographien der Vertreterinnen der Ersten Frauenbewegung, so ist bei allen ein aussergewöhnlicher Lebensweg gegeben; sie stammen zumeist aus vermögenderen Elternhäusern, vielfach wurden politische Diskussionen im Familienkreis geführt; der Vater förderte die geistige Auseinandersetzung seiner Töchter mit aktuellen Problemen oder die Töchter kämpften gegen ihn. Von den Müttern ist sehr viel seltener in den Biographien die Rede; manche wuchsen auch mutterlos auf. Es ist bemerkenswert, dass die Frauenbewegung in den ersten Jahren ihrer Konstituierung ernsthaftem Widerstand kaum begegnete. Erst Ende der 60er Jahre, also nach der Gründung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins, und zwar vor allem nach Erscheinen der deutschen Übersetzung des Buches „Subjection of Women" von John Stuart Mill und des Buches „Für und Wider die deutschen Frauen" von Fanny Lewald-Stahr setzte eine lebhafte Diskussion ein. So schrieb z.B. Philipp von Nathusius gegen diese Schriften zusammenfassend: „Unsere Zeit stellt alles in Frage. So müssen sich auch die lieben Frauen gefallen lassen, dass aus ihnen eine Frage gemacht wird ...
Dagegen soll 'die liebe Frauenwelt' eine 'glückliche, stille, grüne Oase' sein, 'ein Quell' der
Lebenspoesie, ein Rest aus dem Paradiese. Und den wollen wir uns von keiner 'Frauenfrage', von
keinem unglücklichen Blaustrumpf und von keinem überstudierten Nationalökonomen nehmen lassen. Wir wollen sie dem 'schulgequälten', wir wollen sie soviel als möglich auch dem armen und ärmsten 'Arbeiter' mit Gottes Hilfe erhalten." Und H. Jakobs schreibt: „Im übrigen aber ist die durch Natur und Evangelium gebotene Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern die, dass der Mann für Kampf und Arbeit bestimmt ist, die Frau aber in der Pflege reiner, warmer und inniger Gefühle, in der Bewahrung der Güter, die der Mann erworben, in der Ordnung, Leitung und dem Schmuck des Hauses, die von Gott ihnen anvertraute Aufgabe suchen. Dem Manne gebührt der Kampf und die Arbeit, aber das Weib wische den Schweiss von seiner Stirn und stärke seine Kraft, indem sie durch ihr Sein und Walten das Haus zu einer Stätte der Harmonie und des Friedens, zu einer idealen Welt bilde.
Diese Zitate sind nur stellvertretend für viele ähnliche in damaliger Zeit hier wiedergegeben;
auf sie alle passt die Kritik von Gertrud Bäumer, dass ihre Verfasser Urteile abgaben „aus vorgefassten Meinungen, ohne Kenntnis der wahren Sachlage, ohne auch nur das Gefühl der Notwendigkeit einer solchen Kenntnis..., aber gewürzt mit dem Pathos einer als sittliche Autorität auftretenden Partei.
Der Sturm der Entrüstung, den die Frauenbewegung in jener Zeit gerade auch bei gebildeten
Männern des Bürgertums entfachte, hatte weniger mit Konkurrenzkampf zu tun
als damit, dass die bestehende Weltdeutung, das „Ergänzungstheorem der Geschlechter", in Frage gestellt wurde, obwohl dies viele Vertreterinnen der Ersten Bürgerlichen Frauenbewegung selbst gar nicht beabsichtigten. (Hierauf wird später noch ausführlicher eingegangen). Sie versuchten, die Argumentation „streng wissenschaftlich" zu führen.
Gegner der Frauenbewegung waren - von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen - zwar einerseits die Männer, die z.T. mit „wissenschaftlichen" Untersuchungen und Argumenten die Unfähigkeiten der Frauen zu beweisen glaubten, zum anderen aber auch viele Frauen, die an „der männlich orientierten Welt" nichts auszusetzen fanden, sich in ihrer „gottgewollten Abhängigkeit" wohlfühlten oder zu einem Nachdenken über die ganze Frage überhaupt nicht kamen. Sie verharrten entweder in unerschütterlicher Gleichgültigkeit ohne jeden Protest, obwohl ihr Dasein oftmals mit grösster Aufopferung einherging (aber das wiederum entsprach ja gerade dem Frauenideal), oder sie stimmten sogar in den Chor der männlichen Gegner mit ein. Diese Haltung gerade auch seitens der Frauen hielt im übrigen noch sehr lange an, selbst als Frauen zum Universitätsstudium zugelassen worden waren. Folgende reale Gesprächsszene, aufgeschrieben von einer der ersten Studentinnen in Deutschland, illustriert diese Einstellung:
Freiburg 1907, die Studentin der Geschichtswissenschaft, Lina Kulenkampff, sitzt neben der Ehefrau des Professors für mittelalterliche Geschichte, Frau von Below: „Stopfen Sie Ihre Strümpfe selbst?" Studentin Kulenkampff: „Ja." Frau von Below: „Nähen Sie denn auch mit dem Fingerhut?" Studentin Kulenkampff: „Ja." Frau von Below: „Ach, dann ist ja noch nicht alle Weiblichkeit verloren ...!"
Der Kampf um die Gleichberechtigung war darüber hinaus dadurch erschwert, dass die Frauen zu
jener Zeit politisch völlig rechtlos waren. Am stärksten wurden sie in den beiden grössten
Bundesstaaten Preussen und Bayern behindert durch die „Verordnung über die Verhütung eines die gesetzliche Freiheit und Ordnung gefährdenden Missbrauchs des Versammlungs- und Vereinigungsrechts", denn hierin hiess es: „Politischen Vereinen ist die Aufnahme von Frauenpersonen, Schülern und Lehrlingen verboten. Auch dürfen solche Personen nicht an Versammlungen und Sitzungen teilnehmen, bei denen politische Gegenstände verhandelt werden.“
Nur die Männer konnten bestimmen, ob Reformen zugunsten der Frauen durchgeführt wurden oder nicht. Die Frauen waren also auf das Wohlwollen und die Geneigtheit der Männer angewiesen. Da sie zudem durch ihren Ausschluss vom öffentlichen Bildungssystem nicht die nötigen rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Kenntnisse besassen, mussten sie autodidaktisch das notwendige weitere Wissen erwerben. Hinzu kam ihre finanzielle Ohnmacht, zu der sie durch das deutsche Rechtssystem verurteilt waren, denn über das Vermögen, selbst über den eigenen Verdienst der Frau, bestimmte der Ehemann. Weiterhin hinderte ihre Erziehung sie daran, die spezifischen „weiblichen Tugenden" in Frage zu stellen: Als erstrebenswerte Eigenschaften galten für eine Frau „Unschuld, Sanftmut und
Bescheidenheit, Artigkeit, Schamhaftigkeit und ein freundliches, aufgeheitertes Wesen."
Auch im öffentlichen Leben hatte die Frau - selbst nach Auffassung der damaligen Frauenrechtlerinnen -„der versöhnende und harmonisch ausgleichende Mittelpunkt" zu sein; das „ewig Weibliche" sollte „in der Menschheit zur Geltung gebracht werden, damit es nicht nur den Einzelnen, sondern die ganze Menschheit hinanziehe zu höheren Standpunkten zum Ziele der Vollendung." Demzufolge schied jeglicher Kampf als ein Mittel zur Überzeugung der Öffentlichkeit aus; es blieben nur die „sanften Waffen" übrig, und dazu zählte moralischer Zwang. Vornehmlich durch Pflichterfüllung sollte bewiesen werden, dass die Frauen würdig und fähig seien, weitere Pflichten und damit verbundene Rechte zu übernehmen. „Arbeit - Leistung - Pflichterfüllung standen immer an erster Stelle, die Forderung eines Rechtes weit ab an zweiter, wenn ihm nicht ganz die Qualität einer 'Belohnung' beigelegt wurde."
Durch diese Haltung ist die Erste Frauenbewegung gekennzeichnet. Zu Recht schreibt Elisabeth
Meyer-Renschhausen: „Weil Frauenbewegung in jener Zeit am geltenden bürgerlichen Frauenbild
festhielt und Frauen allein für den 'privaten' und 'häuslichen' Bereich, resp. den 'unpolitischen' Teil des Lebens", zuständig erklärte, wird sie von heutigen Frauenforscherinnen häufig als konservativ oder als unpolitisch etikettiert. Zu fragen wäre allerdings, ob sie nicht 'konservativ', hier im Sinne Edward P. Tompson verstanden: das Sich-Beziehen auf ältere Moralsysteme, um mittels dieser einen legitimen Protest überhaupt formulieren zu können."
Der 1865 gegründete „Allgemeine Deutsche Frauenverein (ADF)" sollte „für die erhöhte Bildung des weiblichen Geschlechts" und für das Recht auf Erwerbsarbeit eintreten. Der Grundsatz der
Gerechtigkeit und Freiheit für alle Bürger bildete die Argumentationsbasis für die Forderung nach dem Arbeit wurde von den Gründerinnen als erzieherischer Wert und als Recht auf Arbeit.
Voraussetzung zur Selbständigkeit begriffen. Die folgende Resolution wurde auf der ersten
Frauenkonferenz Deutschlands verabschiedet: „I. Die erste deutsche Frauenkonferenz erklärt die Arbeit, welche die Grundlage der ganzen neuen Gesellschaft sein soll, für eine Pflicht und Ehre des weiblichen Geschlechts, sie nimmt dagegen das Recht der Arbeit in Anspruch und hält es für notwendig, dass alle der weiblichen Arbeit im Wege stehenden Hindernisse entfernt werden. II. Wir halten es für ein unabweisbares Bedürfnis, die weibliche Arbeit von den Fesseln des Vorurteils, die sich von den verschiedensten Seiten gegen sie geltend machen, zu befreien. Wir halten in dieser Hinsicht neben der Agitation durch Frauenbildungsvereine und die Presse die Begründung von Produktivassociationen, welche den Frauen vorzugsweise empfohlen werden, die Errichtung von Industrie-Ausstellungen für weibliche Arbeitserzeugnisse, die Gründung von Industrieschulen für Mädchen, die Errichtung von Mädchenherbergen, endlich aber auch die Pflege höherer wissenschaftlicher Bildung für geeignete Mittel, dem Ziele näher zu kommen."
Ebenso wurde ein Vereinsstatut entworfen und angenommen, dessen § 2 eine heftige Diskussion ausgelöst hatte und dem Verein von Aussenstehenden den Vorwurf der Männerfeindlichkeit einbrachte, da er Männer nur als Berater und nicht voll stimmberechtigt zuliess. Er lautete: „§ 2 - Frauen und Mädchen, welche die Grossjährigkeit erreicht haben, erlangen die Mitgliedschaft durch Eintrittserklärung, eine einmalige Eintrittsgebühr von 1/2 Thaler und einem jährlichen Beitrag von 2 Thalern. Jüngere Mädchen können gegen einen Jahresbeitrag von 1 Thaler als Zuhörerinnen ohne Stimmrecht zugelassen werden und an allen Vorteilen der Vereinigung teilnehmen. Männer, die sich für die Zwecke des Vereins interessieren und diese bestätigen, können als Ehrenmitglieder mit beratender Stimme aufgenommen werden. Ebenso solche Frauen im Auslande, die für die Frauensachen in rühmlicher Weise tätig waren."
Der Verein griff sofort die z.T. noch heute aktuellen Themen auf: Forderung nach Industrie- und Handelsschulen für Mädchen, nach Arbeiterinnenschutz, Mutterschutz, Chancengleichheit im Beruf, nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit, gleicher Gewerbefreiheit für Frauen und dem Frauenwahlrecht. Insbesondere nahm er sich von Anfang an der Frauenbildungsfrage an, indem er literarische, historische, naturkundliche u.a. Vortragsabende veranstaltete, zu denen auch
Arbeiterinnen, sowohl Fabrik- als auch Handarbeiterinnen, eingeladen wurden. Aus der Sicht der
Veranstalterinnen suchte man das Beste, das man besass, zu geben: die Bildung, obwohl man
dadurch die akuten Anliegen der Arbeiterinnen völlig verkannte. Durch Wanderveranstaltungen
wurden überall in Deutschland neue Ortsverbände des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins
gegründet. Der ADF hatte mit einer Mitgliederzahl von 34 begonnen, verdoppelte diese im ersten Jahr und nach fünf Jahren war die Zahl auf 10.000 angewachsen.
Am 27. Februar 1866 wurde in Berlin der „Verein zur Förderung der Erwerbstätigkeit des weiblichen Geschlechts" (später: Lette-Verein genannt) gegründet ; die Leitung wurde einem Ausschuss übertragen, der aus 20 Männern und 5 Frauen bestand. Frau Jenny Hirsch wurde 1. Schriftführerin; der Präsident des „Zentralvereins in Preussen für das Wohl der arbeitenden Klasse", Dr. Adolph Lette, übernahm den Vorsitz. Er hatte sich für die Förderung der weiblichen Bildung in der Öffentlichkeit stark eingesetzt, lehnte aber ebenso entschieden jede politische Emanzipation von Frauen ab. So hatte er ein Jahr zuvor in einer Denkschrift gefordert, dass „unsere sonst so vortrefflichen Töchterschulen" den späteren praktischen Lebensberuf stärker berücksichtigen und dass spezielle Schulen zur Berufsausbildung für Mädchen errichtet werden sollten. Gleichzeitig aber betont er: „Was wir nicht wollen" - das „nicht" ist von ihm doppelt unterstrichen worden -„und niemals, auch nicht in noch so fernen Jahrhunderten, wünschen und bezwecken, ist die politische Emanzipation und Gleichberechtigung der Frauen".
Dieser Verein wird wegen der männlichen Führung und der politischen Haltung des damaligen Vorsitzenden nicht von allen Vertreterinnen der Frauenbewegung Adolph Lettes Nachfolger, Franz von Holtzendorff, hingegen trat als einer der ihren anerkannt, ganz entschieden für die berufliche und politische Gleichberechtigung der Frauen ein.
Der Verein konzentrierte sich auf die Frauen der bürgerlichen Stände, um ihnen die „Freiheit der Arbeit" zu sichern, d.h., den Mädchen nach Abgang von der höheren Töchterschule eine
entsprechende Erwerbsfähigkeit zu vermitteln und sie nicht nur, wie bisher, allein auf den
Lehrerinnenberuf verweisen zu müssen. Zum Ziele des Vereins wurde erklärt:
„1. Beseitigung der der Erwerbstätigkeit der Frauen entgegenstehenden Vorurteile und Hindernisse;
2. Beförderung von Lehranstalten zur Heranbildung für einen kommerziellen und gewerblichen Zweck;
3. Nachweisung
gewerblicher Lehrgelegenheiten und Vermittlung der Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und
Arbeitnehmerinnen, soweit nicht durch bestehende Anstalten bereits genügende Fürsorge dafür
getroffen ist;
4. Begründung von Verkaufs- und Ausstellungslokalen für weibliche Handarbeiten und
künstlerische Erzeugnisse;
5. Schutz selbständig beschäftigter Personen weiblichen Geschlechts
gegen Benachteiligung in sittlicher oder wirtschaftlicher Beziehung, vorzugsweise durch Nachweisung geeigneter Gelegenheiten für Wohnung und Beköstigung."
Weitere Frauenerwerbsvereine wurden überall in Deutschland errichtet. Sie schlossen sich 1869 auf Reichsebene in einem besonderen Dachverband zusammen. 1867 beantragte der Allgemeine
Deutsche Frauenverein und etwas später - 1869 - der Lette-Verein die Zulassung von Frauen zum Bahn-, Post- und Telegraphendienst, jedoch beide ohne Erfolg. Erst ab 1872 und 1873 wurden den Frauen weitere Berufsmöglichkeiten eröffnet durch die ersten Kindergärtnerinnenseminare und durch die endlich erfolgte Zulassung zum Bahn-, Post- und Telegraphendienst. In jener Zeit entstehen nunmehr überall in Deutschland private Handelslehrinstitute zur Vorbereitung auf eine gehobene kaufmännische Tätigkeit für Frauen, ferner Gewerbe-, Telegraphen- und Sekretärinnen- sowie Koch- und Haushaltungsschulen.
Von den höheren Berufspositionen und dem höheren Schulwesen blieben die Frauen jedoch weiterhin ausgeschlossen.
Zur selben Zeit forderte Hedwig Dohm gleiche Ausbildung für beide Geschlechter von der
Elementarschule bis zur Universität, gleichen Zugang beider Geschlechter zu allen Berufen (wobei sie auch vor einer Berufstätigkeit der Ehefrau nicht „zurückschreckte") und die absolute Gleichstellung der Männer und Frauen im privaten und öffentlichen Recht. Sie erklärte das Frauenstimmrecht zur Berühmt geworden ist ihr Ausspruch unabdingbaren Notwendigkeit, um diese Ziele zu erreichen. „Menschenrechte haben kein Geschlecht!", womit damals eine Diskussion über das Verhältnis zwischen Geschlechtern und Politik begann, die sich heute in der Neuen Frauenbewegung fortsetzt, nunmehr im Diskurs um „Geschlecht als soziale Strukturkategorie". Hedwig Dohm erntete mit ihren Forderungen damals lediglich Hohn und Spott, und selbst durch die organisierte Frauenbewegung erhielt sie keine besondere Unterstützung, da diese in jener Zeit heftige, offene Auseinandersetzungen vermied und die Schriften von Hedwig Dohm als Provokation wirkten. Ferner unterschied sie sich in ihrer Auffassung über die Gleichheit der Geschlechter von den damals führenden Frauen in der organisierten Frauenbewegung prinzipiell, da diese das Ergänzungstheorem der Geschlechter - im Gegensatz zu ihr - weiter anerkannten.
Erst ab 1876 wurden vom Deutschen Frauenverein und vom Lette-Verein um Zulassung der Frauen zum Universitätsstudium eingereicht, doch erfolglos.
Ebenso richtete nun der Allgemeine Deutsche Frauenverein eine Petition in bezug auf die
familienrechtlichen Bestimmungen an den Reichstag und forderte, bei Abfassung des neuen
Civilgesetzbuches die Stellung der Frauen im Familienrecht gleichrangig zu berücksichtigen. Denn die bis zum Jahr 1900 - dem Jahr der Inkraftsetzung des BGB für das gesamte Reich - gegebene Rechtslandschaft im Kaiserreich muss man sich „wie einen bunten Flickenteppich vorstellen, in dem sich verschiedene Rechtsgebiete und Rechtsgewohnheiten je nach früheren Ländergrenzen und Staatsgewalten überlagerten und mischten, und wer zu seinem Recht kommen wollte, musste oftmals erst gerichtlich klären lassen, welches Recht denn nun anwendbar war".
Die Frauenbewegung wandte sich in ihren Forderungen gegen das gesetzliche eheliche Güterrecht, die allgemeine Beschränkung der Handlungsfähigkeit der Ehefrau, das alleinige Erziehungsrecht des Vaters und die rechtliche Bevorzugung der Söhne gegenüber den Töchtern. Vereinzelte Stimmen forderten damals bereits die Namenskontinuität und die Abschaffung einer besonderen Anrede für Keine dieser Forderungen wurde erfüllt, und trotz aller Proteste der verschiedensten ledige Frauen.
Gruppierungen innerhalb der Ersten Frauenbewegung wurden auf juristischer Ebene mit Einführung des BGB keine Veränderungen zugunsten der Frauen aufgenommen, sondern ihre „Unmündigkeit" sogar noch vergrössert. Die in Zürich promovierte Juristin Anita Augspurg rief sogar nach Inkrafttreten des BGB zum „Eheboykott" auf und setzte sich damit einer Lawine von Diffamierungen aus: „Für eine Frau von Selbstachtung, welche die gesetzlichen Wirkungen der bürgerlichen Eheschliessung kennt, ist es nach meiner Überzeugung unmöglich, eine legitime Ehe einzugehen; ihr Selbsterhaltungstrieb, die Achtung vor sich selbst und ihr Anspruch auf Achtung ihres Mannes, lässt ihr nur die Möglichkeit einer freien Ehe offen."
Verteidigt wurde das Recht z.B. mit folgendem Argument: „Aber weil dieses Leben ein
gemeinschaftliches ist und sein soll, muss bei Meinungsverschiedenheiten die Stimme eines der
Gatten den Ausschlag geben und dies kann nach der natürlichen Ordnung des Verhältnisses nur die des Mannes sein."
Das BGB schrieb fest, dass mit der Eheschliessung die Frau nicht nur den Nachnamen ihres Mannes zu führen hatte, sondern er bestimmte auch den Wohnort. Ferner wurden die Verwaltungs- und Nutzniessungsrechte des Mannes am Vermögen seiner Frau noch erweitert; konkret: sobald eine Frau heiratete, verlor sie die Verfügung über ihr eigenes Vermögen. War sie erwerbstätig, blieb ihr Lohn zwar ihr Eigentum, aber der Ehemann konnte jederzeit ohne ihre Zustimmung, sogar ohne ihr Wissen, ihr Arbeitsverhältnis kündigen. Nur ein privater Ehevertrag, abgeschlossen vor der Heirat, konnte die Frau vor diesen Gesetzen schützen. So blieb dem Deutschen Frauenverein nur die Möglichkeit, Rechtsschutzstellen, d.h. Auskunftsstellen für Frauen in allen Rechtsfällen zu gründen, die nach und nach in 20 deutschen Städten entstanden.
1885 gründete Gertrud Guilleaume-Schack in Berlin den „Verein zur Wahrnehmung der Interessen der Arbeiterinnen". Sie hatte zuvor die aus England stammende „Sittlichkeitsbewegung" in Deutschland gegründet und wurde durch diese Arbeit auf den Zusammenhang von Prostitution und Lohnniveau aufmerksam. Der neue Verein setzte sich deshalb folgendes Ziel: „Hebung der geistigen und materiellen Interessen der Mitglieder, insbesondere Regelung der Lohnverhältnisse, gegenseitige Unterstützung bei Lohnstreitigkeiten, Aufklärung durch fachgewerbliche und wissenschaftliche Vorträge, Beschaffung einer Bibliothek, Pflege der Kollegialität durch gesellige Zusammenkünfte und die Errichtung eines Arbeitsnachweises. Der monatliche Beitrag war auf 20 Pf. und das Eintrittsgeld auf 25 Pf. festgesetzt. Männer hatten gewöhnlich keinen Zugang zu den Vereinsversammlungen."
Dieser Verein fand - vor allem durch die Aktivität von Gertrud Guilleaume-Schack - unter den
Arbeiterinnen grossen Anklang. Zwei Arbeiterbezirke spalteten sich noch im selben Jahr von dem
Gründungsverein ab und bildeten selbständige Institutionen, der Berliner-Arbeiterinnen-Verein im Norden und der Fachverein der Berliner Mantelnäherinnen. Alle drei Vereine stellten eine Art von Frauengewerkschaft dar. Als ihre Anhängerschaft immer grösser wurde und staatliche Stellen die öffentliche Ordnung gefährdet glaubten, wurden sie unter Bezugnahme auf das geltende Versammlungs- und Vereinigungsrecht verboten und aufgelöst.
Im gleichen Jahr, 1887, richtete Helene Lange mit fünf anderen Frauen eine Petition an den
Preussischen Unterrichtsminister und das Preussische Abgeordnetenhaus, worin die wissenschaftliche Ausbildung der Lehrerinnen an höheren Mädchenschulen und ihre Beteiligung am Unterricht gefordert wurde. Die Petition erregte vor allem durch die Begleitschrift, die sogenannte „Gelbe Broschüre", Aufsehen. Hierin prangerte Helene Lange das von den männlichen Pädagogen verfochtene Bildungsziel an, wonach das Mädchen bis zum 16. Lebensjahr „allseitig harmonisch" gebildet werden sollte. Für die Mädchen-Schulpädagogen galt es nämlich, „dem Weibe eine der Geistesbildung des Mannes in der Allgemeinheit der Art und der Interessen ebenbürtige Bildung zu ermöglichen, damit der deutsche Mann nicht durch die geistige Kurzsichtigkeit, durch Engherzigkeit seiner Frau an dem häuslichen Herde gelangweilt und in seiner Hingabe an höhere Interessen gelähmt werde, dass vielmehr das Weib mit Verständnis diesen Interessen und der Wärme des Gefühls für dieselben zur Seite stehe.
Ein anderes derzeit vielgerühmtes Erziehungsbuch sah die Bestimmung der Frau darin, „einem
Manne durch ihre Annehmlichkeit die süssesten Freuden des gesellschaftlichen Lebens zu schenken, seinen, durch anhaltendes Nachsinnen ermüdeten Geist durch ihren Umgang aufzuheitern, ihm als Freundin, Ratgeberin, Gesellschafterin und Regiererin des Hauswesens zu gefallen, mit einem klugen, nachgebenden Wesen an der Herrschaft über Kinder und Gesinde teilzunehmen, ihrem ewigen Freunde die Erwerbung nötiger Bedürfnisse zu erleichtern und ihm mancher kleinen Übel und Verdriesslichkeiten zu überheben." Nach Helene Lange aber sollte die Schule „die grossen menschlichen Anlagen und Kräfte entwickeln, die Kraft des Glaubens und der Menschenliebe, ebensowohl wie die intellektuellen Fähigkeiten" und diese Forderungen wären nur zu erfüllen, wenn der Frau die Bildung ihres eigenen Geschlechtes übertragen würde. „Dass sie (die Frau, d. Verf.) Mädchen mit ganz anderem Verständnis, mit mehr Liebe und Interesse gegenübersteht als der Mann, dass ihr andere Methoden erziehlicher Einwirkung zu Gebote stehen, ist selbstverständlich.... Der Frau gebührt in der Mädchenschule die Klassen- und Schulleitung." In zweifachem Sinne bedrohte damit - so betont Heike Flessner - die „Gelbe Broschüre" das Monopol der Lehrer. „Sie bestritt den Lehrern die alleinige Zuständigkeit für die Bildung der Mädchen und damit das Privileg des Arbeitsplatzes;
schlimmer noch - sie erklärte sie zu Usurpatoren (d.h. zu unrechtmässigen Besetzern) eines originären Frauenbereichs. Also: eine Offensive weiblicher Identität auf der ganzen Linie!"
Die Petition wurde abgelehnt.
Im Mittelpunkt der Erziehung war jedoch bei Helene Lange, Gertrud Bäumer und anderen führenden Frauen der bürgerlichen Frauenbewegung ganz eindeutig die zukünftige Mutter: „Denn unerschüttert steht eines auch in der neuen Zeit: der Gedanke, dass der höchste Beruf der Mutterberuf ist, insofern er den Beruf der Erzieherin des heranwachsenden Geschlechts in sich schliesst." Sie und viele Vertreterinnen der bürgerlichen Frauenbewegung meinten mit „Mutterschaft" auch eine „geistige Mutterschaft". Diesen Begriff hatte schon 1865 Henriette Schrader-Breymann geprägt . Durch ihn werden die den Frauen und Männern polar zugeordneten Eigenschaften und Verhaltensweisen weiter fortgeschrieben. „Geistige Mutterschaft" besass auch die ledige berufstätige Frau. Zu Recht betont Herrad-Ulrike Bussemer, dass nunmehr die Qualität der „geistigen Mutterschaft" nicht mehr „an die biologische Mutterschaft gebunden oder auf eine bestimmte Lebensphase beschränkt (war); sie verband instinkthaftes, 'angeborenes' Verhalten mit erworbenem Wissen und hielt die Definition der Frau durch ihre familiale Rolle aufrecht, ohne ihre Funktion auf die Institution Familie einzuengen."
Die Vertreterinnen dieses gesellschaftlichen Konzepts ordneten den Geschlechtern jeweils einen spezifischen Platz zu und diktierten der Frau die Aufgabe einer besonderen „Kulturmission" - wie sie es nannten - zu.
Dieser Richtung innerhalb der bürgerlichen Frauenbewegung stand ein zahlenmässig kleiner,
radikalerer Flügel gegenüber. Bärbel Clemens hat beide Richtungen zutreffend gekennzeichnet,
indem sie schreibt: „Grob kann man in der europäischen Diskussion unterscheiden zwischen einem egalitären und einem dualistischen Menschenbild, das die Grundlage bildete für unterschiedliche Strategien der Frauenbewegung. Die verschiedenen Strömungen der in eine Vielzahl von Einzelanliegen aufgefächerten Frauenbewegung lassen sich bis heute zurückführen auf zwei Grundformen von Politik: eine Politik der Egalität, die die Gleichheit der Menschen beiderlei Geschlechts betont und eine Politik der Weiblichkeit, die ausgeht von der Differenz der Geschlechter und ihre Unterschiede deutlich machen will. In der deutschen bürgerlichen Frauenbewegung hatten egalitäre wie dualistische Konzeptionen ihre Anhängerinnen, die sich in verschiedenen Organisationen als gemässigter und radikaler Flügel innerhalb des Dachverbandes der bürgerlichen Frauenbewegung, dem Bund Deutscher Frauenvereine, gegenüberstanden."
Unzufriedenheit mit dem vorsichtigen Vorgehen des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins führte 1888 zur Gründung des Frauenvereins „Reform", der sich ganz besonders der höheren Mädchen- und Frauenbildung annahm und deshalb die Errichtung von Mädchengymnasien und die Öffnung der Kaum hatte er sich konstituiert, reichte er 1888 und 1889 bei den
Universitäten für Frauen forderte.
Kultusministerien aller deutschen Bundesstaaten eine Petition um Zulassung des weiblichen
Geschlechts zur „Maturitätsprüfung" (heute Abitur genannt) an Gymnasien und Realgymnasien sowie um Zulassung zum Studium an Universitäten ein, allerdings ohne Erfolg.
Erst 1889 gelang es Helene Lange, Realkurse für Frauen einzurichten. 1890 gründete sie den
„Allgemeinen Deutschen Lehrerinnen-Verein", den sie 31 Jahre als erste Vorsitzende leitete.
Ein Jahr später, 1891, wurde eine Massenpetition um Zulassung von Frauen zum ärztlichen Studium eingereicht und erneut 1892 - immer ohne Erfolg.
Aber ab 1892 wurden endlich Mädchen in Preussen (bald im ganzen Deutschen Reich) wenigstens zur Reifeprüfung an öffentlichen Jungen-Gymnasien zugelassen und eine Neuordnung des höheren Mädchenschulwesens durchgeführt, weswegen es Helene Lange ein Jahr später (1893) gelang, ihre Realkurse in Gymnasialkurse mit dem Ziel der Reifeprüfung umzuwandeln. Eine Studienmöglichkeit gab es für Frauen in Deutschland jedoch in jener Zeit immer noch nicht.
1893 wurde wiederum eine Petition mit 60.000 Unterschriften zum Frauenstudium abgelehnt, nicht anders geschah dies 1894 (und das war nun schon die vierte Petition in dieser Sache). - Die
bürgerliche Frauenbewegung im vorigen Jahrhundert legte also eindeutig den grössten Wert auf die Verbesserung der Mädchen- und Frauenbildung, um fähig zu werden, über neue Pflichten neue Rechte zu gewinnen.
- wurde das Thema der politischen Vorsichtiger - vermutlich aus strategischen Überlegungen
Gleichberechtigung behandelt. Das Frauenstimmrecht wurde von den meisten Frauen als Fernziel, als „Krönung", betrachtet. Die Forderung danach wurde im vorigen Jahrhundert weder von allen Frauenvereinen gemeinsam klar formuliert noch in den eigenen Reihen diskutiert und vertreten.
Nur die 1895 gegründete Berliner Frauenrechtsbewegung nahm sich dieser Forderung radikal an.
Am 29. März 1894 schlossen sich viele der bestehenden Frauenverbände zum „Bund Deutscher
Frauenvereine" (BDF) zusammen. Die Idee einer umfassenden Dachorganisation aller
Frauenbestrebungen war aus dem Ausland, den USA, gekommen. 1888 war der „International Council Dem Aufruf nach of Women" (ICW) gegründet worden, dem sich der BDF anschloss.
Zusammenschluss folgten im Laufe der Zeit zahlreiche Verbände. Zur ersten Vorsitzenden wählte man die Leiterin des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins, Auguste Schmidt. Der Dachverband hatte sich das folgende Ziel gesetzt: „Der Bund Deutscher Frauenvereine vereinigt die deutschen Frauen jeder Partei und Weltanschauung, um ihre nationale Zusammengehörigkeit zum Ausdruck zu bringen und die allen gemeinsame Idee von der Kulturaufgabe der Frau zu verwirklichen. Wir erfassen die Kulturaufgabe der Frau aus dem Grundsatz der freien Persönlichkeit, die sich in selbständig gewählter Verantwortung an die Gemeinschaft gebunden fühlt, aus diesem Bewusstsein heraus ihre Kraft entwickelt und in selbstloser Hingabe für das Ganze einsetzt. Diesem Grundsatz getreu wollen wir an
Form und Inhalt des Gemeinschaftslebens arbeiten." Dieses Programm entsprach noch ganz der
Tradition der ersten Frauenvereinsgründerinnen. Auch war der Rahmen so weit gefasst, dass die
verschiedensten Vereine Aufnahme finden konnten und fanden.
Da sich der BDF mehr und mehr der umfassenden Zielsetzung der Frauenbewegung insgesamt
widmete, spezialisierte sich der (ältere) Allgemeine Deutsche Frauenverein später als „Verband für Frauenrechte und Frauenarbeit in der Gemeinde". Der kommunalen Arbeit sollten sich nach Henriette Goldschmidt vor allem auch die Frauen annehmen. „Wir haben Stadtväter," - pflegte sie zu sagen - „aber wo bleiben die Mütter?" Als Deutscher Staatsbürgerinnenverband wird er bis zum heutigen Tag fortgeführt.
Mit der Gründung dieses Dachverbandes begann - schon rein äusserlich - ein neuer Abschnitt in der Frauenbewegung. Der Zusammenschluss der in bezug auf Zielsetzungen und Strategien sehr
heterogenen Vereinigungen löste zunächst Richtungskämpfe innerhalb des neugegründeten Vereins aus. So z.B. wurde lange und heftig darüber diskutiert, ob die sozialistischen Arbeiterinnenvereine aufgenommen werden sollten. Die Mitglieder sprachen sich schliesslich gegen eine Aufnahme mit dem Hinweis auf das seit 1850 geltende Vereinsgesetz aus, das besagte: „an Vereinen, welche bezwecken, politische Gegenstände in Versammlungen zu erörtern, dürfen keine Frauenpersonen teilnehmen."
Auguste Schmidt gab hierzu folgende Erklärung ab: „Da das Vereinsgesetz einen
Zusammenschluss politischer Vereine verbietet, so ist auch ein Anschluss sozialdemokratischer
Vereine an den Bund unmöglich. Vereine von Arbeiterinnen, die ihre Fortbildung und die
Verbesserung ihrer Lage zum Zweck haben, sind selbstverständlich ebenso willkommen wie Vereine aus anderen Kreisen mit dem gleichen Zweck."
Weitere bei der Gründung des Dachverbandes umstrittene Fragen bezogen sich auf alternative Lebensstile für Frauen, Probleme der Einstellung zu Ehe und Mutterschaft, der Prostitution, des Mutterschutzes und vor allem des Frauenstimmrechtes.
Doch bald verloren die radikalen Strömungen an Gewicht und die konservativen konnten sich
durchsetzen. Gerade durch die Heterogenität seiner Mitglieder büsste nämlich der BDF an
Veränderungskraft ein.
Hierauf wird später ausführlicher eingegangen werden. Zuvor aber ist über die Entstehung,
Zielsetzung und Veränderung der proletarischen Frauenbewegung zu berichten, weil deren Wurzeln ebenfalls in das vorige Jahrhundert zurückreichen.
Zu Anfang der Frauenbewegung, vor allem auch bei Louise Otto-Peters, war die Forderung nach der Ernst Bloch nannte Veränderung der sozialen Lage der Arbeiterinnen nie ausgeschlossen worden sie deshalb eine „deutsche Pionierin aus dem Vormärz, eine rote Demokratin."
Gertrud Guilleaume-Schack hat seinerzeit in Berlin den „Verein zur Wahrung der Interessen der Arbeiterinnen" gegründet und auch andere Aktivitäten hatten sich bewusst ausschliesslich auf die soziale Lage der Arbeiterinnen bezogen. Dennoch wird die Gründung der proletarischen Frauenbewegung fast allein mit dem Namen Clara Zetkin assoziiert.
Sie schreibt selbst über das geschichtliche Verhältnis von bürgerlicher und proletarischer Frauenbewegung in ihrem Buch „Zur Geschichte der proletarischen Frauenbewegung in Deutschland": „Das Beste, was die bürgerliche Frauenbewegung an Vorarbeit für
die proletarische Frauenbewegung geleistet hat, ist die Betonung der Bedeutung, die der Berufsarbeit für die Gleichberechtigung der Frau und dem Manne zukommt, ist die damit begründete Forderung politischer Rechte, ist der Kampf gegen altersgraue Vorurteile von der Minderwertigkeit des Weibes.... Unbestritten, dass die bürgerliche Frauenbewegung in der Frühzeit ihrer Entwicklung den Boden gelockert hat, auf dem auch die proletarische Frauenbewegung säte, unbestritten ebenso, dass sie manche schlummernden Kräfte - zumal im Kleinbürgertum - geweckt und ermutigt hat, die später in der Sozialdemokratie erfolgreich wirkten. Allein trotzdem: die proletarische Frauenbewegung steht ihr weder organisatorisch noch ideologisch in der Rolle des Kindes gegenüber, das sich der Mutter undankbar entfremdet hat."
An anderer Stelle betont sie: „Die klassenbewusste proletarische Frauenbewegung Deutschlands" ist „keineswegs ein wildwuchernder Absenkling der bürgerlichen Frauenbewegung, wie manche glauben."
In der Tat unterscheiden sich die bürgerliche und die proletarische Frauenbewegung in ihrer ...
Volle Frauenemanzipation durch Reform der bürgerlichen Konzeption grundsätzlich voneinander
Gesellschaft oder durch Revolution - das ist die Frage, die die beiden Bewegungen grundsätzlich und faktisch voneinander trennte. Die bürgerliche Frauenbewegung war von Anfang an in dem Sinne „feministisch" orientiert, da sie Anliegen und Forderungen der Frauen durch Frauen innerhalb der bestehenden Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung erkämpfen wollte und damit auf eine selbständige, organisatorische Einheit Wert legte. Die proletarische Frauenbewegung dagegen war - gemäss ihrer Zielsetzung - organisatorisch eingebettet in die sozialistische Arbeiterbewegung. Sie hatte der Arbeiterin das Bewusstsein ihrer Klassenlage zu vermitteln und hier galt, dass das Schicksal der Frauen ebenso wie das der Männer gebunden sei an den sozioökonomischen Prozess und die Befreiung nur möglich sei durch die Aufhebung der derzeitigen Gesellschaftsform. Insofern fand die proletarische Frauenbewegung in ihren eigenen Reihen, selbst bei einigen Sozialistinnen, wie bei Rosa Luxemburg, keine sehr starke Unterstützung. Denn „Frauenbewegung war für sie keine Qualität an sich. Es ging für sie um grosse historische Auseinandersetzungen, innerhalb derer die Frauenfrage lediglich ein Aspekt unter vielen anderen, mindestens gleichrangigen, war und die gelöst sein würden, wenn statt der Klassengesellschaft die klassenlose Gesellschaft entstanden sein würde."
Damit wird deutlich, dass die ersten Trägerinnen der proletarischen Frauenbewegung (Clara Zetkin, Emma Ihrer u.a.) zuweilen an drei „Fronten" zu kämpfen hatten:
1. Für die Durchsetzung der Forderung der Arbeiterbewegung allgemein,
2. für die Durchsetzung der Belange und Forderungen der Frauen innerhalb der Arbeiterbewegung,
3. für die Mitbeteiligung an den innerparteilichen
Auseinandersetzungen. Durch diesen dreifachen Kampf ist die Geschichte der proletarischen
Frauenbewegung geprägt.
Die organisierte proletarische Frauenbewegung setzte in einer Zeit ein, als „der Kampf um Arbeit" durch den massenhaften Eintritt der Arbeiterinnen in die Industrie mit ihrem Sieg geendet hatte, dies also ganz im Gegensatz zur bürgerlichen Frauenbewegung, deren Ausgangspunkt gerade dieser „Kampf um Arbeit" war.
Auf Kosten der höher zu bezahlenden männlichen Arbeitskräfte war die Zahl der Fabrikarbeiterinnen angestiegen. Dieser Tatbestand wiederum zwang weitere verheiratete Frauen mit Kindern, an Stelle ihrer arbeitslosen Männer selbst für die Existenzsicherung ihrer Familie zu sorgen. Hier konnte der Gedanke des „Rechts auf Arbeit", wie es die bürgerliche Frauenbewegung in jener Zeit forderte, nicht aufkommen, hier galt für viele Frauen der unfreiwillige Zwang zur Arbeit unter sehr harten Arbeitsbedingungen. Innerhalb der Arbeiterorganisation herrschten in jener Zeit unterschiedliche Einstellungen zur weiblichen Erwerbsarbeit. Ein Teil der Arbeiter und auch ihrer Sprecher forderten die Abschaffung der Fabrikarbeit für Frauen in der Hoffnung, durch ein geringeres Arbeitskräfteangebot die eigenen Löhne aufbessern zu können.
Dieser „proletarische rechtfertigte seine Forderung mit einer weiteren, der Forderung nach dem Recht Antifeminismus" auf eine bürgerliche Familienform: „Schafft Zustände, worin jeder herangereifte Mann ein Weib nehmen, eine durch Arbeit gesicherte Familie gründen kann.... Den Frauen und Müttern gehören die Haus- und Familienarbeiten, die Pflege, Überwachung und erste Erziehung der Kinder, wozu allerdings eine angemessene Erziehung der Frauen und Mütter vorausgesetzt werden muss. Die Frau und Mutter soll neben der ernsten öffentlichen und Familienpflicht des Mannes und Vaters die Gemütlichkeit und Poesie des häuslichen Lebens vertreten, Anmuth und Schönheit in die gesellschaftlichen Umgangsformen bringen und den Lebensgenuss der Menschheit veredelnd erhöhen."
Oder: „Der Platz der Frauen ist am häuslichen Herd, inmitten ihrer Kinder, über die sie
wachen und ihnen die ersten Grundsätze einhauchen müssen. Ihr Beruf ist gross, wenn wir ihnen den Platz anweisen, der ihnen gebührt, wenn wir sie den verderblichen Einflüssen entheben, so werden sie eine Stütze der Freiheit und Demokratie sein."
Gisela Losseff-Tillmanns weist zu Recht darauf hin, dass diese Haltung nur aus der sozialpsychologischen Situation der Arbeiterschaft zu verstehen ist: „Die Frauen im Produktionsprozess, in der Mehrzahl als ungelernte Arbeiterinnen und von der
Gesellschaft schon in einer dem Manne untergeordneten Position eingestuft, sind besonders
geeignet, der Befriedigung des Bedürfnisses nach Herrschaft zu dienen. Die Herrschaft des Arbeiters gegenüber der Arbeiterin gründet sich im Betrieb auf die bessere Ausbildung, die bessere Entlohnung, die grössere Körperkraft und in der Familie auf die Tatsache, der einzige kontinuierliche Verdiener zu sein. Anerkennung der Frauenarbeit nicht nur als gesellschaftliches Übel, sondern als gesellschaftlicher Fortschritt, hätte gleiche Ausbildung, gleiche Bezahlung, gleichen Berufserfolg und damit Gefährdung der männlichen Herrschaftsposition bedeutet." Die Argumente gegen die Erwerbstätigkeit der Frauen wurden von vielen Mitgliedern der Arbeiterorganisation nicht ohne Widerspruch hingenommen. So ist 1868 im „Vorboten" zu lesen: „Mangel an Erziehung, Überladung der Arbeit, zu geringe Belohnung und schlechte Bedingungen der Gesundheit in den Manufakturen sind jetzt für die Frauen, welche darin arbeiten, die Ursache physischer und moralischer Verkommenheit; diese Ursachen können vernichtet werden. Durch eine bessere Organisation der Arbeit, das heisst durch Kooperation. Man muss trachten, die Arbeit, welche die Frau zu ihrer Lebensfristung nötig hat, ihrer Kraft angemessener zu machen, aber sie ihr nicht wegnehmen."
Ebenso trat Clara Zetkin solchen Auffassungen entschieden entgegen mit dem Argument, „dass die Berufsarbeit der Frau die breite tragende Grundlage für die soziale Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts bildet, weil ohne wirtschaftliche Unabhängigkeit des Weibes vom Manne, von der Familie, die Emanzipation unmöglich wird." Nicht die industrielle Frauenarbeit selbst sei also abzuschaffen, sondern die Form, in der sie ausgeführt werde.
Noch auf dem „allgemeinen deutschen sozial-demokratischen Arbeiterkongress" 1869 in Eisenach
wurde ein Antrag von den Lassalleanern, der die Abschaffung der Frauenarbeit zum Programmpunkt erheben wollte, von den Marxisten mit der Begründung abgelehnt, dass dadurch die notleidenden, auf Erwerb angewiesenen Frauen nur zur Prostitution getrieben würden. Die weibliche Konkurrenz könnte nur durch die gemeinsame Organisation mit den Männern abgeschafft werden.
In jener Zeit (Ende der 60er Jahre des 19. Jahrhunderts) versuchten nunmehr einige
Insbesondere in Sachsen Arbeiterorganisationen, die Arbeiterin in ihre Organisation einzugliedern. und in der 1869 in Crimmitschau/Niedererzgebirge gegründeten „Internationalen Gewerksgenossenschaft der Manufaktur-, Fabrik- und Handarbeiter" sowie später in Berlin wurden Frauen Mitglieder in örtlichen Arbeiterorganisationen.
Dass insbesondere Frauen des Textilgewerbes ein politisches Potential bildeten, lag an den bedrückenden Arbeits- und Existenzbedingungen in diesem sich in einer Krise befindenden Wirtschaftszweig und an dem hohen Anteil weiblicher Arbeitskräfte.
Schon 1870 waren von den ca. 6.000 Mitgliedern etwa 1.000 Frauen, vor allem Textilarbeiterinnen aus Sachsen.
Dennoch blieben die Organisationsformen örtlich recht unterschiedlich. Werner
Thönnessen schreibt: „Es gab im Laufe der Zeit sowohl reine Frauengewerkschaften, als auch
gemischte Organisationen von Männern und Frauen und schliesslich Frauenvereinigungen, die den
Männergewerkschaften kooperativ angeschlossen waren. Die Kampagne, welche von den
sozialistischen Frauen gegen die bürgerliche Frauenbewegung wegen ihres Klassencharakters und ihrer Gefühlsphilanthropie geführt wurde, zwang dazu, auch von dem Prinzip der reinen
Frauengewerkschaft abzurücken, weil dort die 'Frau' statt der Proletarierin zu Wort käme. Das
'Frauliche' oder 'Weibliche', das dort kultiviert wurde, verhöhnten die Sozialisten als bürgerliche Ideologie, woran gewiss die Furcht vor der Konkurrenz bürgerlicher Frauenorganisationen nicht unbeteiligt war. Gerade als die Arbeiterbewegung anfing, das Prinzip der gemeinsamen Organisation von Frauen und Männern zu verwirklichen und die Frauen sich in grösserem Umfang den Gewerkschaften anzuschliessen begannen, erzwangen die Vereinsgesetze wieder die organisatorische Trennung."
Die Trennung zwischen männlichen und weiblichen Arbeitskräften wurde jedoch nicht nur aus der rechtlichen Situation heraus erklärt, sondern auch aus dem Gedanken der Frauenbewegung. „Wollten sie (die Genossinnen) den Sozialismus unter die Masse der proletarischen Frauen tragen, so mussten sie deren politische Rückständigkeit, ihre seelische Eigenart, ihre zweifache Pflichtenbürde im Hause und in der Fabrik, kurz alle Sonderheiten ihres Daseins, Wirkens, Empfindens und Denkens berücksichtigen. Demgemäss mussten sie bei ihrer Arbeit zum Teil andere Mittel und Wege einschlagen, andere Methoden anwenden, andere Anknüpfungspunkte suchen wie die Genossen bei ihrer Aufklärungs- und Organisationsarbeit unter dem männlichen Proletariat."
Dennoch fehlte der proletarischen Frauenbewegung von Anfang an ein festes organisatorisches Gefüge.
In den 70er Jahren des 19. Jahrhunderts bahnte sich innerhalb der Arbeiterorganisation langsam eine Änderung in der Haltung zur Frauenfrage an. Anteil an dieser Entwicklung hatte das 1878 erschienene Buch „Die Frau und der Sozialismus" von August Bebel , das grossen Einfluss auf das Bewusstsein der Frauen selbst und auf die Beurteilung ihrer Stellung in der Gesellschaft auch über die proletarische Frauenbewegung und die Arbeiterorganisation hinaus ausübte. Zum ersten Mal wurden nunmehr Forderungen für die Frauen von der Gesamtheit der Arbeiterorganisationen aufgestellt, so z.B. die Forderung nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit, nach einem Arbeiterinnenschutz (1877 Forderung an den Reichstag, erst 1891 faktische Einführung eines Arbeiterinnenschutzes), nach dem Wahlrecht (1895), gleichen Bildungschancen, privatrechtlicher Gleichstellung, nach Mutterschutz und Beseitigung der Gesindeordnung zur Befreiung der Dienstboten (1891, später nochmals 1916).
Clara Zetkin setzte sich ferner für eine Lösung des Problems der Berufstätigkeit der Frau und ihrer Familienverpflichtungen ein,. indem sie wie Bebel forderte, dass die Familie als „wirtschaftliche Einheit" verschwinden und zur „sittlichen Einheit" werden sollte.
Seit 1890 erschien eine eigene Frauenzeitschrift, zuerst „Die Arbeiterin", geleitet von Emma Ihrer, seit 1891 „Die Gleichheit", herausgegeben von Clara Zetkin. Der Parteitag 1892 in Berlin griff erneut die Frage der Organisationsmöglichkeiten der Frauen und ihre Einbeziehung in die Partei auf. Nun wurde eine Form der Organisation geschaffen, die man bis zur Aufhebung des Vereinsgesetzes 1908 beibehielt. Das System der Vertrauensmänner wurde auf die Frauen übertragen. Aufgabe der Vertrauenspersonen war jetzt die Wahrung der Frauenrechte den Genossen gegenüber und die Agitation unter den noch indifferenten Frauen .
Die gemeinsame Agitation der proletarischen und der bürgerlichen Frauenbewegung gegen die
benachteiligenden Bestimmungen für Frauen im Entwurf des Bürgerlichen Gesetzbuches blieb
erfolglos. Im übrigen wurde sowohl von sozialistischer als auch von bürgerlicher Seite die
Trennung beider Richtungen betont, so z.B. von Clara Zetkin in ihrem Referat auf dem Gothaer
Parteitag von 1896, das sie in Anlehnung an ihre Schrift von 1889 „Die Arbeiterinnen- und
Frauenfrage der Gegenwart" hielt und das nach Werner Thönnessen die sozialistische Theorie der Frauenemanzipation vollendete)
Als wichtigstes Unterscheidungsmerkmal hob sie hervor, „dass die bürgerliche Frauenbewegung einen Kampf gegen die Männer der eigenen Klasse führe, während die Proletarierinnen im Verein mit den Männern ihrer Klasse für die Abschüttelung der Kapitalherrschaft kämpften."
Nicht alle prominenten Vertreterinnen der proletarischen Frauenbewegung unterstützten ihre bewusste Trennung von der bürgerlichen Seite, so z.B. Lily Braun. Zwischen ihr und Clara Zetkin war es schon zuvor zu harten Auseinandersetzungen auch in anderen Fragen und zu Macht- und Führungskämpfen gekommen, und dies führte letztlich zum Ausschluss von Lily Braun aus der proletarischen Frauenbewegung.
Praktische erste Erfolge hatte die Frauenbewegung im vorigen Jahrhundert de facto nur auf dem Bildungs- und Berufssektor zu verzeichnen, aber auch hier erreichte sie vieles - vornehmlich das Universitätsstudium - nicht. 1896 bestanden zwar die ersten sechs Abiturientinnen in Berlin als Externe die Reifeprüfung, ein anschliessendes Studium mit Abschlussexamen war jedoch nur im Ausland möglich. Voraussetzung für den Schulerfolg der ersten Abiturientinnen in Deutschland waren sehr engagierte Lehrer, die den Unterricht
nebenamtlich am Nachmittag erteilten, ferner die geringe Schülerinnenzahl pro Klasse und die hohe Eigeninitiative der jungen Frauen, gekoppelt mit sehr viel Selbststudium. Ferner stand jede dieser ersten Schülerinnen beziehungsweiseAbiturientinnen auf dem Prüfstand für ihr ganzes Geschlecht und musste zudem festzementierte Vorurteile widerlegen.
Ab 1895/96 nahmen die Universitäten Göttingen und Berlin Frauen als Gasthörerinnen auf, deren Zulassung jedoch von der Erlaubnis des jeweiligen Dozenten und der Genehmigung des Unterrichtsministers abhängig war. Besonders anhaltend und gross war der Widerstand gegen ein Frauenstudium von seiten der medizinischen Fakultät. Die Professoren sorgten sich nämlich „um Sitte und Anstand der Männer und das Schamgefühl der Frauen, wenn sie in Hör- und Seziersälen zusammenkämen", und sie fürchteten - nach Ute Gerhard - sich vor weiblicher Konkurrenz.
Einen Überblick über die Argumente seitens der Professoren der Theologie gegen ein Studium von Frauen gibt Ilse Meseberg-Haubold in anschaulicher Weise wieder.
Erst mit der Jahrhundertwende erhielten die Frauen endlich das lang erkämpfte Immatrikulationsrecht, zunächst in Baden (1900), dann in Bayern (1903), Württemberg (1904), Sachsen (1906), Thüringen (1907), Hessen (1908), Preussen (1908), EIsass-Lothringen (1908), Mecklenburg (1909). 1920 erhielten die Frauen das Habilitationsrecht und ab 1922 durften sie in den Justizdienst eintreten und Richterinnen werden. Zwischen 1908 und 1933 promovierten in Deutschland 10.595 Frauen, doch nur 54 wurden Dozentinnen, 24 Professorinnen und nur 2 erhielten einen Lehrstuhl: Margarethe von Wrangell, Botanikerin, und Mathilde Vaerting, Pädagogik. In dieses erste Jahrzehnt fallen ebenso die Gründungen der ersten sozialen Frauenschulen, die rasch eine grosse Verbreitung fanden.
Gleichfalls um die Jahrhundertwende setzte eine rege Frauenbewegung auf allen Ebenen und in allen Kreisen mit Gründungen neuer Frauenvereine ein, die sich alle dem Bund Deutscher Frauenvereine anschlossen. Dieser zählte um die Jahrhundertwende „nur" 70.000 Mitglieder und war bis zum Ersten Weltkrieg auf 250.000 angestiegen.
1899 veranstaltete die evangelische Kirche einen Frauentag in Kassel und gründete den Deutsch-Evangelischen Frauenbund. Im Jahr 1903 entstand in Köln der Katholische Frauenbund Deutschlands. Sein Zweck war nach § 2 seiner Satzung „die Förderung der Frauenbewegung nach den Grundsätzen der katholischen Kirche."
1904 bildete sich der jüdische Frauenbund.
Weiterhin wurden in jener Zeit die verschiedensten Berufsverbände gegründet. Sie
schlossen sich z.T. in einer Arbeitsgemeinschaft deutscher Frauenberufsverbände zusammen, die sich in ihren Zielen ebenfalls der Frauenbewegung zugehörig fühlte: „So sind wir nicht nur
Arbeitnehmerbewegung mit all den Sonderkämpfen um unseren Berufskreis, wir sind und wollen sein Frauenbewegung auf beruflicher Grundlage. Die berufliche Grundlage ist es, welche uns von der allgemeinen Frauenbewegung unterscheidet. Wir betrachten dieselbe als einen Vorzug unseres Frauenverbandes, weil sie mit aller Kraft uns mit dem persönlichen Menschenleben, mit dem Leben des Volkes verbindet. Wir sehen es als eine Aufgabe der Zukunft an, dass die Frauenberufsverbände sich in arbeitsgemeinschaftlicher Form zusammenfinden, dass darüber hinaus ohne Verwischung der beruflichen und weltanschaulichen Linien eine Verbindung bestehe mit und zwischen den grossen Gruppen der deutschen Frauenbewegung überhaupt."
Als am 15.5.1908 die Vereinsfreiheit für Frauen in Kraft trat, auf welche die Frauen und mit ihnen Links- und Mitteparteien schon lange Jahre hinzuwirken versucht hatten und Frauen somit Parteimitglieder werden konnten (ohne jedoch wählen und gewählt werden zu können), entstanden ausserdem noch in einigen Parteien weitere weibliche Gruppierungen, welche die Anliegen der Frauenbewegung hier verwirklichen zu können glaubten.
Die Vielzahl von Vereinen in jener Zeit bildet ein recht verwirrendes Bild. Einerseits ist sie Ausdruck für das sich anbahnende veränderte Bewusstsein und Selbstbewusstsein der Frauen in weiten Kreisen der Bevölkerung. Auf der anderen Seite aber löste die breite Öffnung nach allen Seiten hin ein retardierendes Moment in der Frauenbewegung aus, zumal den Leiterinnen des Bundes Deutscher Frauenvereine die Rücksichtnahme auf ihre breite Anhängerschaft eindeutig wichtiger war als öffentliche, harte politische Vorstösse, wie sie allerdings nur einige wenige unter den Mitgliedern forderten. So bildete sich innerhalb des BDF eine Kluft zwischen der gemässigten Führung (Auguste Schmidt, Helene Lange) und ihrer radikalen Opposition (Minna Cauer, Maria Stritt, Anita Augspurg).
Ausserdem entstanden damals auch vereinzelt organisierte Gegenemanzipationsbestrebungen, z.B. der Bund zur Bekämpfung der Frauenemanzipation.
Im folgenden soll die Haltung der organisierten bürgerlichen Frauenbewegung im ersten Viertel dieses Jahrhunderts an drei Problembereichen kurz verdeutlicht werden: 1. an der Verteidigung der bürgerlichen Ehe- und Familienform, 2. an ihrer Einstellung zur Haushaltstätigkeit und 3. an der Art ihres Kampfes um politische Gleichberechtigung.
Der Bund Deutscher Frauenvereine wandte sich z.B. entschieden gegen die „neue Ethik" und den 1905 von Helene Stöcker gegründeten „Bund für Mutterschutz und Sexualreform" , der erstmals eine die freie Ehe Diskussion über Probleme der Sexualität in weite Kreise der Bevölkerung hineintrug proklamierte, sich für die unehelichen Mütter einsetzte und die Abschaffung des § 218 forderte. Der Bund für Mutterschutz wurde mit dem Zweck gegründet, „ledige Mütter und deren Kinder vor wirtschaftlicher und sittlicher Gefährdung zu bewahren und die herrschenden Vorurteile gegen sie zu beseitigen." Diese Ziele suchte der Bund zu erreichen, indem er ledigen Müttern bei der Erringung wirtschaftlicher Selbständigkeit behilflich sein wollte, dabei insbesondere denjenigen, die ihre Kinder selbst aufzuziehen beabsichtigen, durch die Schaffung von (ländlichen oder städtischen) Mütterheimen. Er trat ferner für eine allgemeine Mutterschaftsversicherung und für eine Verbesserung der rechtlichen Lage der unehelichen Mütter und Kinder ein. Der Bund Deutscher Frauenvereine lehnte die Aufnahme des Bundes für Mutterschutz mit dem Hinweis auf § 1 seiner Satzung ab, der besagte: „Der Bund Deutscher Frauenvereine bezweckt die Vereinigung aller Organisationen deutscher Frauen, welche die Förderung des weiblichen Geschlechts in wirtschaftlicher, rechtlicher, geistiger und körperlicher Hinsicht und die Hebung des Allgemeinwohls anstreben."
Mit dieser Ablehnung sprach er aus, dass er eine Förderung des Allgemeinwohls in dieser neuen Vereinigung nicht sah und die nichtehelichen Mütter als nicht zu seinem Kreis gehörig empfand. Auch nach Ende des Ersten Weltkrieges, als verstärkt vom Recht auf sexuelle Freiheit des einzelnen auch ausserhalb ehelicher Beziehungen gesprochen wurde, reagierte die organisierte Frauenbewegung durchweg ablehnend mit dem Argument, dass diese Einstellung der Bejahung von Ehe und Familie zuwiderlaufe.
In der ab 1908 beginnenden Diskussion um den § 218 nahm der Bund Deutscher Frauenvereine eine vermittelnde Rolle zwischen den konservativen und reformerischen Gruppierungen ein. Eine Rechtskommission wurde mit den Vorarbeiten beauftragt, und diese empfahl, die Streichung des § 218 zu fordern, vornehmlich mit der Begründung „die Frau muss als freie Persönlichkeit Herr ihres Körpers
Auf der Bundesversammlung fand diese Forderung keine Zustimmung sein dürfen."
Erst 1925 - als der § 218 im Hinblick auf den Rückgang der Bevölkerungszahl in der Öffentlichkeit erneut diskutiert wurde - fasste der Bund Deutscher Frauenvereine folgende Resolution: „Der Bund Deutscher Frauenvereine stimmt dem § 218 und 219 des Entwurfes zum Strafgesetzbuch zu, insbesondere insofern, als in Übereinstimmung mit früheren Forderungen des Bundes der § 218 bei Aufrechterhaltung der Strafbarkeit an sich das Strafmass für die Unterbrechung der Schwangerschaft für die Schwangere herabsetzt und die Zuchthausstrafe für sie abschafft. Er wünscht aber, dass diese Paragraphen sofort zum Gesetz erhoben werden und nicht erst gewartet wird, bis der Strafgesetzentwurf als Ganzes angenommen wird. Der Bund Deutscher Frauenvereine vermisst jedoch die ausdrückliche Ermächtigung für den Arzt, die Schwangerschaft zu unterbrechen, wenn nach dem pflichtgemässen Ermessen des Arztes (unter den erforderlichen, von den Ärzten festzustellenden Sicherungen) die Vollendung der Schwangerschaft mit Gefahr für Leben und Gesundheit der Mutter verbunden ist. Bei dieser medizinischen Indikation sind die sozialen Verhältnisse zu berücksichtigen".
Begründet wurde dieser letzte Satz mit dem Argument: „Was Pflichtverletzung ist gegenüber dem noch nicht zum Erdenleben erwachten Kinde, kann Pflichterfüllung gegen die schon vorhandenen Kinder sein."
Zwar wurde das Strafmass herabgesetzt; jedoch vermochte der Bund Deutscher Frauenvereine
die medizinische und soziale Indikationslösung nicht durchzusetzen, trotz Unterstützung sehr
unterschiedlicher Gruppierungen und öffentlicher Persönlichkeiten, zu denen auch Ärzte und Ärztinnen gehörten. 1931 organisierte z.B. sogar Heinrich Dehmel ein öffentliches Selbstbezichtigungskomitee mit dem Slogan: „Ich habe abgetrieben!"
Darüber hinaus widmete sich der Bund Deutscher Frauenvereine auch der Frage der verheirateten berufstätigen Mütter, wobei er insofern eine konservative Stellung einnahm, als viele Frauen damals bereits nicht mehr die Alternative von Beruf und Familie anerkannten und anerkennen wollten, wie sie die organisierte Frauenbewegung verfocht.
Agnes von Zahn-Harnack, zu jener Zeit die erste Vorsitzende des Bundes Deutscher Frauenvereine, versuchte eine vermittelnde Haltung einzunehmen.
Sie schreibt: „Der einzelnen Persönlichkeit muss die Freiheit gegeben werden, nach dem Mass ihrer Kräfte oder nach innerster Überzeugung Beruf mit Ehe und Mutterschaft zu vereinigen, und es wird immer Frauen geben, die körperlich so kräftig und seelisch so reich sind, dass sie das Recht haben, eine doppelte Last auf sich zu nehmen. Bei der grossen Mehrzahl der Frauen aber wird man in zahlreichen Berufen sagen müssen, dass sie besser unverheiratet bleiben. Dazu ist jedoch unbedingt erforderlich, dass es der Frauenbewegung gelingt, der unverheirateten Frau sozial und gesellschaftlich eine ganz andere Stellung zu verschaffen, als sie sie heute noch in vielen Kreisen hat. Und es gehört weiter dazu, dass die unverheiratete Frau in ihrem Beruf auch wirklich den Mittelpunkt und die Kraftquelle ihres Lebens sieht. Es kommt uns bei dieser Betrachtung der Gedanke, wie lebensklug die katholische Kirche ist, wenn sie der Jungfräulichkeit, sei es auch aus Gründen, die sich nicht rechtfertigen lassen, eine
besonders bevorzugte Stellung gibt. Wir brauchen im Aufbau unserer Gesellschaft unverheiratete, durch keine Rücksicht auf Haus und Familie gebundene Frauen (und auch Männer, aber das erst in zweiter Linie), die sich einer Sache ganz widmen können und die die Erfahrung gemacht haben, dass sachliche Arbeit ein Leben beglückend füllen und tragen kann. Dazu gehört allerdings eine neue Einstellung in der Erziehung auf den Beruf, in den die Frau nicht einsteigen soll wie in einen Eisenbahnzug, mit der Absicht, ihn bei der nächsten Haltestelle wieder zu verlassen, sondern in den man einziehen soll wie in ein Haus, in dem man wohnen und das man mit seiner Persönlichkeit ganz erfüllen und durchdringen will. Das ist mehr als eine Tugend machen aus der Not, in der die junge Frauengeneration heute stärker denn je steht; es ist der Anfang einer neuen Berufsethik, zu der wir den Weg suchen müssen."
Folgerichtig ergab sich aus dieser Einstellung, dass nunmehr erstmals die Forderung aufgestellt wurde, die Hausarbeit als Beruf anzuerkennen. Im Jahre 1905 veröffentlichte Käthe Schirmacher eine Studie über die Wertung der Hausfrauenarbeit als Berufsleistung, in der sie die ökonomische, rechtliche und soziale Seite dieser Bewertung behandelte.
Gleichzeitig sahen sich Angehörige der bürgerlichen Frauenbewegung immer wieder öffentlich
diffamiert, schon dann, wenn sie die Probleme der Arbeitsteilung in der Familie lediglich thematisierten, ohne sie deswegen prinzipiell in Frage zu stellen. Besonders anschaulich wird eine derartige öffentliche Auseinandersetzung zwischen Professor Arnold Runge, Universität Heidelberg und Mitglied des „Bundes zur Bekämpfung der Frauenemanzipation", und Marianne Weber in dem Artikel von Barbara Guttmann durch Analyse von damaligen Zeitungsartikeln dokumentiert. Arnold Runge schrieb u.a.:
„Die Frauenbewegung heute ... ist eine Bewegung, die sich zusammensetzt aus alten Mädchen, sterilen Frauen, Witwen und Jüdinnen, die aber, welche Mütter sind und die Pflichten der Mütter erfüllen, sind nicht dabei." Barbara Guttmann berichtet: „Die Auseinandersetzung zog sich monatelang hin, beschäftigte die Philosophische Fakultät der Heidelberger Universität und mündete schliesslich in einen Rechtsstreit mit Max Weber, der sich in seiner (sic!) Ehre als Universitäts-Dozent gekränkt fühlte. Sicher kann die Polemik Runges nicht als repräsentativ für die (männliche) Öffentlichkeit gelten, war er politisch doch auf der äussersten Rechten angesiedelt, doch inhaltliche Zustimmung zu seiner Position erhielt er von vielen Seiten." Sie schliesst ihren Artikel zusammenfassend: „Wenn uns auch heute die Forderung und die politische Praxis der 'Gemässigten' der bürgerlichen Frauenbewegung oft als zu radikal (eben
gemässigt) erscheinen, zeigt doch diese Auseinandersetzung, welchem Anpassungsdruck und
Legitimationszwang die Mitglieder der Frauenbewegung ... ausgesetzt waren.
... Schon die Tatsache, dass es nicht, wie in der Diskussion der Frauenfrage in den 60er Jahren des 19. Jahrhunderts, darum ging, für ledige Bürgertöchter eine angemessene Erwerbsarbeit zu finden, sondern nur für verheiratete Frauen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefordert wurde, wurde von den 'Antifeministen' als Bedrohung für das bürgerliche Familienideal und damit für die Position des Mannes in der Gesellschaft gesehen."
Auf Anregung des Bundes Deutscher Frauenvereine wurde dann im Jahre 1915 ein Verband deutscher - ein Versuch, das Prestige der Hausarbeit in einer Zeit anzuheben, in der die
Hausfrauen gegründet Schrumpfung der bürgerlichen Haushalte immer mehr zunahm und die bürgerlichen Hausfrauen immer öfter ihre eigenen Hausangestellten ersetzen mussten. Ferner wurde in der Ernährungskrise des Ersten Weltkrieges an die Geschicklichkeit und den Erfindungsreichtum der Hausfrau appelliert und ihr Wert für die gesamte Volkswirtschaft herausgestellt. In den 20er Jahren stimmte die Frauenbewegung der Forderung nach einem Dienstjahr für junge Frauen zu. In dieser Forderung verbündete sie sich nunmehr
mit den ehemaligen, noch zahlreich vorhandenen Gegnern der Frauenbewegung, welche die Frau allein auf den häuslichen oder karitativen Bereich verwiesen wissen wollten.
Die Haltung der organisierten bürgerlichen Frauenbewegung zum politischen Wahlrecht
ersten Viertel dieses Jahrhunderts gleich der des vorigen Jahrhunderts (vgl. 5. 20, 21, 25). Auch jetzt wurde diese Forderung als eine primäre nur von kleinen Frauengruppierungen verfochten. 1902 wird der „Verband für Frauenstimmrecht" gegründet, dessen leitende Mitglieder dem radikalen Flügel der bürgerlichen Frauenbewegung angehörten (Anita Augspurg, Lida Gustava Heymann, Minna Cauer, Helene Stöcker). Ihnen gelang es, gegen den Widerstand von Helene Lange und anderer Frauen eine Resolution durchzusetzen, in der das Frauenstimmrecht dringend erwünscht und gefordert wird.
Aber diese Resolution blieb sogar in den eigenen Reihen ohne Nachhall. Erst als in der gesamten
Öffentlichkeit der Streit um das künftige preussische Wahlrecht 1917 einsetzte, meldeten auch die Frauen ihre Forderungen entschiedener an. Der Bund Deutscher Frauenvereine verfasste eine
Denkschrift über die „Stellung der Frau in der politisch-sozialen Neugestaltung Deutschlands", in der er die volle Mitbestimmung forderte.
Er wurde unterstützt von mehreren politischen Parteien, die seit der Aufhebung des Vereinsverbots auch weibliche Mitglieder besassen. Selbst in konservativen Kreisen war man nicht einhellig gegen eine Veränderung. So schrieb z.B. eine konservative kirchliche Zeitung: „Es gibt gute Gründe gegen das Frauenstimmrecht, aber auch schwerwiegende dafür. Warum soll z.B. eine Ärztin nicht wählen dürfen, wohl aber ihr Hausknecht?"
Dagegen trat 1917 der „Deutsch-Evangelische Frauenbund" aus dem Bund Deutscher Frauenvereine" aus, weil er die Forderung nach dem Frauenstimmrecht nicht bejahen
konnte.
Erst der Krieg brachte - wie auch in vielen anderen europäischen Staaten - einen durchgreifenden Wandel in der Einstellung gegenüber den politischen Rechten der Frau.
Nach Kriegsende, am 12. November 1918, erhielten die Frauen per Dekret des Rates der
Volksbeauftragten (SPD und USPD) das Wahlrecht. Bei der Verabschiedung der Weimarer
Verfassung versuchte keine Partei mehr, das Frauenstimmrecht anzutasten. Diese Verfassung schrieb erstmals gleiche Rechte und Pflichten für Männer und Frauen fest.
Letztlich waren damit bis 1919 - trotz anfänglicher Misserfolge - die formal-juristischen Möglichkeiten geschaffen und die Hauptforderungen erfüllt, die die ersten Frauenrechtlerinnen vor etwa 70 Jahren angestrebt hatten: gleiche Bildungs- und Berufsmöglichkeiten, gleiche politische Rechte und Pflichten und damit Verantwortung. Agnes von Zahn-Harnack schreibt: „Aufgabe der folgenden Generation wird es nun sein, zu erwerben, was sie besitzen.
Die proletarische Frauenbewegung hatte weiterhin immer wieder nach aussen hin und gleichzeitig in ihren eigenen Reihen für das Recht auf Erwerbsarbeit zu kämpfen. So konnte sich ab 1914 innerhalb der Arbeiterorganisation erneut die Auffassung durchsetzen, dass rauenerwerbsarbeit lediglich ein „kapitalistisches Übel" sei, das es abzuschaffen gelte.
Edmund Fischer, der Wortführer dieser neuen „antifeministischen Bewegung" und Diskussionsgegner von Clara Zetkin, rechtfertigte seine Stellungnahme mit der Überzeugung, zum Wohle der Frauen und gemäss ihrer „Wesensbestimmung" ihre Beschränkung auf den Haushalt und die Kindererziehung fordern zu müssen.
Clara Zetkin verlor ab 1905 immer mehr an Macht und Einfluss über die proletarische Frauenbewegung und musste diese - trotz starker Gegenwehr - unaufhaltsam an Luise Tietz abtreten. Noch 1911 hatte sie sich auf dem Internationalen Frauentag gegen den Krieg und für ein Festhalten an der revolutionären Theorie eingesetzt, wodurch sie auch die Unterstützung der sozialdemokratischen Parteiführung verlor. Solange Clara Zetkin noch Herausgeberin der Zeitschrift „Gleichheit" war, benutzte sie diese Möglichkeit, ihre politischen Überlegungen - im Rahmen des damals Möglichen - einem breiten Leserkreis vorzustellen. Jedoch kam es im August 1915 zur Verhaftung von Clara Zetkin und zur Gegenreaktion der Partei gegen die „Gleichheit“.
Diese prangerten das hohe Niveau der Zeitung an, das vielen Frauen den Zugang zur sozialistischen Zielsetzung und damit zur Frauenorganisation versperrt hätte.
Clara Zetkin musste letztlich die Schriftleitung niederlegen. 1917 schloss sie sich dem
linken Flügel der Partei (Spartakus) an. Mit der Gründung der Kommunistischen Partei Deutschlands im Jahre 1918 wurde auch die Spaltung der proletarischen Frauenbewegung vollzogen.
Trotz des Wechsels der führenden Vertreterinnen der proletarischen Frauenbewegung zur KPD und ihrer Mitarbeit im Rätesystem blieb der Anteil der Frauen in der kommunistischen Frauenbewegung und in den Arbeiterräten sehr gering.
Gundula Bölke schreibt: „Da die Mehrheit der Frauen wieder aus
dem Produktionsprozess entfernt wurde, stellte sich die Frage nach ihrer Organisierung, denn man konnte auf die Mitarbeit dieser Schicht Frauen nicht verzichten, ebenso würde ihre Ausschliessung im Gegensatz zu der Arbeiterdemokratie der Räte stehen. Die organisatorische Erfassung sollte in Hausfrauenräten geschehen. Da Voraussetzung für das Wahlrecht zu den Räten die produktive, gesellschaftlich nützliche Arbeit war, musste die Tätigkeit der Nur-Hausfrauen eine positive Aufwertung erfahren. Dieser Konflikt der sozialistischen Emanzipationstheorie spiegelte sich in den widersprüchlichen Aussagen zur Berufstätigkeit der Frau und zum Haushalt." In der folgenden Zeit wurde nun immer wieder die Forderung nach Bildung von Hausfrauenräten und der prozentualen Vertretung der Geschlechter in den Betriebsräten gestellt. Auch der 1. Parteitag der KPD 1925 stellte fest, dass es nicht gelungen sei, genügend Frauen für die KPD zu gewinnen. 1925 wurde deshalb der Rote-Frauen- und Mädchen-Bund (RFMB) gegründet, der 1926 35.000 Mitglieder zählte. Doch auch der
RFMB konnte nach Aussage von Gisela Brandt, Johanna Kootz und Gisela Steppke in Konkurrenz mit den vielen bürgerlichen und sozialdemokratischen Frauenorganisationen keine breitere Basis finden.
Auch innerhalb der Sozialdemokratie blieb die Beteiligung von Frauen an der aktiven Mitarbeit und vor allem an den Parteiämtern unzulänglich. Darauf wiesen einige weibliche Parteimitglieder wiederholt hin, ohne sich jedoch durchsetzen zu können. Der sozialdemokratischen Frauenbewegung wurde innerhalb der SPD als Tätigkeitsdomäne vornehmlich die Wohlfahrtspflege zugewiesen. Werner Thönnessen schreibt zu dieser Entwicklung: „Mit zunehmender Arbeitslosigkeit gewann die 'Arbeiterwohlfahrt' an Bedeutung. Jedoch dürfen diese Leistungen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Beschränkung der Frauen auf die Sozialarbeit eine Fortsetzung der Diskriminierung mit anderen Mitteln darstellt.... Damit,
dass man den Frauen eine Spezialfunktion in der Sozialverwaltung zuschiebt, integriert man sie wieder in die bestehende Gesellschaft, aus der politisch auszubrechen sie sich anschickten, und hält den Schaden für die Männer so niedrig wie möglich".
Trotz unterschiedlicher Organisationsformen und gesamtgesellschaftlicher Zielsetzungen (die hier nicht noch einmal beschrieben zu werden brauchen) lassen sich Parallelen und Ähnlichkeiten zwischen der bürgerlichen und proletarischen Richtung der deutschen Frauenbewegung feststellen: Die Führerinnen der bürgerlichen und der proletarischen Frauenbewegung kamen grösstenteils aus dem Bürgertum, also kaum aus der Arbeiterschicht, dem Grossgrundbesitztum oder dem Adel. Die meisten von ihnen hatten eine Lehrerinnenausbildung absolviert (Clara Zetkin, Auguste Schmidt, Helene Lange, Gertrud Bäumer, Hedwig Dohm). Die beiden Gründerinnen (Louise Otto-Peters und Clara Zetkin) waren an den politischen Fragen und Auseinandersetzungen jener Zeit besonders interessiert, und indem sie sich für bestimmte gesamtgesellschaftliche Veränderungen einsetzten, wurde ihnen die grosse Diskrepanz
zwischen dem, was sie forderten, und der tatsächlichen Lage der weiblichen Bevölkerung offenkundig. Ebenso wurden sie nicht nur wie die ihnen gleichgesinnten Männer in ihren politischen Aktivitäten behindert, sondern diese wurden ihnen noch besonders erschwert, allein dadurch, dass sie Frauen waren (z.B. öffentliches Redeverbot, lange Zeit keine Versammlungsfreiheit, Lächerlichmachung durch Gegner).
Die bürgerliche und die proletarische Frauenbewegung verfochten trotz ihrer verschiedenen
gesamtgesellschaftlichen Konzeptionen auch gleiche Ziele: Sie setzten sich für die politische
Gleichberechtigung, für die Forderung nach gleichem Lohn bei gleicher Arbeit, für bessere
Arbeitsbedingungen, für den Mutterschutz, für die privatrechtliche Gleichstellung, für gleiche
Bildungschancen und für das Recht auf Erwerbsarbeit ein. Die Forderung nach Recht auf Arbeit seitens der Frauen verschärfte auf allen Ebenen die Konkurrenzsituation auf dem Arbeitsmarkt. So kämpfte die bürgerliche Frauenbewegung um die Neuaufnahme von ledigen Frauen in mittlere und höhere Berufspositionen, die proletarische gegen Ausschluss der Arbeiterinnen vom Arbeitsprozess, wie es von einigen Vertretern sogar innerhalb der eigenen Arbeiterorganisation gefordert wurde.
Ihre Prioritäten in den Agitationen setzten die bürgerliche und die proletarische Frauenbewegung unterschiedlich. Die bürgerliche Frauenbewegung hatte sich vor allem in der Bildungsfrage engagiert und hoffte ferner, durch Bewährung und Pflichterfüllung zu Rechten zu gelangen. Das Wahlrecht forderte sie nur zaghaft. Die proletarische Frauenbewegung konzentrierte ihre Arbeit auf die Gebiete der Als oberstes Sozialpolitik, des Wahlrechts und der Massengewinnung für die proletarische Bewegung. Ziel galt hier: den Arbeiterinnen Einsicht in ihre Klassenlage zu vermitteln, ein Klassenbewusstsein zu schaffen, das nach gesamtgesellschaftlicher Veränderung drängt. Clara Zetkin schreibt wörtlich: „Als
Frauen-befreiende Kraft wird der Sieg der Revolution auch das Werk der kommunistischen
Frauenbewegung sein."
Um die Jahrhundertwende und in den Jahren danach, insbesondere seit Aufhebung des Vereinsverbots, steigen überall die Mitgliederzahlen. Dies begünstigt - wie bereits ausgeführt -gleichzeitig das Entstehen eines retardierenden Moments auf bürgerlicher und auch auf proletarischer Seite. Die Arbeit der Frauenbewegung konzentriert sich von nun an ganz wesentlich auf die Wohlfahrts- und Fürsorgearbeit und wendet sich den Hausfrauen zu (sie stellt z.B. die Forderung nach gesellschaftlicher Anerkennung der Haushaltstätigkeit oder nach Bildung von Hausfrauenräten usw.). Die bürgerliche Frauenbewegung versteht sich zudem als Bewahrerin der bürgerlichen Moralvorstellungen. Sie unterstützt keine radikaleren bürgerlichen Gruppierungen. Einige männliche Wortführer innerhalb der proletarischen Bewegung (z.B. Edmund Fischer) kämpfen ebenso für die Geinnung bürgerlicher Familienformen. - In
der proletarischen Frauenbewegung kommt es zur Spaltung, da die führenden Kräfte aufgrund
parteiinterner Auseinandersetzungen sich dem radikalen linken Flügel anschliessen. Sie bilden hier nur eine verschwindende Minderheit und können auch im Laufe der Zeit keine breitere Basis unter den Frauen gewinnen.
Wenn die Frauen in dieser Epoche formaljuristisch auch viele wichtige Rechte erhielten, so ist dieser Erfolg jedoch nicht der organisierten Frauenbewegung allein zuzusprechen. Mit verursachend dafür war die sich in immer breiteren Kreisen durchsetzende Idee von Gleichheit, Mündigkeit und Selbständigkeit der Menschen, ferner unterstützte den Wandel die gesamtpolitische Situation (vornehmlich. der Erste und schliesslich forcierte die
Weltkrieg zeigte, wie sehr man auf die Frauen angewiesen war) wirtschaftliche Entwicklung die Veränderung der sozialen Lage der Frauen (insbesondere die Ausweitung des tertiären Wirtschaftssektors mit seinem Anstieg an kaufmännischen und Verwaltungstätigkeiten, dem Ausbau des Bahn-, Post- und Fernmeldewesens mit entsprechenden Berufspositionen
und der Zunahme aller Arten von Assistentinnen berufen). Aber auch umgekehrt gilt: Ohne
Zusammenschluss von gleichgesinnten Frauen, ohne ihr Durchstehvermögen (trotz Spott, Hohn und der stärksten gegen sie gerichteten Waffe: das Lächerlichmachen), ohne ihre immer wieder erneut in der Öffentlichkeit vorgetragenen Forderungen (trotz vieler Niederlagen) wäre ein Wandel vermutlich nie ausgelöst worden.
Schon 1932 hatte Adolf Hitler seine patriarchalisch-autoritäre Haltung gegenüber den Frauen, auch den im Erwerbsleben stehenden, offen betont; Joseph Goebbels schrieb: „Der Führer entwickelt ganz neue Gedanken über unsere Stellung zur Frau. ... Die Frau ist Geschlechts- und Arbeitsgenossin des Mannes. Sie ist das immer gewesen und wird das immer bleiben. Auch bei den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen muss sie das sein. Ehedem auf dem Felde, heute auf dem Büro. Der Mann ist Organisator des Lebens, die Frau seine Hilfe und sein Ausführungsorgan." Joseph Goebbels verteidigte dann 1933 die Massnahme, keine weiblichen Abgeordneten in die Parlamente zu senden, mit dem Hinweis, „dass Dinge, die dem Mann gehören, dem Mann auch verbleiben müssen, und dazu gehört die Politik und die Wehrhaftigkeit des Volkes", und der völkische Staat zeichnete sich gerade dadurch aus, dass die „natürliche" Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern wieder ins Recht gesetzt und Männer- und
Frauenräume klar voneinander getrennt würden.
Über die Zeit von 1933 - 1945 schreibt Gabriele Strecker: „Grundsätzlich wichtig ist es, wenn wir feststellen, dass alle Organisationen rein politische Einrichtungen waren, um in dem reinen Männerstaat des Nationalsozialismus die Frau nach Massgabe der jeweiligen Gegebenheiten in die Maschinerie des totalen Staates zu zwängen. Man kann all diese nationalsozialistischen Organisationen überhaupt nicht mit der Frauenbewegung vergleichen, sie gingen ja nicht von Frauen aus, sondern von Männern. Die führenden Männer der Parteien standen im Kampf gegen die Alte Frauenbewegung, die logischerweise in ihrer überkommenen Form durch den Nationalsozialismus vernichtet werden musste."
Aber auch viele Frauen begrüssten die „politische Wende" und unterstützten die NSDAP nach Kräften und sahen ihre Zeit gekommen für eine Abrechnung mit der bürgerlichen Frauenbewegung und dem Sozialismus sowie Kommunismus, zu der die sozialistische zählte. Über die Rolle der Frauen im Nationalsozialismus ist gerade in den letzten Jahren sehr viel geschrieben worden, so dass dieses Thema hier vernachlässigt werden kann, zumal es nicht direkt das Thema „Frauenbewegung" betrifft; es sei aber auf die diesbezügliche Literatur verwiesen.
Der Bund Deutscher Frauenvereine löste sich frühzeitig, 1933, selbst auf, um der Gleichschaltung zu Anlass der Auflösung war die Aufforderung der Reichsfrauenführerinnen der NS- entgehen. Frauenschaft, Lydia Gottschewski, sich in die „Deutsche Frauenfront" einzureihen. Die Vorsitzende des BDF, Agnes von Zahn-Harnack, wurde in einer Besprechung von Lydia Gottschewski über die Bedingungen einer Aufnahme in die „Deutsche Frauenfront" informiert. Folgende Bedingungen wurden dem BDF gestellt, die das Protokoll der Gesamt-Vorstandssitzung des BDF vom 15. Mai 1933 („vertraulich!") hierzu festgehalten hat:
1. Bedingungslose Unterstellung unter den Führer der NSDAP.
2. Anerkennung der Aufgaben, die der nationalsozialistische Staat den Frauen stellt.
3. Entfernung nicht-arischer Mitglieder aus den Vorständen.
4. Wahl der nationalsozialistischen Frauen in die prominenten (herausragenden) Positionen.
Der BDF beschloss mit sofortiger Wirkung (eine Gegenstimme) die Selbstauflösung und konnte sich dabei auf formale Gründe berufen, da die BDF-Satzung keinen Anschluss an eine andere Organisation erlaubte und in seinen Grundsätzen die Überparteilichkeit beziehungsweise„parteipolitische Neutralität" verankert war. Ihre Vertreterinnen haben keineswegs - wie häufig der Anschein erweckt wird - kampflos aufgegeben.
Die Selbstauflösung des Bundes Deutscher Frauenvereine bedeutete das Ende einer eigenständigen Frauenbewegung in Deutschland und die Lösung aus internationalen Verflechtungen, z.B. aus dem International Council of Women (= ICW).
Andere Frauenvereine dagegen - wie z.B. der „Deutsch-Evangelische Frauenbund", die „Haus- und Landfrauenvereine", der „Frauenbund der Deutschen Kolonialgesellschaft" oder der „Königin-Luise-Bund" kamen der Aufforderung nach, einer unter nationalsozialistischer Leitung stehenden Gesamtorganisation deutscher Frauen beizutreten.
Schliesslich gründete Rudolf Hess, damals der Stellvertreter des Führers, das Deutsche Frauenwerk, welches zusammen mit der NS-Frauenschaft die endgültige Form der gleichgeschalteten Frauenorganisationen darstellte. Damit verlor aber auch die NS-Frauenschaft - die parteipolitische Frauengruppierung - selbst ihren eigenständigen Charakter.
Zum Leiter ernannte Rudolf Hess zunächst einen Mann, den nationalsozialistischen Landrat
Krummacher. Ab 1934 wurde die Leitung Gertrud Scholtz-Klink übertragen, die schliesslich eine Reihe von weiteren Ämtern übernahm. So war sie u.a. Leiterin der NS-Frauenschaft sowie des Frauenamtes der Deutschen Arbeiterfront (DAF). Dörte Winkler kommt aufgrund einer Brief- und Berichtsanalyse aus jener Zeit zu dem Schluss: „Hess und seine Berater haben sicherlich mit Berechnung gerade eine Frau wie Gertrud Scholtz-Klink zur Nachfolgerin statt der militanten NS-Frauenschäftsführerinnen der 'Kampfzeit' gemacht, da sie weder direkten Zugang zum Führer noch eine 'Hausmacht' in der NSDAP hatte. Zudem besass sie keine eigenwilligen Ideen zur Frauenarbeit der Partei - ihre Reden und Schriften waren eine treuliche Wiederholung von Parteipropaganda und Hitlerzitaten. Die Frauengeschäftsführerin selbst war jedoch die beste Propaganda - mit der hochgeschlossenen Hemdbluse, der Haarkranzfrisur und ihren elf Kindern wurde sie zum Markenzeichen der 'deutschen Frau und Mutter'. Trotz Kritik aus
den eigenen Reihen über ihren Führungsstil und über ihr fehlendes frauenpolitisches Engagement blieben ihr alle Ämter bis Kriegsende übertragen. Wie gering ihr öffentliches politisches Wirken war, wurde ihr sogar nach dem Kriege durch ein Gerichtsverfahren bescheinigt. Denn sie wurde zwar wegen ihrer Position als Reichsfrauenführerin mal als Hauptschuldige eingestuft, doch das Gericht stellte gleichzeitig fest, dass sei keine verbrecherischen Handlungen begangen habe, und sie ging straffrei aus.
wurde also postum nochmals illustriert, welch relativ unwichtiger Winkel dem Frauenwerk und der NS-Frauenschaft im Dritten Reich zugewiesen worden war.
Schliesslich verloren sogar die Frauen nach 1933 einige hart erkämpfte Rechte: Ihr wurde das passive Wahlrecht genommen und die Zulassung zur Habilitation an Universitäten und Hochschulen. Die Zahl der Studentinnen wurde auf 10% beschränkt. Weiterhin wurden Frauen nicht mehr neu zum Beruf als Richterin und als Rechtsanwältin zugelassen. Auf Antrag durften sie u.U. als Büroarbeiterinnen im gehobenen mittleren Dienst eingestellt werden.
Ferner galt der Lohngleichheitsgrundsatz zwischen Männern und Frauen nicht, obwohl die DAF seit 1933 dafür plädiert hatte, gleiche Arbeit gleich zu entgelten. Z.B. Facharbeiterinnen verdienten 33% und Hilfsarbeiterinnen 30% weniger als ihre männlichen Kollegen, und weibliche Angestellte hielten aufgrund von Tarifverträgen einen Lohnabzug von 10% bis 20%.
Demgegenüber wurde die sich seit Anfang dieses Jahrhunderts in der deutschen Frauenbewegung bereits immer stärker vollziehende Betonung und Wertschätzung des Hausfrauen- und Mutterberufes von der nationalsozialistischen Regierung mit ganzer Vehemenz und Einseitigkeit verfolgt. Die Frauen konnten nur als Mütter und Hausfrauen Ansehen und Wertschätzung erwerben. Hitlers Bezeichnung des Wochenbettes als „das Schlachtfeld der Frau" ist hierfür symptomatisch. Er selbst hielt im übrigen die Frauenemanzipation schlechthin nur für eine Ausgeburt jüdischen Intellekts. Der bewusst gewollte Männerstaat, nach dem Führerprinzip organisiert, brauchte die Frau nur wegen ihrer biologischen Funktionen; das Angewiesensein des Staates auf diese Funktionen allein verschaffte ihr Ansehen,
reduzierte sie aber auch gleichzeitig auf einen rein biologischen Wert.
Diese Ideologie konnte zudem arbeitsmarktpolitisch besonders gut eingesetzt werden. Eine erste diesbezügliche Massnahme, gleichzeitig verknüpft mit einem bevölkerungspolitischen Ziel, war die Einführung des Ehestandsdarlehens am 1. Mai 1933. Es war Teil des am 1. Juni 1933 erlassenen „Gesetzes zur Verminderung der Arbeitslosigkeit" und wurde durch die sog. „Junggesellensteuer" (eingeführt am 1. Mai 1933) finanziert. Ferner versuchte man durch propagandistisch grossangelegte Feiern zum Muttertag sowie durch die Verleihung des Mutterkreuzes die Mutterschaft nicht nur aus der familiären Sphäre zu rücken und zum Gegenstand öffentlichen Interesses zu deklarieren, sondern sie zudem durch die Übernahme militärischer Rituale als Pflichtleistung gegenüber der Volksgemeinschaft einzufordern.
Schliesslich wurde das in den 20er Jahren bereits diskutierte Pflichtjahr für junge Frauen und Mädchen 1938 obligatorisch eingeführt. Das bedeutete, dass junge Frauen unter 25 Jahren ein Jahr lang im Haushalt oder in der Landwirtschaft arbeiten mussten, bevor sie ihre erste Stelle antreten durften. Ab September 1939 kam dann noch die Pflicht zum Arbeitsdienst hinzu. Nach Jill Stephenson haben jedoch viele Frauen mit den erfinderischsten Ausreden versucht, diesen von vielen ungeliebten Diensten zu entgehen.
Auch die Aktivitäten des Frauenwerkes und der NS-Frauenschaft konzentrierten sich immer stärker auf den „weiblichen Bereich". So wurden vor allem Lehrgänge des Reichsmütterdienstes, der Reichsbräuteschulen, des Frauenhilfsdienstes für Wohlfahrts- und Krankenpflege durchgeführt, die sich insbesondere auf die Tätigkeiten der Hausfrau und Mutter oder auf karitative Aufgaben bezogen. Denn auch die Wohlfahrtspflege galt im Dritten Reich als ein genuin weibliches Arbeitsfeld und wurde als „wesensgemäss" für Frauen definiert. Insbesondere hinter diesem „Wohlwollen" lässt sich die diskreditierende Frauenpolitik unschwer erkennen. Robert Schreiber und Rita Süssmuth betonen: „Der 'wesensgemässe' Einsatz reduziert das weibliche Berufsbild auf geschlechtsspezifische Handlungsmuster der Mutter- und Familienrolle: pflegen, behüten, erziehen, gemütgeleitet auf der Basis menschlicher Wärme handeln, mit derartigen Wertorientierungen - ergänzt durch die 'wahren Aufgaben'
wie Kochen, Hauswirtschaft und Nähen - sind die nationalsozialistischen Vorstellungen weiblicher Ausbildung und Erziehung durchdrungen" gewesen.
Der hauswirtschaftliche Bereich wurde zwar als gesellschaftlich wichtig immer wieder öffentlich anerkannt, aber den dort Tätigen, den Hausfrauen, wurde jede direkte politische Einflussnahme verweigert. Kenntnisse und Fähigkeiten hierfür vermittelte man ihnen kaum. Andererseits stiessen derartige Bildungsvorhaben auch auf wenig Resonanz, was an den geringen Teilnehmerinnenzahlen ablesbar ist.
Dennoch sind viele Historiker und Historikerinnen sich darüber einig, dass die massive Propagierung der Mutterschaft auf die Bevölkerung - jedenfalls was das generative Verhalten anbetraf- kaum Einfluss hatte. Von 1933 bis 1939 stiegen zwar die absoluten Zahlen der Geburten. Auch die Geburtenquote nahm in dieser Zeit zu. Aber Eberhard Aleff und Tim Mason weisen nach, dass sich aufgrund der geburtenstarken Jahrgänge, die in jener Zeit ins Heiratsalter vorrückten, die höheren Geburtenzahlen erklären lassen. Durchschnittlich wurden sogar weniger Kinder pro Familie geboren, so dass die nationalsozialistische Propaganda der Vier-Kinder-Familie überhaupt keinen Erfolg gehabt hatte.
Kurz vor dem Krieg und während des Krieges und nur deshalb, weil die Regierung auf die Mitarbeit und Unterstützung der Frauen angewiesen war, änderte sie - soweit es notwendig war - ihren Kurs: So wurde z.B. 1937 das bis dahin geltende Arbeitsverbot für Frauen, die ein Ehestandsdarlehen erhalten hatten, aufgehoben, und „im Juni 1941, zwei Tage vor dem Überfall auf die UdSSR, erging ein geheimer Erlass Hermann Görings an die Ministerien, alle unterhaltsberechtigten Frauen, die nach Kriegsbeginn ihre Berufstätigkeit aufgegeben hatten, wieder zur Arbeit heranzuziehen. ... Vorher sollten sie aber in 'freundlicher Weise' auf ihre 'vaterländische Pflicht' hingewiesen werden." Zu Recht betonen Gisela Brandt u.a.: „Je nach Bedarf der Wirtschaft wird den familialen oder den produktiven Aufgaben der Frau eine besondere Bedeutung zugesprochen. Bei Arbeitslosigkeit der Männer wird die Frau aus dem
Produktionsprozess verdrängt, bei gesteigertem Arbeitskräftebedarf der Wirtschaft wird sie durch 'Arbeitszwang' dem Produktionsprozess einverleibt." (Diese Verfahrensweise wurde allerdings bereits vor dem „Dritten Reich" praktiziert, und auch heute noch ist leider insbesondere die wirtschaftliche und politische Situation bestimmend für das Bild von der Frau, das sich jeweils durchzusetzen vermag).
Die führenden Kräfte in der deutschen Frauenbewegung, auch der bürgerlichen, vor und während der Weimarer Zeit wie Helene Lange, Gertrud Bäumer, Elisabeth Lüders hatten die nationalsozialistische Partei - auch am Anfang - einerseits keineswegs unterstützt, sondern gehörten anderen Parteien an; andererseits teilten sie aber auch manche ihrer Auffassungen, so z.B. das „seelische Anderssein der Frau" und den Grundsatz, dass Frauenrechte und -interessen dem Gesamtinteresse unterzuordnen seien. Sie plädierten ebenso wie die NS-Frauenschaft für die Schaffung eines weiblichen Dennoch wurden während der Herrschaft des Nationalsozialismus viele von ihnen Arbeitsdienstes. disqualifiziert und aus ihren Ämtern entlassen. Zum Teil verliessen sie Deutschland; manche schlossen sich dem Widerstand an.
Das Ende des Zweiten Weltkrieges war für viele Frauen zunächst keine Zeit des inneren und äusseren Friedens. Das Kriegsende bedeutete Aufatmen und Angst zugleich. Wenn viele Männer in jener Stunde die Abrechnung, Vergeltung usw. fürchteten, so galt dies ebenso für Frauen. Auch sie waren politisch tätig gewesen, waren in politische Führungspositionen aufgestiegen (wenn auch ihre Zahl im Vergleich zu der der Männer gering war), waren als Aufseherinnen in den verschiedensten Lagern eingesetzt worden. Ferner war 1945 für Frauen insofern auch keine „Stunde Null" im Sinne eines Neuanfanges, wie das Ende des Zweiten Weltkrieges auch genannt wird, weil sie die Wirkungen des Krieges nicht einfach „abschütteln" konnten. Über die psychischen Auswirkungen hinaus waren weiterhin ihre faktischen Lebenslagen durch ihn geprägt, und zwar stärker als bei den Männern: Die hohe Zahl der männlichen Kriegsgefallenen und -vermissten sowie in Kriegsgefangenschaft sich befindender Männer hatte das
quantitative Verhältnis zwischen den Geschlechtern damals - vor allem in bestimmten Altersgruppen - völlig verschoben. Wenn in der Statistik auf diesen disproportionalen Bevölkerungsaufbau jener Zeit hingewiesen wird, klingt in diesen Aussagen wenig an von den vielen persönlichen Einzelschicksalen, die damals die Frauen zu überwinden hatten, die verheirateten, die verlobten und ledigen. Die Folge ist, dass man eigentlich nicht von der Frau in der Nachkriegszeit sprechen kann , zu verschieden waren die sozialen Lagen von Frauen. Zwar waren sie alle gleichermassen den Auswirkungen des Krieges ausgeliefert gewesen, davon betroffen waren sie aber in unterschiedlicher Weise: je nachdem, in welchem Alter sie sich befanden, wie ihre politische Beteiligung während des Dritten Reiches gewesen
war, in welcher Region in Deutschland sie gelebt oder ob sie Bombenangriffe, Flucht, Vertreibung erlebt hatten, welchen Familienstand sie besassen, ob sie für Kinder zu sorgen hatten und zu welcher Schicht sie gehörten. Im Hinblick auf die Familienstruktur der letzten Kriegsjahre und der ersten Nachkriegszeit wird in der Literatur von einem „erzwungenen Matriarchat" gesprochen. De facto fehlte in und nach der „Stunde Null" nicht nur in vielen Familien der Vater, und die Mutter allein war „Familienoberhaupt", sondern auch die heimgekehrten Väter waren - wie Hilde Thurnwald in ihrer empirischen Studie aus
dem Jahr 1946/47 feststellte - häufig zunächst Fremde für ihre eigenen Kinder und oft „in gedrückter und irritierter Seelenverfassung", hatten Anpassungsschwierigkeiten an die veränderte wirtschaftliche und manche politische Situation, waren häufig arbeitslos, mussten sich vielfach auf neue Berufe umstellen wurden auch gewerbsmässige Schwarzhändler.
In vielen vollständigen (wie in allen „unvollständigen") Familien lag aus den verschiedensten Gründen in jener Zeit die Hauptlast der Erziehung, der Kleider-, Brennstoff- und Nahrungsversorgung bei den Frauen. Die Lebensmittelrationen waren unmittelbar nach dem Kriegsende regional sehr unterschiedlich. Sie verschlechterten sich mit dem Verbrauch der örtlichen Vorräte. Im März 1947 wurde die hundertste Lebensmittelkarte ausgegeben, womit sogleich ein Tiefstand in der Lebensmittelversorgung verbunden war. In Süddeutschland z.B. wurden folgende Rationen für Grundnahrungsmittel, die für eine Woche für den „Normalverbraucher" zu reichen hatten, aufgerufen: 100g Fleisch, 50g Fett, 1500g Brot, 185g Zucker, 15,5g Käse. Der Hausfrau wurde in der damaligen Zeit überlegte Haushaltsführung und ein hohes Mass an Kunstfertigkeit im Kochen sowie Phantasie und Selbstkontrolle abverlangt.
Also nicht nur in den Bombennächten des Zweiten Weltkrieges, auf der Flucht, sondern auch in der Nachkriegszeit haben die Frauen eine sehr bedeutende Rolle gespielt. Vor allem beim Wiederaufbau wurden an alle Frauen derart hohe Erwartungen und Forderungen gestellt, wie Disziplin, Aktivität, Organisationstalent, Durchstehvermögen, Härte, psychische Kräfte etc. (die Trümmerfrau wurde zur Symbolfigur), dass der Widerspruch zwischen dem, was Frauen de facto vermögen und dem ihnen zugeschriebenen Bild von „Weiblichkeit" und vom „weiblichen Wesen" offensichtlich wurde. Erna Scheffler schreibt: „Es bedurfte zweier Weltkriege, um uns die Chance zu geben, durch Leistungen im Krieg und in den desolaten Jahren danach zu beweisen, dass wir Berufsarbeit im allgemeinen ebenso gut verrichten können wie die Männer, und dass wir sogar in aussergewöhnlicher Gefahr und Not für uns und unsere Kinder einzustehen vermögen. Unter dem frischen Eindruck dieser Leistungen konnte man nicht umhin, uns 'für voll zu nehmen' und uns deshalb auch volle eigene Rechtspersönlichkeit zuzugestehen."
Schon 1945 entstanden in Ost und West die ersten - zunächst regional begrenzten - Frauenverbände, zumeist Nachfolgeorganisationen aus der Zeit vor 1933, z.B. 1945 der „Berliner Frauenbund 1945 e.V." und die „Antifaschistischen Frauenausschüsse", 1946 die „Arbeitsgemeinschaft katholischer Frauenverbände und -gruppen", 1947 der Deutsche Staatsbürgerinnenverband sowie der Juristinnenverband, 1948 der Deutsche Landfrauenverband. Die Aufnahme der Arbeit einer Frauenvereinigung war damals abhängig von der Zustimmung der Besatzungsmächte, die jede Art von Verbandsgründung streng und skeptisch überwachten.
Doch mit der unterschiedlichen ökonomischen und sozialen Lage und der Entwicklung der vier
Besatzungszonen sowie durch deren verschiedene politische Anbindung an die jeweiligen Siegermächte beginnen sich schon bad die Interessenvertretungen für die Frauen „auseinander zu dividieren". 1947 schlossen sich einige Frauenbände zum „Demokratischen Frauenbund Deutschland" zusammen. In den drei westlichen Besatzungszonen und in West-Berlin wurde 1949 der „Deutsche Frauenring e.V." (DFR) in Bad Pyrmont gegründet als Dachverband der verschiedensten konfessionellen, berufsständischen, kulturellen Frauenverbände. Er verstand sich selbst als Nachfolger des „Bundes Deutscher Frauenvereine" von 1894.
An den internationalen Frauenkongressen der frühen Nachkriegszeit - so betonen Christina Klausmann et al. - „lässt sich ablesen, wie, wann und mit welchen Vorbehalten die neu entstandenen deutschen Frauenorganisationen nach den Ereignissen des Nationalsozialismus auf internationalem Parkett akzeptiert wurden". Zum Pariser Gründungskongress - 1945 - der „Internationalen Demokratischen Frauenföderation" (IDFF), dem Dachverband der kommunistischen Frauenvereinigungen, waren keine deutschen Frauen eingeladen worden. Erst 1948 wurde der ein Jahr zuvor in der Sowjetischen Besatzungszone gegründete „Demokratische Frauenbund Deutschlands" (DFD) nach anfänglich starken Bedenken - wegen damals vielfältig vorhandener antideutscher Haltung - aufgenommen. Der Deutsche Frauenring trat 1951 in Athen dem ICW bei, was ebenso nicht unproblematisch gewesen zu sein scheint.
1949 trat in der Bundesrepublik Deutschland das Grundgesetz in Kraft und damit auch der Artikel 3 (Abs. 2 und 3). (Mitglied der SPD) hatte den Antrag auf diesen neu zu formulierenden Artikel 3 Elisabeth Selbert gestellt, der zunächst im Hauptausschuss des Parlamentarischen Rates von der Mehrheit abgelehnt wurde. Nach Siegfried Jenkner haben sich alle vier „Mütter des Grundgesetzes", Elisabeth Selbert, Helene Wessels (Zentrum), Helene Weber (CDU) und Friederike Nadig (SPD), engagiert für die Durchsetzung des Gleichberechtigungsgrundsatzes eingesetzt. Mit Hilfe der Öffentlichkeit, an die sie sich wandten, setzten sie sich schliesslich durch, wenn zunächst auch erst eine Übergangsregelung geschaffen wurde. So wurde im Artikel
117 des Grundgesetzes eine Frist bis zum 31. März 1953 gesetzt, bis zu der die gesetzlichen Bestimmungen, die der Frau nicht das gleiche Recht wie dem Manne gewährten, verändert werden sollten.
Gleichzeitig (1950) wurde auf Beschluss der Bundesregierung mit Billigung aller Parteien des Bundestages ein Frauenreferat im Bundesministerium des Innern geschaffen, das beauftragt war, den Frauen bei der Überwindung kriegsbedingter Notstände und bei der praktischen Verwirklichung der Gleichberechtigung zu Der Deutsche Frauenring hatte diese Entwicklung mit beeinflusst. helfen. Wie bereits erwähnt, wurde 1949 der Deutsche Frauenrat als Dachverband der verschiedensten Frauenverbände (z.T. Wiedergründung, z.T. Neuzusammenschlüsse) errichtet. Erste Vorsitzende (bis 1952) und Gründerin war Theanolte Bänisch; zweite Vorsitzende wurde Agnes von Zahn-Harnack. 1951 wurde der „Deutsche Frauenring" als Vollmitglied in den „International Council of Women" (ICW) in Athen aufgenommen: 1952 in die „International Lyons Alliance of Women" (IAW).
Der Deutsche Frauenring begriff sich selbst - nach Gabriele Strecker - als Lobby bei den Parteien des Bundestages. Die Eingaben und Resolutionen an Kommunal-, Länder- und Bundesparlamente betrafen aber nicht nur die unmittelbare Situation der Frauen. Einerseits gingen sie darüber hinaus, andererseits - vornehmlich in bezug auf Arbeits- und Berufsfragen - beschränkten sie sich überwiegend auf die Anliegen bestimmter Berufsgruppen. Dabei wurde, ähnlich wie bei der bürgerlichen Frauenbewegung in den Jahren vor 1933, die Situation der Arbeiterinnen und der unteren Angestellten sowie die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zunächst kaum behandelt. Neben der Öffentlichkeitsarbeit versuchte der DFR
durch die Schaffung von informellen Kontakten und durch die Herstellung von Personalunionen zu politischen Vereinen und Verbänden seine Ziele zu erreichen. Besondere Aufmerksamkeit widmete der DFR von Anfang an den internationalen Beziehungen, er ist Mitglied verschiedenster internationaler Verbände.
1951 wurde ein „Informationsdienst für Frauenfragen e.V." gegründet und 1958 zum „Informationsdienst und Arbeitskreis deutscher Frauenverbände und Frauengruppen gemischter Verbände e.V." erweitert. Seit 1969 trägt er den Namen „Deutscher Frauenrat - Bundesvereinigung deutscher Frauenverbände und Als sein Ziel formulierte Hedda Heuser, Präsidentin des Frauengruppen gemischter Verbände e.V.". Deutschen Ärztinnenbundes, auf der öffentlichen Veranstaltung des Deutschen Frauenrats im November 1979 in Mainz unter anderem:
„Die vorwiegend vom Biologischen abgeleitete Vorstellung von der Frau als einem gebärenden, hütenden, sorgenden Wesen hat hartnäckig alle sonstigen emanzipatorischen Entwicklungen der Gesamt-Gesellschaft überdauert.... Innerhalb der Familie genauso wie innerhalb der Gesellschaft ist der Anspruch, den das Kollektiv gegenüber dem Individuum Frau auf Einschränkung, Beschränkung, Bereithaltung, Opfer erhebt, grösser als gegenüber dem Individuum Mann.... Die Improvisationskraft der Frauen, die sich ihr ganzes Leben über auf neue und für sie belastende Situationen einstellen mussten, darf nicht weiterhin missbraucht werden.... Meine Damen und Herren Abgeordneten, Minister und Staatssekretäre - soweit das
Grundgesetz Sie dazu verpflichtet, den Gleichberechtigungsgrundsatz zu verwirklichen, haben Sie dies - mit Ausnahme des Nachholbedarfs bei der Alterssicherung der Frau - getan oder angegangen. Was wir nun fordern, ist, dass Sie Ihre Grundhaltung darlegen. Sind Sie bereit, Ihr Angebot auf Mitwirkung der Frau auch wirklich in die Praxis umzusetzen? Nicht mit der Krücke von Quotierungen, sondern durch persönlichen Einsatz oder Vorbild? Sind Sie wirklich bereit, Rollenklischees zu überprüfen, Männerprivilegien aufzugeben? Oder wird es wieder so sein, dass man uns voraussagt, genau dies werde geschehen, um hinterher wieder zu erklären, warum es nicht geschehen konnte? Wir Frauen sind es leid, der Nagel zu sein, an den der Witzbold seine Spässe, der Prediger seinen Text, der Zyniker seinen Spott und der Sünder seine Rechtfertigung hängt. Und ich für meine Person bin froh, dass junge Frauen dies ganz ungeniert sagen. Ich stimme Ihnen darin zu. Nicht so sehr um mich für die Frauen zu beklagen, sondern im Anspruch auf einen qualitativ besseren, einen gerechten Anteil an Verantwortung und Partnerschaft. Noch verhalten sich Frauen wie eine Minderheit, obwohl sie eine Mehrheit sind. Noch tun sie das..."
Heute sieht der „Deutsche Frauenrat" sich
als „Spitzenverband" zur Erfüllung folgender Aufgabe:
- Vertretung gemeinsamer Forderungen der Mitgliedsverbände; Informierung über aktuelle Fragen der Politik; - Koordinierung von Aktivitäten der Mitgliedsverbände;
- Förderung staatsbürgerlicher Bildung zur Sicherung der Demokratie, Toleranz und
Völkerverständigung;
- Beobachtung aller mit der Stellung der Frau zusammenhängenden Entwicklungen auf politischem, wirtschaftlichem, sozialem, rechtlichem und kulturellem Gebiet;
- Durchführung gemeinsamer Aktionen und Unterstützung der Vorhaben seiner
Mitgliedsverbände im Hinblick auf die gesetzgebenden Körperschaften in Bund und Ländern.
- Er vertritt insbesondere folgende gemeinsame Forderungen: - gleiche Rechte und gleiche Chancen für die Frau; - Partnerschaft in Familie, Beruf und Gesellschaft;
- Beteiligung der Frau an den Entscheidungsgremien in Politik, Wirtschaft und Verwaltung;
- gleiche Bildung und Ausbildung für Mädchen und Jungen; - gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit; Steuergerechtigkeit;
- Entlastung erwerbstätiger Mütter;
- Ausbau des Beratungswesens u.a.m."
Monatlich gibt der Deutsche Frauenrat die Zeitschrift „Informationen für die Frau" heraus. Ferner tritt er nicht nur als öffentlich-politische Vertretung für alle Fragen und Forderungen nach Gleichberechtigung auf, sondern wird auch von offizieller (staatlicher) Seite hierzu angehört. Ein anschauliches Bild, kennzeichnend für die Heterogenität seiner Mitglieder, bietet die bereits erwähnte Monatsschrift des Deutschen Frauenrats: Unterschiedliche Zielsetzungen und Vorhaben werden dargestellt; sowohl eher „konservative" als auch progressive Stimmen kommen zu Wort. Gesetzliche Vorhaben und Massnahmen im nationalen und internationalen Bereich werden diskutiert u.a.m. Für alle seine Mitgliederverbände gilt es zu versuchen, sich für die Verwirklichung der Gleichberechtigung einzusetzen und spezielle Probleme der Frauen in den eigenen Gruppen oder durch Öffentlichkeitsarbeit aufzugreifen, teilweise auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt. Entsprechend ihrer Zielsetzung versuchen sie, politischen Einfluss zu nehmen durch Beratung, Eingaben, Kontaktaufnahmen usw. Sie wollen systemimmanente Veränderungen in Richtung auf die Gleichheit der Geschlechter bewirken und die Frauen ermutigen, ihre erreichte juristische Gleichberechtigung zu verwirklichen und zu nutzen. Ihr
Ziel ist die Inanspruchnahme des gleichen Rechtes und die Bewährung der Frauen als gleichberechtigte und verantwortungsbewusste Partner im politischen wie im beruflichen Bereich.
Der Deutsche Frauenrat umfasst 47 Mitgliedsverbände, von denen vier selbst Dachverbände oder
Arbeitsgemeinschaften sind. Bundesweit sind etwa 80 Organisationen mit rund 11 Millionen Mitgliedern. Darüber hinaus gibt es aber in der Bundesrepublik Deutschland noch weitere
ihm vertreten. Frauenverbände, Frauengruppen vermischter Verbände, Arbeitskreise, schliesslich Frauennetzwerke u.a.m. Ihre genaue Zahl ist unbekannt. Auf der Ebene der Bundesländer bestehen ebenfalls Zusammenschlüsse, zumeist bezeichnet mit „Landesfrauenrat".
In einer vom Forschungsinstitut Frau und Gesellschaft (Hannover) durchgeführten Untersuchung wird die heutige Vielfältigkeit der Ziele, Aufgaben, des Selbstverständnisses, der Organisationsformen aller bestehenden Frauenverbände und -gruppen deutlich. Die Mehrzahl der Frauenorganisationen knüpfte - wie berichtet - an ihrer Tradition vor dem Dritten Reich an; neue Arbeitsgruppen und -kreise sind in den letzten Jahrzehnten im Laufe der Entwicklung der Neuen Frauenbewegung entstanden. Die Neue Frauenbewegung unterschied sich jedoch in ihren Anfängen stark in ihrer Zielsetzung und Strategie von den damals bestehenden Frauenverbänden und grenzte sich von diesen auch bewusst ab.
Der Anfang der Neuen Frauenbewegung geht zurück auf die Studentenbewegung von 1967/68. Beide sind zwar in den USA entstanden, lassen sich aber dennoch nicht als einfache „Importartikel" beschreiben, da ihre Entstehung in der Bundesrepublik durch ganz spezifische politische und wirtschaftliche Situationen ermöglicht wurde und hierdurch ihre besondere Ausprägung erhielt.
Politisch hatte sich in jener Zeit (1966) die grosse Koalition gebildet, d.h. CDU/CSU und SPD bildeten zusammen die Regierung, um der damals herrschenden wirtschaftlichen Rezession gemeinsam zu begegnen. Infolge dieser Koalitionsbildung fehlte aber eine wirksame Opposition im politischen Bereich. Es entstand 1967 die sogenannte „Ausserparlamentarische Opposition" (APO) und kurze Zeit danach auch die Studentenbewegung. Eine bis dahin nicht geführte und deshalb desto heftiger ausgetragene Diskussion begann. Sie beschränkte sich nicht allein auf den Hochschulbereich, sondern schloss innen- und aussenpolitische Probleme ein und deckte Widersprüche auf zwischen Anspruch und Realität der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung in der Bundesrepublik Deutschland. Unterschiedlichste überlieferte Werte und Normen wurden auf ihre Gültigkeit hinterfragt. Der Abbau aller autoritären Strukturen, die antiautoritäre
Erziehung, eine liberale Einstellung zur Sexualität u.a.m. wurden innerhalb der Studentenbewegung vehement gefordert.
1968 kam es im Sozialistischen Deutschen Studentenbund (SDS), der sowohl Studentinnen als auch Studenten umfasste und als einer der Wortführer der Studentenbewegung galt, zu ersten Spannungen zwischen den beiden Geschlechtern. Denn die Studentinnen begannen plötzlich zu merken, dass ihre männlichen Kommilitonen zwar nach aussen antiautoritäre Verhaltensmuster forderten, sich selbst aber im Innenbereich - und somit den Studentinnen und Ehefrauen beziehungsweisePartnerinnen gegenüber - recht autoritär verhielten. Die studentischen Gruppierungen erschienen ihnen als Abbild der gesamtgesellschaftlichen Strukturen. So gingen ihre männlichen Kommilitonen zu Demonstrationen, Vorträgen und diskutierten untereinander, entwarfen Flugblätter usw. und diktierten den Frauen ausführende Arbeiten zu: Frauen durften die Flugblätter abtippen, Kaffee kochen und die Kinder während der öffentlichen Aktionen
betreuen. Auf den Versammlungen kamen sie kaum zu Wort oder ihre Äusserungen wurden milde
belächelt, zumindest blieben sie ohne Wirkungen. Sie hatten nur einen abgeleiteten Status als Frau oder Freundin eines SDS-Mannes. Als den Studentinnen dies bewusst wurde, fingen sie an, sich dagegen zu wehren und bildeten eigene Gruppen. So entstand als erster Zusammenschluss im Januar 1968 in West-Berlin der „Aktionsrat zur Befreiung der Frau", gegründet von sieben Frauen des SDS. Sie legten auf der nächsten SDS-Konferenz, die in Hannover stattfand, zum ersten Mal eine Resolution vor, in der den männlichen Mitgliedern repressives Verhalten vorgeworfen wurde und die eigenständigen Gruppierungen begründet wurden; ab Punkt 5 hiess es dazu wörtlich:
5. „Die klassenmässige Aufteilung der Familie mit dem Mann als Bourgeois und der Frau als Prolet
- Herr und Knecht - impliziert die objektive Funktion der Männer als Klassenfeind. Die Verleugnung des Führerprinzips im SDS ist blanker Hohn, weil jeder verheiratete oder im festen Verhältnis lebende SDS-ler Führer und damit gleichzeitig Ausbeuter einer Familie oder familienähnlichen Gruppe ist. Die Begriffe Klasse, Klassenfeind, Ausbeuter sind Hilfskonstruktionen, die den Frauen dazu dienen, sich auf den Begriff zu bringen, das heisst, ein Mass an geschlechtsspezifischer Solidarisierung zu erreichen, das erlaubt, die sinnliche Erfahrung dieser patriarchalischen Gesellschaft im politischen Kampf gegen diese
zu wenden. 6. Dies impliziert nicht die 'Politisierung' des Privatlebens, sondern die Aufhebung der bürgerlichen Trennung von Privatleben und gesellschaftlichem Leben: es gilt, die Unterdrückung im Privatleben nicht als private zu begreifen, sondern als politisch ökonomisch bedingte. Es gilt, Privatleben qualitativ zu verändern und die Veränderung als politische Aktion zu verstehen. Dieser kulturrevolutionäre Akt ist ein Teil des Klassenkampfes.
7. Daraus ergibt sich, dass die Revolution als Ziel des Klassenkampfes weniger eine Frage der
Machtübernahme ist als eine Frage der Verwirklichung dessen, was sich in der bestehenden
schlechten Gesellschaft antizipatorisch als Gegengesellschaft abzeichnet. Dies beinhaltet, dass der Anspruch auf Glück, jetzt abgetrennt in die Privatsphäre, aber nicht einmal dort befriedigt, in gesellschaftlicher Aktion eingelöst werden muss.
8. Persönliche Entfaltung muss also identisch werden mit einer Praxis, die jetzt schon mögliche Momente einer zukünftigen Gesellschaft vorwegnimmt, einer Gesellschaft, die sowohl alle Lebensverhältnisse erotisiert, als auch Aggressionen produktiv macht.
9. Dieser Anspruch des SDS widerspricht seiner individuellen und offiziellen Praxis.
10. Mit diesem Anspruch kann man nur ernst machen, wenn man ihn organisatorisch verwendet.
11. Für alle Frauen im SDS kommt es darauf an, diese Thesen nicht nur anzuerkennen, sondern sie auch in verbindlicher Aktion einzulösen. Nur die Frauen sind 'interessiert' genug, nur sie bieten die Gewähr, dass sich im Verband etwas ändert, dass wenigstens hier das autoritäre Vernunftprinzip der patriarchalischen Gesellschaft durchbrochen wird. Dafür ist vorläufig Isolation nötig. Das ist keine Isolation, die mit der Illusion verbunden ist, man könne sich auch unabhängig von den Männern emanzipieren, sondern der notwendige erste Schritt, seine eigenen Bedürfnisse zu artikulieren. Gegen unkritische, auf Verdrängung beruhende Widerstände werden wir Kampfmassnahmen ergreifen. Wir lassen uns die Methoden des Kampfes nicht
vorschreiben."
Zu den besonders starken Spannungen zwischen den weiblichen und männlichen Delegierten kam es auf der 23. Tagung des SDS in Frankfurt (September 1968). Hier wurden die berühmt gewordenen Tomaten geworfen, die als Ankündigung der Neuen Deutschen Frauenbewegung gelten. Zuvor hatte eine Vertreterin des Berliner Aktionsrates erneut betont: ,,... Wir stellen fest, dass der SDS innerhalb seiner Organisation ein Spiegelbild gesamtgesellschaftlicher Verhältnisse ist. Dabei macht man Anstrengungen, alles zu vermeiden, was zur Artikulierung dieses Konfliktes zwischen Anspruch und Wirklichkeit beitragen könnte, da dies eine
Neuorientierung der SDS-Politik zur Folge haben müsste. Diese Artikulierung wird auf einfache Weise vermieden. Nämlich dadurch, dass man einen bestimmten Bereich des Lebens vom gesellschaftlichen abtrennt, und ihm den Namen Privatleben gibt.... Die Tabuisierung hat zur Folge, dass das spezifische Ausbeutungsverhältnis, unter dem die Frauen stehen, verdrängt wird, wodurch gewährleistet wird, dass die Männer ihre alte, durch das Patriarchat gewonnene Identität noch nicht aufgeben müssen...." Sie schloss mit den Worten: „Genossen, wenn ihr zu dieser Diskussion, die inhaltlich geführt werden muss, nicht bereit seid, dann müssen wir allerdings feststellen, dass der SDS nichts weiter ist als ein aufgeblasener konterrevolutionärer Hefeteig. Die Genossinnen werden dann die Konsequenzen zu ziehen wissen."
der Teilnehmerinnen erboste sich über die Nonchalance, mit der die Genossen über die Rede hinweggehen wollten, und liess die Tomaten „sprechen". SDS-Frauen schrieben später über diese Situation: „Ganz im Gegensatz zu der allgemein herrschenden Vorstellung war dies nicht eine Revolte der Frauen im SDS - im Gegenteil: die meisten SDS-Frauen fanden unseren Auftritt eher peinlich. ... Dennoch sollte eben diese 'peinliche' Tomate gerade für die intellektuellen SDS-Frauen zum Fanal werden.
In der Tat entstanden nach dieser spektakulären Tomatenwurfaktion auch ausserhalb von West-Berlin in anderen Städten Frauengruppen, so z.B. der „Frankfurter Weiberrat" (November 1968), der ebenfalls aus dem SDS hervorging. Er löste sich zwar 1969 auf, wurde aber 1970 wieder gegründet.
Doch der sprunghafte Anstieg der Frauengruppen ab 1968/69 ist nur zum Teil aus Abspaltungen vom SDS bewirkt worden. Er ist überwiegend zurückzuführen auf das veränderte politische Bewusstsein, vornehmlich der Studentinnen der 68er Jahre, auf eine veränderte sexuelle Einstellung (die letztlich innerhalb der Frauenbewegung zur Enttabuisierung der Homosexualität führte), auf die antiautoritäre Bewegung und letztlich auf die Kampagnen gegen den § 218. Der Ausbreitungsprozess von Frauengruppen verstärkte sich 1971 durch die bundesweite „Selbstbezichtigungsaktion". 374 z.T. prominente Frauen befürworteten die Streichung des § 218 und bekannten öffentlich, dass sie selbst abgetrieben hätten, wie dies zuvor französische Frauen getan hatten. Im Juni 1971 veröffentlichte die Zeitschrift „Stern" diese Selbstbezichtigungserklärungen. In den ersten Wochen nach dem Erscheinen wurde der Text von mehreren Tausenden von Frauen unterschrieben und auch Männer solidarisierten sich; so bekannten 230 Ärzte und Professoren: „Ich war Komplize einer Abtreibung". Eine andere Parole kam damals auf: „Mein Bauch gehört mir!" Jetzt entstanden überall Frauengruppen, so dass nunmehr zu Recht vom Beginn einer breiten Frauenbewegung gesprochen wurde.
Die quantitative Entwicklung der Frauengruppen nachzuzeichnen, ist leider nicht möglich. Nur die Basis, die regionalen Frauenzentren, besassen eine Institutionalisierung. Man verfügte und verfügt über keinen Dachverband, und es gab und gibt nur zum Teil lockeren Kontakt untereinander. Das Fehlen einer festen übergeordneten Organisationsstruktur war Absicht. Denn von Anfang an bestand in der gesamten Neuen Frauenbewegung eine grosse Skepsis gegenüber jeder traditionellen Organisationsform, weil diese bisher immer einigen Mitgliedern Macht über andere gegebenen hat. So wurden alle Aktivitäten aufgrund der Initiative einzelner verschiedener Mitglieder geplant und zusammen oder in kleinen Gruppen durchgeführt. In
den Plenen, an denen möglichst alle Frauen teilnehmen sollten, wurde hierüber berichtet, wurden neue Interessen, Wünsche und Organisationsfragen miteinander besprochen. Die Frauen trafen sich zunächst häufig privat oder in Räumen anderer Organisationen. Aber bald wurden Wohnungen angemietet, und damit entstanden in vielen Städten Deutschlands sog. „Frauenzentren". Hier wurden Diskussionsabende, Gruppenaktivitäten usw. geplant und durchgeführt. Diese Frauenzentren waren auch gleichzeitig als „Anlaufstellen" für neue Mitglieder gedacht. Bis Ende der 70er Jahre entwickelte sich in der Bundesrepublik -
neben der Schweiz - das dichteste Netz von Frauenzentren in Europa.
Im Juni 1971 fand die erste Delegiertenkonferenz aller am Kampf gegen den § 218 interessierten Gruppen in Düsseldorf statt, die einen Monat später in Frankfurt fortgesetzt wurde. Die „Aktion 218" wollten sich weiterhin nur als loser Zusammenschluss „reiner Frauengruppen" verstehen. Sie rief auch später den ersten Bundes-Frauen-Kongress im März 1972 in Frankfurt aus.
Die Neue Frauenbewegung umfasste Frauen mit sehr unterschiedlichen politischen (oder parteipolitischen) Richtungen. Doch Einigkeit herrschte in dem Willen nach Veränderung der sozialen Lage der Frau durch die Frauen selbst, d.h. unter Ausschluss von Männern. Diese Haltung hat der Neuen Frauenbewegung oft - ähnlich wie der ersten Frauenbewegung - den Vorwurf der Männerfeindlichkeit eingebracht. Insofern ist die Neue - wie die erste - Frauenbewegung feministisch. Doch bedeutet Feminismus in der Neuen Frauenbewegung noch mehr: Die Frauen besinnen sich auf sich selbst und ihre Stärke; sie versuchen zu einer eigenen Weiblichkeit zu finden, und nicht zu der, wie sie Männer durch Jahrhunderte geprägt und Frauen sie übernommen haben. Schwesterlichkeit, Zärtlichkeit unter Frauen und Solidarität waren vor
allem in jener Zeit besonders anerkannte Werte; so halfen und unterstützten sie sich unter Ausschluss von Männern. Ingrid Schmidt-Harzbach, eine Vertreterin der Neuen Frauenbewegung, schreibt darüber hinaus: „Feminismus ist nicht nur eine politische Überzeugung. Es ist eine neue Lebensform, die wir uns Schritt für Schritt erkämpfen müssen. Deshalb haben wir auch nichts Fertiges zu bieten. Den Frauen soll nichts von aussen aufgesetzt werden, weder politisches Wissen noch Engagements für andere. Sie sollten vielmehr sich selbst in den Mittelpunkt stellen, ihre eigene Unzufriedenheit benennen und mit anderen betroffenen Frauen zusammenarbeiten."
Zu diesem Zweck standen im Mittelpunkt der Frauenzentren zunächst die Selbsterfahrungsgruppen". In diesen Kleingruppen versuchten die Frauen über ihren eigenen Entwicklungsprozess und über ihre eigene derzeitige Lage, ihre Bedürfnisse und Ängste zu reflektieren (häufig nach dem amerikanischen Vorbild des „consciousness-raising"),
um diese nicht nur als individuelle, sondern auch als kollektive zu begreifen und Strategien, die
vornehmlich die Solidarität unter den Frauen betonten, zu entwickeln. Diese Form der
Selbsterfahrungsgruppen richtete sich vor allem an neu eintretende Mitglieder. Die Lebensdauer einzelner Gruppen betrug wenige Wochen bis zu einem Jahr.
Idealerweise sollte in Frauen-Selbsterfahrungsgruppen ein vierphasiger Prozess ablaufen:
1. sich selbst darstellen,
2. Erfahrungen teilen,
3. analysieren,
4. abstrahieren.
In der Anfangsphase sollte jede Frau von sich und ihrer Situation sprechen. Der Akzent lag in der ersten Phase auf der Darstellung von Gefühlen, in der zweiten Phase auf dem Berichten von Erlebnissen. Dazu ist ein „aktives Zuhören notwendig, d.h. ein verstehendes Nachfragen wie: „Kannst du dafür ein Beispiel geben?", „Du meinst also, dass...", „Verstehe ich dich richtig, dass...?" Anschliessend wurde die einzelne Erfahrung durch die der anderen in einem Reihum-Gespräch ergänzt. In der dritten Phase wurden die Erfahrungen analysiert und nach Ursachen gefragt. Im letzten Schritt wurde versucht, die verschiedenen Einzelanalysen in einen Zusammenhang zu bringen und eine umfassende Strategie der Veränderung zu entwickeln. Die hier modellhaft dargestellte Abfolge der vier Phasen war nicht zwingend. Wichtig war nur, dass die subjektive Betroffenheit der teilnehmenden Frauen Ausgangs- und Angelpunkt des Prozesses sein musste.
„Bei einem guten Verlauf der Selbsterfahrungsgespräche sollte zum einen eine „Sensibilisierung" stattgefunden haben, die den Frauen ermöglichte, nicht mehr den Mann als
zwanghaften Massstab für sich anzusetzen, zum anderen sollten sie in der Lage sein, kollektiv an einem Thema weiterzuarbeiten.
Es wurden ferner Gruppen gebildet, die ausgewählte politische Texte oder Texte von „Klassikerinnen" der Frauenbewegung (so z.B. von Simone de Beauvoir, Betty Friedan usw.) besprachen oder bestimmte Themen bearbeiteten, wie Sexualität und Herrschaft, das Mutter-Tochter-Verhältnis, Krebsvorsorge, Märchen und Sagen usw. In Gruppen vermittelten die Frauen anderen Frauen eine Fülle von Fertig- und Fähigkeiten, wie z.B. Selbstverteidigung, technische Kenntnisse (z. B. Kfz-, Fahrrad- und Haushaltsreparaturkurse) usw. Es entstanden Mal- und Theatergruppen, eigene Theater- und Musikabende wurden organisiert und in den Frauenzentren Frauenfeste arrangiert. Gerade die Frauenfeste sind bis heute Ausdruck des neuen Selbstbewusstseins von Frauen. Eine Frau aus dem „Frankfurter Weiberrat" beschrieb die neue Situation: „Das erste Frauenfest im Januar 1972 war phantastisch! Wir hatten uns bis dahin nicht vorstellen können, dass Feste ganz ohne Männer wirklich möglich sind, dass wir keine Männer brauchen, um ausgelassen sein zu können, tanzen zu können. So übertraf das Fest alle unsere Hoffnungen: wir erlebten es als wirkliche Befreiung, uns endlich einmal bewegen zu können, ohne ständig überlegen zu müssen, wie wir wohl gerade 'wirken', ohne ständig
um die Aufmerksamkeit irgendwelcher Männer konkurrieren zu müssen. Die Männer reagierten auf das Fest neidisch, wütend, höhnisch, jedenfalls aber stark verunsichert: viele fühlten sich zum ersten Mal richtig ausgeschlossen."
Die Selbsterfahrungsgruppenarbeit blieb nicht unkritisiert. Vor allem wurde der Vorwurf erhoben, hier würde auf laienhafte Weise Psychoanalyse betrieben und die mit einem solchen Vorgehen verbundenen Gefahren verkannt. Auch würden die Gruppen häufig zu „Zufluchtsorten", statt dass hier Kräfte zur Auseinandersetzung mit der Realität gestärkt würden. Zu viele Gruppen scheiterten ausserdem an gruppendynamischen Schwierigkeiten.
Von „linker" Seite wurde kritisiert, man arbeite und wirke für die Mitglieder eher
gruppentherapeutisch als revolutionär-politisierend. Dieser Vorwurf war falsch, denn die Bildung und Stärkung eines veränderten Bewusstseins bedeutete bereits gesellschaftliche Veränderung. Ferner sahen die Frauenzentren die Öffentlichkeitsarbeit und die politische Arbeit im vorparlamentarischen Raum als besonders wichtig an. Um die Öffentlichkeit auf bestimmte aktuelle Probleme von Frauen (z.B. auf den § 218, die Diskriminierung weiblicher Bewerber bei Stellengesuchen), auf das veränderte Bewusstsein von Frauen (z.B. bei Protesten gegen „Miss-Wahlen", gegen den „Mutter-Tag") aufmerksam zu machen, wurden zuweilen pressewirksame Aktionen durchgeführt. Frauen sollten dadurch auf die Frauenbewegung aufmerksam gemacht werden, um so auch bei anderen Frauen einen Bewusstwerdungsprozess einzuleiten und letztlich die Mobilisierung von immer mehr Frauen zu erreichen, die dann stärkeren Druck auf den Staat ausüben könnten.
Gerade in der Zeit, in der die Frauenzentren immer stärker zunahmen, nämlich ab 1972, kam es
jedoch zu Konflikten in einigen Frauenzentren mit den orthodoxen Marxistinnen, die den anderen Frauen „Theorielosigkeit" vorwarfen. Die erste Frauengruppe, nämlich der „Aktionsrat zur Befreiung der Frau" in Berlin, änderte nach marxistischen Schulungskursen sein Selbstverständnis, was er durch die Aus der zweiten Umbenennung in „Sozialistischer Frauenbund West-Berlin" dokumentieren wollte. Gründung, dem „Frankfurter Weiberrat", traten einige Frauen aus; die Verbliebenen arbeiteten am Aufbau eines Frauenzentrums mit.
In anderen Städten bildeten die orthodoxen Marxistinnen und die der DKP nahestehenden Frauen gesonderte Gruppen. Als letzte Vereinigung konstituierte sich 1976 die
Demokratische Fraueninitiative (DFI) in bewusster Ablehnung der Frauenzentren, die ebenfalls gegen deren Wie keine andere Frauengruppe fand sie in der Presse der DKP grosse
„Theorielosigkeit" opponierte. Beachtung und uneingeschränkte Zustimmung, umgekehrt unterstützte sie auch alle öffentlichen politischen Aktionen der DKP.
Die Neue Deutsche Frauenbewegung wurde aber nicht allein von diesen Gruppen getragen oder
politisch bestimmt.
Die vielen einzelnen Gründungsinitiativen und Frauenzusammenschlüsse in jenen 70er Jahren
In ihrer politischen Grundrichtung waren sie z.T. - wie erwähnt - sehr aufzuzählen, ist nicht möglich. (gemässigt feministisch, sozialliberal, stärker sozialistisch usw.), die meisten von ihnen
legten Wert darauf, Frauen aller politischen Richtungen zu umfassen, die sich lediglich der
Frauenbewegung zugehörig fühlen sollten. Für alle Gruppierungen (ausser den orthodox-marxistischen) galt die beschriebene feministische Sichtweise. Innerhalb dieser feministischen Grundausrichtung bildete sich - ebenso seit Anfang der 70er Jahre - eine radikal-feministische Position heraus. Die Gruppen unterschieden sich voneinander in ihrer Abgrenzung zu den Männern. Die radikale Richtung verhielt sich völlig ablehnend den Männern und männlichen Verhaltensmustern gegenüber und verband damit die Proklamation einer weiblichen Gegenkultur. Radikal meinte in diesem Zusammenhang, dass sich die Frauen nicht nur auf ihr Geschlecht besannen, gemeinsame Forderungen aufstellten und ihre Probleme gemeinsam unter Ausschluss der Männer diskutierten, sondern dass sie darüber hinaus einen Beitrag zur Gesellschaft leisten wollten, der - wie einige von ihnen sogar annahmen - ein besserer sein würde als der
der Männer. Die Unterdrückung der Frau sahen die radikalen Feministinnen vornehmlich auf der Ebene der Sexualität; für sie war primärer Feind das Patriarchat. Gegen diese radikal feministische Richtung wandte sich eine der berühmtesten Vertreterinnen der Neuen Frauenbewegung, die sich selbst auch als Feministin bezeichnete, nämlich Simone de Beauvoir: „Männerhass geht bei manchen Frauen so weit, dass sie alle von den Männern anerkannten Werte verwerfen und alles ablehnen, was sie, die Frauen, als 'männliches Modell' bezeichnen. Ich kann dem nicht zustimmen, da ich nicht glaube, dass es spezifisch feminine Eigenschaften, Werte oder Lebensweisen gibt. Daran zu glauben hiesse, die Existenz einer weiblichen Natur anzuerkennen, mit anderen Worten: einem Mythos anzuhängen, der von den Männern eigens erfunden wurde, um die Unterdrückung der Frau aufrechtzuerhalten. Es geht für die Frau nicht darum, sich als Frau zu bestätigen, sondern als ganzes vollständiges menschliches Wesen anerkannt zu werden."
Rein quantitativ kam der radikalen Richtung innerhalb der Neuen Frauenbewegung keine ausschlaggebende Bedeutung zu. So zeigt auch eine Analyse der von 1968 bis 1973 erschienenen Emanzipationsliteratur (darunter sind jene Bücher oder Buchartikel zu verstehen, die eine Veränderung der sozialen Lage der Frauen in unserer Gesellschaft forderten) ihre geringe Verbreitung auf dem Buchmarkt.
Unterschiedliche Auffassungen kristallisierten sich ebenfalls Anfang der 70er Jahre innerhalb der Frauenbewegung und innerhalb der Frauenzentren heraus in der Frage des Verhältnisses zur
Homosexualität. Zögernd zunächst bekannten sich einzelne Frauen als Lesben und lösten damit vielfach Hilflosigkeit, Verhaltensunsicherheit und Aggression bei anderen Frauen aus. Mit steigender Besinnung der homosexuellen Frauen auf ihre Bedürfnisse und mit steigendem Selbstbewusstsein nahmen sie dann für sich in Anspruch, die höchste Entwicklungsstufe des Feminismus erreicht zu haben. Denn - da in unserer Gesellschaft „normale" Weiblichkeit vor allem über die sexuelle Attraktivität für Männer definiert wird - würde Lesbianismus die totale Zurückweisung dieses Kriteriums als Massstab für Weiblichkeit bedeuten, wären allein lesbische Frauen nicht nur ökonomisch gegenüber den Männern autonom, sondern auch emotional und sexuell; ihre Identität wäre von der Beziehung zu Männern unabhängig. Diese Haltung rief vielerorts derartige Spannungen hervor, dass sich eigene Lesbengruppen bildeten.
Das öffentliche Bekenntnis zur Homosexualität führte in der Öffentlichkeit bei denen, welche die Neue Frauenbewegung nicht aus eigenem Erleben kannten, zuweilen zu einer Gleichsetzung von Feminismus und Lesbianismus und damit zu einer pauschalen Etikettierung und Ablehnung der Neuen Frauenbewegung.
Trotz aller positionalen Unterschiede zwischen den einzelnen Gruppierungen innerhalb der Neuen Frauenbewegung waren diese jedoch nicht so gross wie die Differenzen zwischen ihr und den etablierten Frauenverbänden. Dies zeigte sich z.B. sehr deutlich auf zwei Tagungen (1974 und 1975 in der Evangelischen Akademie Loccum), zu denen beide Richtungen zu einem gemeinsamen Gespräch eingeladen worden waren. Sowohl im Ziel als auch im Weg erwiesen sich die Anschauungen der „etablierten" und vieler Gruppierungen der Neuen Frauenbewegung als konträr: Die Verbesserung der Situation der Frauen schien den einen im Rahmen der in der Gesellschaft bestehenden Organisationen und Institutionen, z.B. durch mehr Mitarbeit von Frauen in Parteien, Gewerkschaften, Kirchen und Verbänden, möglich, den anderen, neuen Gruppierungen damals aber nur ausserhalb der bestehenden Ordnung, evtl. noch durch eine eigene Frauenpartei im Parlament. Bei ihnen war und ist das feministische Bewusstsein Ausgangs- und Zentrierungspunkt.
Dennoch wurde das aufeinander Angewiesensein betont. Inge Sollwedel, Vizepräsidentin des
Verbandes berufstätiger Frauen, formulierte es so: „Die Gruppen der Neuen Frauenbewegung haben den Zugang zur Basis; die zum grossen Teil personal ausblutenden, traditionellen Frauenverbände haben den Zugang zur Spitze, zu den Geldtöpfen, zu den politischen Machtzentren. Hier sich zu ergänzen, scheint nach Loccum für Frauen in der alten und der Neuen Frauenbewegung ein lohnendes Ziel. Zunächst kann es allerdings nur darum gehen, Informationen auszutauschen und die auf beiden Seiten vorhandene Gesprächsbereitschaft zu institutionalisieren.“
Dieses Ziel wurde auf einer 2. Loccumer Tagung (13.4.1975) nochmals erneuert. Die Abgrenzung (bis hin zur gegenseitigen Ablehnung) blieb aber bestehen, wenngleich es vereinzelt und auf verschiedenen Ebenen durchaus Kontakte gab.
Wie stark dennoch inzwischen die Notwendigkeit einer Veränderung der Situation der Frauen in das allgemeine öffentliche Bewusstsein gedrungen war, wird daran deutlich, dass der Deutsche
Bundestag am 8. November 1973 auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion erstmalig eine Enquete-
Kommission „Frau und Gesellschaft" einsetzte. Sie wurde am 19. Juni 1974 konstituiert und legte 1976 einen Zwischenbericht und am 29.8.1980 den Abschlussbericht (Drucksache 8/4461) vor.
Ferner brachten zwei Ereignisse in diesem Zeitabschnitt die Neue Frauenbewegung und einige Gruppen der traditionellen Frauenverbände einander näher, wenn auch keine direkte Zusammenarbeit zwischen beiden gegeben war. So führte die breite Kampagne gegen den § 218, die von sämtlichen Frauengruppen der Neuen Frauenbewegung und Frauen aus nahezu allen Parteien (abgesehen von der CDU/CSU) sowie aus den Gewerkschaften getragen wurde, dazu,
dass am 26.4.1974 die Einführung der Fristenregelung beschlossen wurde. Jedoch erklärte das Bundesverfassungsgericht diese 1975 wieder für verfassungswidrig. 1976 trat dann schliesslich die Indikationslösung in Kraft.
Das Internationale Jahr der Frau, 1975, brachte eine noch stärkere Verbreitung der Ziele der Neuen Frauenbewegung und ihr Anwachsen mit sich, so dass auch viele der etablierten Verbände, die ebenfalls das Internationale Jahr der Frau unterstützten, sich gleichzeitig damit in eine Auseinandersetzung mit den Ideen dieser neuen Bewegung verwickelt sahen. Die Zahl der Sympathisantinnen für die Neue Frauenbewegung stieg, wenn es auch immer „Gegner" der Emanzipationsbewegung gab und gibt. Diese rekrutieren sich nicht nur aus den Reihen der Männer, sondern auch aus Frauen, die durch die neuen feministischen Ideen ihr jetziges Dasein und ihr Selbstverständnis und damit ihr Selbstbewusstsein in Frage gestellt sehen und
somit absichtlich oder unbewusst Veränderungen zu verhindern trachten .
Zu Recht weist Herald Schenk darauf hin, dass die zeitliche Abgrenzung zwischen den verschiedenen Phasen der Neuen Frauenbewegung schwer zu ziehen ist, da die Entwicklung in den verschiedenen Städten mit unterschiedlicher Geschwindigkeit erfolgte. Zudem wurde die „alte" Arbeit, z.B. auch die Gründungen von Selbsterfahrungsgruppen (wenn auch nicht mehr in dem ursprünglichen Umfange), fortgesetzt. Dennoch haben sich Zielrichtung und Arbeitsschwerpunkte während der zweiten Hälfte der 70er Jahre verschoben. Neu hinzugekommen sind die sogenannten Frauenprojekte, wodurch die Neue Frauenbewegung ein beachtliches Spektrum an Aktivitäten und Initiativen hervorgebracht hat.
Manche dieser feministischen Projekte gingen auf Anregungen der englischen oder amerikanischen Frauenbewegung zurück.
Die ältesten Projekte sind die feministischen Gesundheitszentren, die nach amerikanischen Vorbildern errichtet wurden. Dort sollen Frauen nicht nur über Schwangerschaftsverhütung und Schwangerschaft beraten und über Möglichkeiten des Abbruchs informiert werden, sondern darüber hinaus gynäkologische Selbstbeobachtung und Selbstuntersuchung praktizieren.
Ebenfalls aus den USA stammt die Idee der feministischen Therapie. Hierzu schreibt eine Gruppe von Psychologinnen: „Wir als Psychologinnen sahen die Ähnlichkeit in der Sozialisation und unserer gesellschaftlichen Situation als Frauen und der daraus folgenden psychischen Strukturen und kamen zu dem Schluss: nur Frauen können Frauen verstehen! Konsequent auf Therapie angewendet, heisst das für uns, dass nur Frauen Frauen therapieren können. Diese Erkenntnis - zusammen mit der Kritik der herkömmlichen Therapiemethoden - führten an vielen Orten zu einer Diskussion darüber, wie wir diese neue Form der Frauentherapie schaffen können, welche Ziele wir definieren, welche Methoden wir anwenden können. Gleichzeitig sahen wir mit neuen Augen in unserer praktischen Arbeit mit Frauen die Ursache für viele Störungen und Leiden der Frauen, insbesondere auf sexueller und Kontaktebene, immer mehr in der Beschränkung auf die herkömmliche Rolle der Frau, die im Widerspruch zu den Wünschen und Bedürfnissen der Frauen steht. Früher suchten wir die Störungen aus der frühen Kindheit
abzuleiten, oder aus den entfremdeten kapitalistischen Lebensbedingungen, jetzt beachten wir mehr die frauenspezifische Unterdrückung - ohne jedoch die anderen Faktoren ausser acht zu lassen. Vor allem das Buch von Phyllis Chesler „Frauen - das verrückte Geschlecht" regte viele von uns an, darüber nachzudenken, wie das Eingezwängtsein in die rigide Rolle der Frau als Dienerin des Mannes Frauen verrückt und neurotisch macht.“
Am bekanntesten und sehr verbreitet sind die Frauenhausprojekte; sie wurden in der breiten
Das erste Frauenhaus wurde in England Öffentlichkeit auch am stärksten diskutiert und beachtet eröffnet; das erste deutsche in West-Berlin. Es wurde als Modellversuch für drei Jahre von der Bundesregierung anerkannt und zu 80% vom Bund und zu 20% vom Berliner Senat, seit 1980 allein vom Senat, finanziell unterstützt.
In den Frauenhäusern - es kann sich hierbei de facto um Häuser, aber
auch um abgeschlossene Wohnungen handeln - finden von ihren Ehemännern misshandelte Frauen mit ihren Kindern Aufnahme. Ihnen wird hier nicht mehr als eine Zwischenstation geboten, ein gewaltfreier Raum, der Zeit zum Nachdenken und Neuorientierungen bieten soll.
Der Zutritt ist Männern versagt. Die Frauen, denen hier nicht in der herkömmlichen Sozialarbeitsweise geholfen wird, sollen in Selbstverwaltung lernen, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln - einschliesslich die der jetzigen Wohngemeinschaft - und
ihre Zukunft eigenständig in die Hand zu nehmen, wobei ihnen Frauen aus der Frauenbewegung
beratend zur Seite stehen, mit ihnen z.B. Behördengänge erledigen, Anwälte aufsuchen usw. Erst durch diese Frauenhausgruppen wurde in der Öffentlichkeit, vornehmlich in den Medien und in wissenschaftlichen Abhandlungen, überhaupt das Problem „Gewalt in der Ehe" diskutiert.
Inzwischen sind in vielen Städten der Bundesrepublik derartige Häuser eingerichtet worden und haben die Skepsis vieler Gemeindevertreter widerlegt, die den Bedarf anzweifelten. Schliesslich haben auch Verbände der freien Wohlfahrtspflege eigene Frauenhäuser gegründet, deren Organisation allerdings - im Gegensatz zu den Frauenhäusern der Neuen Frauenbewegung - zum Teil mehr an der üblichen Form von Sozialarbeit orientiert ist. Diese nicht-feministischen Häuser haben sich inzwischen in einer „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Frauen- und Kinderschutzhäuser" zusammengeschlossen.
Konflikte entstanden in einigen Gemeinden bei der Gewährung finanzieller Unterstützung für die
feministischen Frauenhausprojekte, da diese mit der Möglichkeit der staatlichen Kontrolle, einschliesslich der Registrierung der misshandelten Frauen, verknüpft werden sollte. Auf einem Kongress in Göttingen im Herbst 1979, an dem 32 Frauenhausgruppen und -initiativen aus dem gesamten Bundesgebiet teilnahmen, wurde eine gemeinsame Resolution gegen derartige Forderungen erstellt. Wegen der finanziellen Zuwendungen mussten sie ferner zumeist die Organisationsform des e.V. wählen.
Seit einigen Jahren widmet sich die Neue Frauenbewegung verstärkt auch dem Problem der
Vergewaltigung, keinem - schon rein quantitativ gemessen - geringen, wie die polizeiliche
Kriminalstatistik zeigt. Da viele Frauen aus Scham und Angst eine Vergewaltigung nicht anzuzeigen wagen, bieten nunmehr verschiedene Frauengruppen Beratung, Hilfe und Unterstützung für die betroffenen Frauen an. Ebenfalls nach englischem Vorbild wurde im Januar 1978 in West-Berlin das erste Projekt dieser Art auf deutschem Boden gegründet, der „Notruf für vergewaltigte Frauen". 1981 gab es bereits zehn solcher Stellen, 1989 waren es fast dreissig. Ihre aktuelle Zahl ist leider unbekannt.
Die Diskussion über sexuelle Gewalt gegen Frauen hat dieses früher tabuisierte Problem so stark öffentlich werden lassen, dass endlich auch die Frage nach einem rechtlichen Schutz der Ehefrauen gegen sexuelle Vergewaltigung in der Ehe gestellt werden konnte und nunmehr ein entsprechendes Gesetz vorliegt. Zum Schutz von Mädchen vor sexueller Gewalt wurden und werden in vielen Städten Beratungsstellen für Mädchen (die Vereine „Wildwasser") initiiert. Viele „Mädchenprojekte" haben Zufluchtswohnungen und Mädchenhäuser eingerichtet.
Auch im kulturellen Bereich wurden neue Initiativen entwickelt. So entstanden eine Reihe von
Frauenverlagen (z.B. „Frauenoffensive" in München, „Orlanda Frauenverlag" in Berlin, „Zeichen und Spuren" in Bremen, „Kore Verlag GmbH" in Freiburg, „Daphne Verlag" in Göttingen usw.). Nach dem Aral Taschenbuch der Frauenpresse (Remagen-Rolandseck 1996) gibt es z.Z. insgesamt 26 Frauenverlage und 31 Frauenbuchläden (zuweilen gekoppelt mit Tee- oder Kaffeestuben, in denen häufig auch Diskussionsabende oder Autorinnen-Lesungen stattfinden). Ferner wurden feministische Zeitschriften gegründet, sowohl theoretische beziehungsweisestark wissenschaftlich orientierte als auch solche, die zu bestimmten aktuellen Themenkomplexen Stellung nehmen und sich an eine breite öffentliche Leserschaft wenden. Am bekanntesten in dieser Hinsicht wurde die Zeitschrift „EMMA", die vor fast 20 Jahren (im Februar 1977) von Alice Schwarzer begründet wurde. 70er Jahren auch Frauenjahrbücher und Frauenkalender in verschiedensten Ausführungen und in unterschiedlicher politischer Grundausrichtung. Dass gerade im Verlagswesen ein grosser Bedarf an feministischer Literatur bestand und bisher weiter besteht, haben die traditionellen Verlagsanstalten zunächst nur als eine vorübergehende Modeerscheinung interpretiert. Inzwischen sind einige dazu übergegangen, eigene Buchreihen für Frauen herauszugeben in Konkurrenz zu den feministischen Unternehmungen (so z.B. Rowohlt, Herder) und auch wissenschaftliche Zeitschriften (z.B. die Feministischen Studien, zunächst im Beltz-, jetzt im Deutschen Studienverlag). Frigga Haug betont zu Recht, die Neue Frauenbewegung habe eine richtige Lesekultur entwickelt.
Alle diese feministischen Projekte, die zu wirtschaftlichen Unternehmungen wurden, „haben den
Anspruch, sich ökonomisch weitgehend selbst zu unterhalten, d.h. auch, dass versucht wird, die
Arbeit einer oder mehrerer im Projekt arbeitenden Frauen zu finanzieren. Ausserdem bestehen
bestimmte Ansprüche an die Arbeitsorganisation: die Arbeit soll möglichst von einer Gruppe geleistet werden, die gemeinschaftlich entscheidet und das finanzielle Risiko gemeinschaftlich trägt."
Weiterhin sind Frauenbands, Frauentheater und -filmgruppen sowie Frauenkabaretts entstanden. Frauen, tätig in verschiedenen kulturellen Bereichen, haben sich zusammengeschlossen: so die „schreibenden" Frauen, die Frauen in den offiziellen Medien. Letztere haben auf ihrem 3. bundesweiten Medienfrauen-Treffen nach gezielter systematischer Programmbeobachtung verschiedener Sender durch Frauengruppen den Wanderpokal „Saure Gurke" verliehen. Dazu schreiben sie: „Nach mühevoller Entscheidungsfindung ehren wir mit dieser Auszeichnung eine Sendung, die sich in besonderer Weise der Belange der Frauen angenommen hat. Der Preis geht an das „Streitgespräch § 218" (20. Dezember 1979), Moderation: Theo M. Loch, Redaktion: Johannes Kaul, Gesprächsteilnehmer: Josef Kardinal Ratzinger und Bundesjustizminister Hans-Jochen Vogel.
Begründung: Frei von aller bei diesem Thema zu befürchtenden weiblichen Emotionalität
verhandelten die drei älteren Herren mit der gebotenen Distanz und Nüchternheit das Problem, das 17 Mill. Frauen bewegt. In diesem Jahr, 1996, wurde der Wanderpokal „Saure Gurke" an den
Intendanten des WDR, Fritz Pleitgen, für die Moderation einer Presseclub-Sendung über die grösste UN-Konferenz aller Zeiten, nämlich die UN-Weltfrauenkonferenz in Peking vergeben.
Ferner entstanden Frauen-Freizeit- und Frauen-Ferienhäuser auf dem Lande, die von
Frauengruppen getragen werden, Frauen-Reiseveranstaltungen nehmen immer stärker zu. Seit Ende In vielen Städten finden sich Frauencafes der 80er Jahre gibt es das erste Frauenhotel in Berlin und Frauenkneipen, zu denen Männern der Zutritt verwehrt ist.
Auch auf wissenschaftlichem Gebiet sind verschiedene Projekte initiiert worden. Besondere
Ausstrahlungskraft besass die „Sommeruniversität" in Berlin (erstmalig durchgeführt 1976), gemessen an der hohen Teilnehmerinnenzahl (jedes Jahr mehrere Tausende). Nicht nur die studierende, sondern jede interessierte Frau kann sie besuchen. Verschiedenste Themen wurden behandelt: Frauen und Wissenschaft (1976), Frauen als unbezahlte und bezahlte Arbeitskräfte (1977), Frauen und Mütter (1978), Autonomie und Institution (1979), Biederer Alltag - Radikale Träume (1980). Nunmehr werden auch in anderen Städten regelmässige Tagungen zu bestimmten frauenspezifischen Themen organisiert, z.B. in Hamburg, Bremen, Dortmund.
Die Sommeruniversität trug auch zur Gründung einer „AG: Frauen und Schule" bei, wobei es den
Gründerinnen (Uta Enders-Dragässer und Ilse Bremer) nicht nur um spezifische Probleme der
Lehrerinnen und Schülerinnen ging, sondern auch um die Situation der Mütter. Rückblickend schreibt Uta Enders-Dragässer: „Was uns mit der 'Gründung' der 'AG: Frauen und Schule' damals vorschwebte, war eine bundesweit agierende Arbeitsgemeinschaft als Koordinationsstelle für Frauen mit ganz unterschiedlichen Bezügen zur Institution Schule, aber einem gemeinsamen Interesse an sowohl theoriebezogener als auch praxisorientierter und damit auch frauenpolitischer Die von der „AG: Frauen und Schule" Auseinandersetzungen mit dem Sexismus im Schulwesen." organisierte erste Frauenfachtagung fand 1982 in Giessen statt, mit ca. 200 Teilnehmerinnen, die folgende in Bielefeld (1983), dann in Berlin (1984), in Frankfurt (1985), in München (1986), in Kiel (1987), in Dortmund (1988), in Hamburg (1991)
, in Esslingen (1995) und die letzte, also der 10. Bundeskongress „Frauen und Schule", in Oldenburg (1996), mit dem Thema „FrauenStärken - Schule verändern", an dem über 700 Frauen aus dem gesamten Bundesgebiet teilnahmen und ca. 400 Schülerinnen.
Selbst ein alle zwei Jahre stattfindender internationaler Frauenkongress ohne strenge
Organisationsform hat sich etabliert. Er trägt den Namen „International Interdisciplinary Congress an Women" und fand bisher in Israel, in den Niederlanden, in Irland, in New York, in Puerto Rico und 1996 in Australien statt. Hier treffen sich vornehmlich Frauen, die in höhere Positionen der Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung aufgestiegen sind und einen wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch suchen.
Im Jahre 1978 wurde der Verein „Sozialwissenschaftliche Forschung und Praxis für Frauen e.V."
gegründet. Ihm gehören überwiegend Frauen an, die im pädagogischen oder sozialen Bereich - im
weitesten Sinne, eingeschlossen: Medizin, Architektur, Stadtplanung, Geschichte - arbeiten beziehungsweisestudieren (Lehrerinnen, Sozialwissenschaftlerinnen, Diplom-Pädagoginnen, Kindergärtnerinnen usw.). Ziel dieser Organisation ist es: „Interdisziplinäre Forschung, Lehre und Praxis auf nationaler und internationaler Ebene durch wissenschaftliche Diskussion, Koordination von Projekten, Informationsaustausch und Veröffentlichungen zu fördern". Dabei möchte man ein „Verständnis von Frauenforschung durchsetzen, ... das die Trennung zwischen Frauen als Wissenschaftlerinnen und Frauen als Gegenstand von Wissenschaft inhaltlich und tendenziell" aufhebt und Theorie und Praxis als aufeinander bezogen begreift. Ferner sollen die beruflichen Interessen von Sozialwissenschaftlerinnen „wirkungsvoller durchgesetzt werden."
Auch dieser Verein veranstaltet regelmässig Tagungen; so fand 1978 in Köln ein Kongress mit dem Thema „Feministische Theorie und Praxis in sozialen und pädagogischen Berufsfeldern" statt, an dem 2.000 Frauen teilnahmen, und 1979 in Dortmund das erste „Frauenforum im Revier", bei dem erstmalig die praktischen Lebensbedingungen von Frauen im Ruhrgebiet behandelt wurden. Die Teilnehmerzahl betrug 5.000. Darüber hinaus werden kleinere Workshops und Mitgliederversammlungen organisiert und Rundbriefe sowie die Buchreihe „Beiträge zur feministischen Theorie und Praxis" herausgegeben. Erst langsam konnten sich innerhalb der traditionellen Erwachsenenbildungsinstitutionen frauenspezifische Themen durchsetzen, obwohl das Thema auf theoretischer Ebene frühzeitig eine starke Resonanz gefunden hatte.
Innerhalb der Deutschen Gesellschaft für Soziologie wurde 1979 eine Sektion „Frauenforschung" etabliert, ein wissenschaftliches Diskussionsforum mit regelmässigen Sektionssitzungen für Sozialwissenschaftlerinnen. Beide sozialwissenschaftlichen Vereinigungen, die Sektion und der Verein, gehen letztlich auf eine Fraueninitiative vom 18. Soziologentag in Bielefeld 1976 zurück. In dieser Vorgründungsphase sind unter den Initiatorinnen „immer wieder Auseinandersetzungen um die Alternative geführt worden, ob Frau das Prestige angesehener Organisationen (wie der DGS) ausnutzen soll, um mit deren Hilfe Frauenforschung endlich 'hoffähig' zu machen, oder ob es mehr darum geht, feministische Frauenforschung in einer autonomen Organisationsform sichtbar zu machen und weiterzuentwickeln."
Denn Frauengruppen innerhalb traditioneller Vereinigungen könnten Gefahr laufen, ihre Autonomie zu verlieren und lediglich zu einem „Anhängsel" zu werden, dem die Struktur
von der gesamten Organisation „aufgedrückt" würde, wodurch z.B. Analysen weiblicher
Lebenszusammenhänge, gemessen an männlichen Massstäben, nur defizitär erscheinen könnten.
Schliesslich bezeichnete sich die Neue Frauenbewegung bewusst als „autonome" und legte gerade
auf diese Organisationsstruktur - wie in 6.2.1 beschrieben und begründet - besonderen Wert. Die Gründerinnen entschlossen sich, zweigleisig zu verfahren und beide Vereinigungen zu starten.
Im Zusammenhang mit der Neuen Frauenbewegung entstand in der Bundesrepublik Deutschland
auch die Frauenforschung. Ute Gerhard schreibt: „Beide verfolgen das Ziel, zur Emanzipation der Frauen beizutragen und soziale Ungleichheit und Ungerechtigkeit im Geschlechterverhältnis
aufzuheben: die Frauenbewegung durch die Mobilisierung von Anhängerinnen und durch den
Versuch, politisch Einfluss zu nehmen - die Frauenforschung als kritische Wissenschaft, die die
Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen prüft und die Ursachen anhaltender
Diskriminierung und struktureller Benachteiligung aufdecken sowie die Erfahrungen und
Erkenntnisinteressen von Frauen in den wissenschaftlichen Diskurs einbringen will. Darüber hinaus will Frauenforschung die Perspektive von Frauen auf die Welt auch durch ihre Teilhabe an
Forschung und Lehre absichern."
Vorbehalte wurden jedoch. bei der Diskussion um die Einrichtung von Frauenforschungszentren an Universitäten geäussert, wie sie in den USA inzwischen weit verbreitet sind, dagegen in der
Bundesrepublik Deutschland damals erst zaghaft in Angriff genommen wurden (so in West-Berlin und Bielefeld). Ebenso hatten in jener Zeit bei uns universitäre „Frauenprojekte", „Seminare" und Ringvorlesungen noch nicht die Institutionalisierungsform gefunden, wie an den nordamerikanischen Hochschulen (hierauf wird später noch einmal eingegangen).
Zahlreiche Forschungsprojekte mit den verschiedensten frauenspezifischen Themen wurden in der Bundesrepublik Deutschland ab den 70er Jahren durchgeführt.
Ferner begannen Feministinnen der Geschichts- sowie Literaturwissenschaft bedeutende historische Frauengestalten wiederzuentdecken oder geschichtliche Ereignisse neu zu interpretieren. Weiterhin wurden Frauenarchive gegründet. Selbst eine feministische Theologie
, eine feministische Pädagogik und Ansätze zu einer und eine feministische
feministischen Kritik von Naturwissenschaft sowie Technik Wissenschaftstheorie mit ihrem Postulat der Parteilichkeit - sie steht dem aktionstheoretischen Ansatz sehr nahe
- wurden von Wissenschaftlerinnen konzipiert. Auf den Feminismusbegriff, der - bei aller
Unterschiedlichkeit zwischen den einzelnen Autorinnen - ihren Überlegungen dennoch gemeinsam zugrunde liegt, wurde bereits eingegangen.
Inzwischen wurden auch zwei Graduiertenkollegs durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert: seit 1992 in München (Thema: Geschlechterdifferenz und Literatur) und seit 1993 in Dortmund (Thema: Geschlechterverhältnis und sozialer Wandel, Handlungsspielräume und Definitionsmacht von Frauen).
Durch diese knappe und notwendigerweise selektive Übersicht über die verschiedensten feministischen Projekte, mit denen in jener Zeit - also vor über 20 Jahren - begonnen wurde und die im Laufe der Zeit ausgebaut wurden und in grosser Vielfalt heute bestehen, sollte die Aktivität und Kreativität der Vertreterinnen der Neuen Frauenbewegung verdeutlicht werden; ihre Vielzahl wird im übrigen jährlich dokumentiert mit Adressenangaben im „Frauenkalender".
Zusammenfassend sei die Einteilung der verschiedensten Frauenprojekte in drei grosse Gruppen von Renate Wiggershaus wiedergegeben:
1. Unternehmungen, die sich mit Aufklärung, Weiterbildung, Selbstverwirklichung, feministischer Gegenkultur und der Politisierung von Frauen befassen, z.B. Frauenzentren, Frauenbuchläden, Frauenverlage, Frauenforschung, Frauenwerkstätten, Frauenbands;
2. Einrichtungen, die sich gegen „Gewalt gegen Frauen" richten, z.B. Frauenhäuser
für misshandelte Frauen, Notruf-Büros für vergewaltigte Frauen und Mädchen;
3. Örtlichkeiten, wo Frauen gemeinsam ihre Freizeit verbringen, ernst oder heiter, mit oder ohne Kinder, wie z.B. Frauencafes, Frauenkneipen, Frauenferienhäuser.
Die Projektphase wird in ihrer Wirkung auf die Neue Frauenbewegung selbst unterschiedlich bewertet.
Einerseits wurden durch die stärkere Öffnung nach aussen die Ideen der Neuen Frauenbewegung in breitere Kreise der Öffentlichkeit getragen, als dies zuvor in der ersten Phase geschehen war. Andererseits barg die Verschiedenartigkeit der Initiativen und die Notwendigkeit intensiver Mitarbeit in sich die Gefahr der Verselbständigung der Projekte, ihrer Abkapselung und damit der Zersplitterung und „Entpolitisierung" der Frauenbewegung durch fehlende Rückkoppelung zu den Frauenzentren - und in der Tat ging die Teilnahme an den Plenen in vielen Frauenzentren zurück; schliesslich mussten diese immer stärkere Auflösungserscheinungen registrieren. Dennoch bleibt, dass diese vielfältigsten Projekte bis heute - z.T. in veränderter Organisationsform und/oder Personalbesetzung - lebendig geblieben sind; vielleicht hätten manche ihrer Initiatorinnen damals in den 70er/Anfang 80er Jahren diese Entwicklung selbst
nicht vermutet.
In den 80er Jahren tauchten - wiederum aus den USA kommend - zwei gegenläufige Strömungen auf: So bestand eines der ursprünglichen Veränderungsziele der Neuen Frauenbewegung darin, gegen die als biologisch begründeten „Wesensunterschiede" zwischen Männern und Frauen anzukämpfen. Jetzt machte sich innerhalb mancher Projekte ein gegenläufiger Trend kund: Durch die Forderungen nach radikaler Ablehnung „männlicher Denkstrukturen" und „männlicher Verhaltensweisen", nach einem neuen „Weiblichkeitsmythos", der die Bedeutung von Körpererlebnissen wie Mutterschaft, Schwangerschaft, Geburt, Stillen usw. als zentralen Teil des Frauseins betonte. Nicht das Ziel, z.B. Ablehnung „männlicher Verhaltensweisen", das Erlebenlassen von Körperlichkeit, war eine „Kehrtwendung" innerhalb der Neuen Frauenbewegung, sondern die Art der Begründung, der das alte biologistische
Denken zugrunde lag, und die Radikalität, nämlich die totale Ablehnung von Werten und
Verhaltensweisen, nur weil sie „männlich" sind.
Eine besonders extreme Ausformung dieser Entwicklung stellte der in den USA entstandene und auch in England existierende „Feministische Spiritualismus dar. Ihre Vertreterinnen betonten nicht nur eine natürliche Überlegenheit der Frauen, sondern wollten sogar die Astrologie neu interpretieren, legten den Tarot, zelebrierten feministische Rituale zu Geburt, Tod und Menstruation, praktizierten Meditation und Yoga, ernährten sich nur von natürlichen Substanzen, da sie sich abhängig von den übrigen Teilen der Biosphäre begriffen usw., usw. Sie schrieben: „Durch die Frauenbewegung haben wir gelernt, dass wir unsere Befreiung nicht erreichen, indem wir männlichen Normen nacheifern, sondern eher, indem wir unsere innere Stärke und unsere göttlichen Qualitäten erkennen. ..."
In der Bundesrepublik Deutschland hatte diese Richtung zu keiner Zeit eine sehr grosse Anhängerschaft, und Alice Schwarzer schrieb bereits 1983 über diese Entwicklung: „Die schlimmsten Phasen der biologistischen Argumentation - vom Natur-Mythos bis zur neuen Mütterlichkeit - sind überwunden. Frauen werden wieder kämpferischer, viele haben erkannt, dass wir unsere Rechte, die wir uns mühsam erkämpft haben, nicht mit Hilfe der Mondgöttin verteidigen können. Dennoch bleibt die Sorge ... vor einem Rückfall in den neuen/alten Weiblichkeitswahn gerade in Zeiten der Millionen-Arbeitslosigkeit und lautstarker Propagierung einer 'heilen Familie' und der 'weiblichen Rolle' leider hochaktuell."
Die zweite „Gegenströmung" (wenn auch vielleicht von ihren Befürworterinnen nicht bewusst so
gesehen) wurde eingeleitet mit der Forderung nach „neuer Mütterlichkeit". Damit wurde nämlich nicht mehr die Aufhebung der polar zugeordneten Verhaltens- und Einstellungszuschreibungen gefordert (wie am Anfang der Frauenbewegung) und damit sämtliche - den Männern sowie den Frauen - zugeordneten Verhaltensweisen hinterfragt und gerade die Geschlechterpolarisierung als Unterdrückungsmechanismus bekämpft, sondern lediglich der eine „Pol" als erstrebenswert erklärt. Eine ähnliche Entwicklung wie innerhalb der ersten bürgerlichen Frauenbewegung schien sich hier anzubahnen, wenn auch bei einem kleinen Teil der Neuen Frauenbewegung.
Auch das Erziehungsgeld-Gesetz, das Müttern (oder Vätern) eine finanzielle Unterstützung gewährt, die aus dem Erwerbsleben nach der Geburt ihres Kindes ausscheiden oder bereits ausgeschieden sind, unterstützt vor allem jene traditionelle Frauenrolle. Erziehungsurlaub (bei weitgehendem Kündigungsschutz) und Bundeserziehungsgeldgesetz (ab 01.01.1986, seitdem schrittweise erweitert) sollen es zwar Müttern oder Vätern erleichtern, ihre Erwerbstätigkeit nach der Geburt ihres Kindes ganz oder teilweise zu unterbrechen, und Hausfrauen beziehungsweise„Hausmännern" wird die Erziehungsleistung nach der Geburt des Kindes finanziell anerkannt,
jedoch nehmen fast ausschliesslich Frauen diese Regelungen in Anspruch.
Andererseits wird mit solchen Gesetzen einer Forderung von Teilen der Frauenbewegung ein Stück weit entsprochen: der Forderung nach „Lohn für Hausarbeit".
Die Forderung nach „Lohn für Hausarbeit" kam Mitte der 70er Jahre aus Italien und England. Er sollte entweder Innerhalb der vom Staat oder vom Ehepartner demjenigen gezahlt werden, der die Hausarbeit verrichtet. Frauenbewegung war diese Forderung ebenfalls immer sehr umstritten. Einige Vertreterinnen sahen darin die Chance für Frauen, speziell für Mütter und Hausfrauen, dass ihre unbezahlte, aber gesellschaftlich notwendige Arbeit endlich Anerkennung findet, andere befürchteten die weitere Festschreibung der traditionellen, geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung und eine noch grössere Abhängigkeit vom
Ehemann. Ihre Befürworterinnen beantworteten weder die Frage, wie die Regelung bei
Alleinstehenden (z.B. bei alleinerziehenden Eltern) erfolgen sollte, noch berücksichtigten sie die unterschiedliche Belastung durch Hausarbeit und durch Kinder während der einzelnen
Familienzyklen, noch wurde überhaupt eine Trennung zwischen der Hausfrauen- und Mutterrolle
gezogen. Derartige Pläne, die die - lediglich historisch determinierte - Art von Arbeitsteilung in der Familie festschreiben wollen, gab es schon immer.
In der Realität dienten derartige Massnahmen jedoch häufig nur dazu, die Frauen vom Arbeitsmarkt fernzuhalten (so z.B. die Ehedarlehen im NS-Staat).
Eine besonders lebhafte Diskussion rief das sog. „Mütter-Manifest", von einem Teil der Frauen der Partei der Grünen 1987 verfasst, hervor, sowohl innerhalb ihrer eigenen Reihen als auch in der gesamten Öffentlichkeit. Unterstützung fanden ihre Verfasserinnen vor allem gerade von Angehörigen (weiblichen wie männlichen) der CDU/CSU. Wieder einmal wurde damit - wie schon des öfteren in der Geschichte der Frauenbewegung - die Kinderfrage zur Frauenfrage (und nicht zur Menschheitsfrage) umdefiniert, konnte wieder den Frauen durch die Mutterrolle eine besondere gesellschaftliche Wertschätzung und die Möglichkeit der „Selbstverwirklichung" versprochen werden. Gleichzeitig schien sich damit erneut die Spaltung der Frauen in Mütter und Kinderlose anzubahnen.
Die Mehrzahl der Frauen aber wandte sich weiterhin gegen die Festschreibung der Frauen auf die Mutterrolle, was innerhalb der Neuen Frauenbewegung sichtbaren Ausdruck auch in den Protestaktionen gegen den Muttertag fand. Ursprünglich aus den USA kommend, wo ihn Ann Jarvis im Angedenken an ihre Mutter ausgerufen hatte, verbreitete sich der Muttertag ab 1914 in Europa. In Deutschland wurde er erstmalig 1922/23 genannt und 1933 offiziell auf den 2. Maisonntag gelegt.
Statt dieses Tages fand - seit den 80er Jahren - der Internationale Frauentag immer grössere
Verbreitung. Auch er kam ursprünglich aus den USA, wurde von der proletarischen Richtung der ersten Frauenbewegung aufgegriffen und erstmalig am 19. März 1911 in Deutschland mit Demonstrationen begangen. Wiederbelebt wurde dieser Tag - nunmehr der 8. März - zunächst nur in der DDR und anderen kommunistischen Staaten, dann von einzelnen gewerkschaftlich orientierten Frauen seit den 70er Jahren in der Bundesrepublik Deutschland. Die „Abteilung Frauen" des DGB rief 1980 zu einem allgemeinen Internationalen Frauentag auf, um hierdurch auch frauenpolitische Forderungen in die Öffentlichkeit zu tragen. Die Durchführung des Internationalen Frauentages löste jedoch ungeahnte, innergewerkschaftliche Konflikte aus. Die Spitzenvertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes sträubten sich vehement, den Internationalen Frauentag anzuerkennen. Inzwischen ist auf Druck der Frauen hin
dieser Tag nicht nur durch die Gewerkschaften anerkannt worden, sondern - seit 1982 zunehmend - zu dem Aktionstag für alle Frauen und Frauengruppierungen in der Bundesrepublik Deutschland geworden, gleichgültig, zu welcher politischen Richtung sie sich selbst zählen. Am 8. März stellen die Frauen - ob jung oder alt, berufstätig, erwerbslos oder Familienfrau - gemeinsam ihre Forderung nach sozialer, rechtlicher, wirtschaftlicher und politischer Gleichheit, führen verschiedenste öffentliche Aktionen durch und feiern gemeinsam. Wegen seiner Internationalität fördert dieser Tag auch die Vernetzung von Frauen aller politischen Gruppierungen über die nationalen Grenzen hinaus.
Die wieder „aufkeimende Mutterideologie" setzte die Neue Frauenbewegung seit Ende der 70er Jahre durch eine Zersplitterung ausserdem der „Gefahr" der Auflösung aus. Frauen engagierten sich in Bürgerinitiativen, Selbsthilfegruppen, vor allem auch in der Friedensbewegung, in Parteien, insbesondere bei den „Grünen". Einerseits hatte der Aufstand der weiblichen 68er Früchte getragen, was dazu geführt hatte, dass die Frauen insgesamt kritischer, politischer und aufgeklärter wurden, ihre Rechte selbstverständlicher in Anspruch nahmen und sie auch deutlicher forderten. Andererseits fiel ihre Mitarbeit in der Frauenbewegung durch Teilnahme an anderen politischen Aktivitäten, vor allem der Friedensbewegung, ganz oder zum Teil aus.
Mit Sorge kommentiert Alice Schwarzer diese Entwicklung: „Dass wir diesen Frieden nicht mit Petitionen (zum Beispiel) erbitten können, sondern mit all unserer Kraft erkämpfen müssen - das zumindest hat uns dieses erste Jahrzehnt Neue Frauenbewegung gelehrt. Um so erstaunlicher ist es, dass Frauen wieder einmal - zum wievieltenmal in der Geschichte eigentlich? - ihre Sache im Namen des 'grossen Anliegens' zurückstellen oder gar nicht erst in Angriff nehmen. Mehr noch: dass selbst Feministinnen das mitmachen und damit die Sache der Frauen verraten. Denn die augenblicklich vorherrschende - und als erstes vor einigen Jahren ausgerechnet von den Parteien lancierte! - Ideologie von 'Frauen und Frieden' suggeriert Frauen nicht nur, Emanzipation sei Nebensache (vor dem Hauptanliegen der drohenden Kriegsgefahr), sondern weist Frauen innerhalb dieser Friedensbewegung auch noch den althergebrachten Platz zu: Frauen seien von Natur aus friedlich; Frauen seien von Natur aus mütterlich und darum zuständiger für das Leben; Frauen seien die eigentlich besseren Menschen, berufen, diese männlich zerstörte Welt zu retten. Und damit das weibliche Geschlecht zu eben dieser
Rettungsaktion schreiten kann, drückt man ihm nicht etwa die Hebel der Macht in die Hand, sondern die lieben Kleinen auf den Arm. Die neue Mystifizierung unserer vorgeblich natürlichen Friedfertigkeit einerseits und die neue Glorifizierung der Mutterschaft andererseits gehen Hand in Hand, denn so haben die Männer uns gerne: schön friedlich und dabei ach so liebevoll rund um die Uhr beschäftigt.... Das Alarmierendste dabei ist nicht etwa, dass die Männergesellschaft diesen müden Trick wieder einmal versucht, sondern dass Frauen, ja sogar so manche Feministinnen dabei mitmachen."
Ein anderes Problem, was die Frauen- und Mädchenprojektarbeit anbetrifft, analysierte Margit Brückner: „Das Experimentelle der Projekte, zunächst eine Quelle ihrer Produktivität, kann nicht konserviert werden. Wird es dennoch versucht, besteht die Gefahr, dass die Arbeit leitende Wertvorstellungen zu fundamentalistisch anmutenden Prinzipien gerinnen, die einer als unzulänglich wahrgenommenen Realität und alltäglichen Erfordernissen entgegengehalten werde. Die Flüchtigkeit des Neuen und des damit einhergehenden Enthusiasmus ist häufig begleitet von einem Verlust der Lust, dem Ende anfänglicher Leidenschaft für die Sache, solange sie vor allem Idee war. Im Laufe der Jahre und zunehmender Praxiserfahrung wird Projektarbeit vorwiegend zu einer beruflichen Tätigkeit mit vielen sich wiederholenden
Elementen, eine Tätigkeit, die sich hinter dem Rücken der Akteurinnen zur sozialen, pädagogischen oder psychologischen Arbeit transformiert und nicht selten das Beiwort 'nur' erhält. Für die Mitarbeiterinnen problematisch daran ist, sich in der Nähe derjenigen - der Mainstream-Professionellen und der Sozialinstitutionen - wiederzufinden, von denen frau sich mit dem Projekt ja eigentlich absetzen wollte. Dann muss Enttäuschung verarbeitet werden, um befriedigende Alltäglichkeit im gewandelten Projekt leben zu können, oder die Enttäuschung wird festgehalten und damit die Wut über den Verlust, manchmal mutiert sie zu endlosen Klagen. Darüber hinaus gilt es, mangelnde gesellschaftliche Anerkennung zu verwinden, die in
der häufig schwierigen ökonomischen Situation vieler Projekte ihren Ausdruck findet und zusätzlich gravierende Probleme schafft. Die Diskussionen über die bedrückende Finanznot dient in den Projekten aber häufig auch dem Verdecken inhaltlicher und organisatorischer Verunsicherungen, die zeitgleich zu bewältigen sind. An diesem Punkt der Entwicklung steht die Trennung von alten Überzeugungen und Idealen an, doch nicht als unfreiwillige Aufgabe und auch nicht als einfaches Brechen mit früheren Werten, sondern als aktive Neuorientierung, die eine öffentliche Sichtbarkeit dieses Prozesses einschliesst. Zu einem derartigen neuerlichen Aufbruch gehört, sich nicht nur mit den Begrenzungen abzufinden, sondern trotz schwieriger
Umstände den Arbeitsalltag weiterhin kreativ zu gestalten und offen zu bleiben für sozialpolitische Fragen und gesellschaftliche Probleme von Frauen und Mädchen. Auf der inhaltlichen Ebene heisst das, eine Balance zu finden zwischen dem feministischen Anspruch einer 'anderen' beruflichen und politischen Praxis einerseits und einer professionellen Bewältigung anfallender sozialpädagogischer und organisatorischer Aufgaben andererseits. Auf der emotionalen Ebene bedeutet das, diese Balance auch psychisch zu vollziehen: sich weder ganz der Enttäuschung zu überlassen oder sich gekränkt zurückzuziehen, noch jenseits aller
Erfahrungen eisern an Bewegungsidealen festzuhalten oder sich innerlich von allem einst Verfochtenen zu verabschieden."
Die Frauenbewegung hat - wie beschrieben - von ihren Anfängen an immer gleichzeitig die
verschiedensten Strömungen umfasst, und das gilt auch für die Gegenwart. Eine neue Linie zeichnet sich seit Jahren insofern ab, als - entgegen der bewussten Intention früherer Positionen in der Neuen Frauenbewegung, die jegliche Art von fester Organisation ablehnte - sich immer mehr Frauen durchsetzten, die die verschiedenartigsten Institutionalisierungsformen zur Verwirklichung ihrer Ziele forderten und ihre Verwirklichung schliesslich geschafft haben.
Die Diskussionen über Gefahren und Chancen derartiger Entwicklungen wurden bereits erstmalig Ende der 70er Jahre geführt. Damals wandten sich viele Frauen - vor allem im wissenschaftlichen Bereich - dagegen, in den herkömmlichen Organisationsformen (z.B. im Rahmen der traditionellen wissenschaftlichen Gesellschaften und in den Universitäten) Frauenforschung zu betreiben. Einige lehnten sogar überhaupt jede Art von Institutionalisierung ab - auch die ausserhalb der Universitäten. Diese Diskussion ist längst beendet und die Gegenforderung hat sich durchgesetzt: Verstärkung der institutionalisierten Frauenforschung.
Inzwischen wurde die Forderung nach Lehrstühlen für Frauenforschung und „Women Studies" immer vehementer öffentlich gestellt. Mehrere spezielle Lehrstühle gibt es bereits; häufig bezieht sich die Denomination auf eine Disziplin mit betreffendem Zusatz, z.B. Soziologie mit dem Schwerpunkt: Frauenforschung. Der grösste Teil der Professuren entstand in der Soziologie, gefolgt von den Erziehungswissenschaften einschliesslich Sozialpädagogik, Berufspädagogik und Sonderpädagogik, Sprach- und Literaturwissenschaften, Geschichtswissenschaft, Sozialpsychologie, Frauengesundheitsforschung, Rechtswissenschaft, Politikwissenschaften, Raumplanung/Baugrundlagen, Theologie sowie einzelnen Professuren in Betriebswirtschaftslehre, Journalismus, Theater-, Film- und Fernsehwissenschaft, Japanologie, Jüdische Studien, Afrikanistik, Sportwissenschaft, Kulturanthropologie und Kulturwissenschaft.
Bei den meisten Professuren handelt es sich um C3-Stellen (=Stand 71), nur 22
Auch ist die Institutionalisierung von Professuren für Frauenforschung
sind C4-Stellen und 11 C2-Stellen. bisher in den einzelnen Bundesländern in sehr unterschiedlichem Ausmasse erfolgt, während in Schleswig-Holstein, Hamburg (= Stand 1996) und den neuen Bundesländern (Ausnahme Brandenburg) bisher keine Professur für Frauenforschung eingerichtet ist, gibt es dagegen in Nordrhein-Westfalen allein 47.
An den Fachhochschulen gibt es 17 Frauenforschungsprofessuren, verteilt auf 14 Hochschulen.
In Hamburg gibt es seit über 10 Jahren eine Koordinationsstelle Frauenstudien/Frauenforschung". 1985 schlossen die Universität, die Fachhochschulen und die Hochschule für Wirtschaft und Politik einen Kooperationsvertrag zur Förderung von Frauenstudien und Frauenforschung. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gibt es einen lockeren Zusammenschluss zwischen Wissenschaftlerinnen, sog. Arbeitskreise. Der Senat von Berlin, das Land Hessen, Baden-Württemberg und das Saarland haben grössere Etatmittel zur Förderung von Frauenforschungsprojekten zur Verfügung gestellt.
Nicht nur wissenschaftsimmanente Überlegungen liegen den Forderungen nach Frauenlehrstühlen und „Women Studies" zugrunde, sondern auch arbeitsmarktpolitische: Da für Frauen im Hochschulbereich der Aufstieg schon immer sehr schwierig war und eine wissenschaftliche Karriere durch die universitären Stellenstreichungen für Frauen heute so gut wie unmöglich ist, wird über diese neu einzurichtenden Stellen der Aufstieg versucht (noch immer beträgt der Anteil der Frauen an den C4-Lehrstühlen im gesamten Bundesgebiet 3,7%)
. Gleichzeitig wird aber hiermit die Gefahr der Ghettoisierung geschaffen, aus der heraus dann ein breiter sozialer Wandel schwieriger wird.
Wie stark das öffentliche Interesse an der Frauenforschung inzwischen ist - trotz auch weiterhin ihr gegenüber zu findender Skepsis - wurde u.a. durch Anfragen im Bundestag (1984 und 1990) und durch die Empfehlungen der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung
und Forschungsförderung (1989) dokumentiert sowie durch die Einrichtung eines „European Network for Women Studies" auf Europaratsebene, das dem länderübergreifenden Austausch von Frauenforschungsergebnissen und der Diskussion und Weiterentwicklung von Theorie und Methodik der Frauenforschung dient. Ferner hat der Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft in seiner Sitzung am 26.04.1990 eine Senatskommission für Frauenforschung eingerichtet, deren Aufgabe es war, Forschungsdefizite der empirisch-orientierten sozialwissenschaftlichen Frauenforschung zu ermitteln und wichtige Forschungsaufgaben zu benennen sowie Vorschläge zur Verbesserung der Förderung von Frauenforschung vorzulegen.
Auch ausserhalb von Universitäten haben sich Institutionalisierungsformen von Frauenforschung gebildet. So werden heutzutage einerseits Frauenforschungsprojekte in etablierten ausseruniversitären Forschungsinstitutionen durchgeführt, wie z.B. in dem Landesinstitut „Sozialforschungsstelle Dortmund", im „Institut zur Erforschung sozialer Chancen", Köln, „Institut für Sozialpädagogik und Sozialarbeit" in Frankfurt, im „Deutschen Jugendinstitut", München: hier ist eine eigene Abteilung für „Mädchen- und Frauenforschung" eingerichtet worden. Weiterhin haben sich eigenständige Forschungsinstitute gebildet:
als erste Einrichtung dieser Art wurde 1978 das Frauenforschungs-, -bildungs- und -informationszentrum e.V. (FFBIZ) in Berlin gegründet. Historisch gesehen folgte darauf die Gründung des Instituts Frau und Gesellschaft (IFG) in Hannover, das 1981 aufgrund einer Initiative der Niedersächsischen Landesregierung (damals CDU) errichtet wurde, aber parteiunabhängig ist. Es wird vom Land Niedersachsen, zu einem geringen Teil auch von den Bundesländern Berlin und Hessen sowie vom Bundesministerium für Frauen und
Jugend institutionell gefördert. Das IFG ist ein unabhängiges, politisch offenes Forschungsinstitut und führt grundlagen- und anwendungsorientierte Frauenforschung durch. Es hat die Aufgabe, die traditionellen Benachteiligungen von Frauen in allen Lebensbereichen und die wirksamen gesellschaftlichen Strukturen und sozialen Mechanismen geschlechtsspezifischer Diskriminierung forschungsmässig zu erfassen und praxisrelevante Veränderungsvorschläge zu formulieren und Modellprojekte zu initiieren und zu begleiten.
Dabei sind auch die bislang häufig noch unterbewerteten Leistungen von Frauen sowie ihr Beitrag zum politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Wandel zu verdeutlichen. Die Tätigkeiten des Instituts sind vielfältig. Neben der Planung und Durchführung von empirischen Forschungsprojekten gibt das IFG verschiedene Veröffentlichungsreihen heraus.
Darüber hinaus werden Tagungen, Symposien, Workshops u.a. veranstaltet. Forschungsmässig ist das IFG bei aller Breite und Vielfältigkeit der bisher behandelten Themen vor allem ausgewiesen in den Schwerpunkten „Frauen und neue Technologien", „Frauen und Politik" und „Frauen in besonderen Lebenslagen". Das IFG gibt die „Zeitschrift für Frauenforschung" (zuvor: „IFG-Frauenforschung") sowie die Buchreihen „Theorie und Praxis der Frauenforschung", „Materialien zur Frauenforschung" und „Bibliographien zur Frauenforschung" heraus.
1983 folgten die Gründungen des Feministischen Interdisziplinären Forschungsinstituts (FIF) in
und 1984 die Gründung des Vereins zur Förderung einer Frauenakademie München (F.A.M.).
Frankfurt. Auch das 1983 gegründete Berliner Institut für Sozialforschung und sozialwissenschaftliche Praxis e.V. (B.I.S.) ist zu den ausseruniversitären Frauenforschungseinrichtungen zu zählen. Zum Teil sind seit den Gründungen personelle Änderungen erfolgt, aber es gab keine Auflösung dieser Institutionen.
Die Frauenforschung ist nicht auf bestimmte Themen begrenzbar, sondern gerade durch ihre Vielfältigkeit in der Fragestellung gekennzeichnet und durch eine Pluralität. Auch der Begriff Frauenforschung ist nicht eindeutig festgeschrieben. Einige Forscherinnen wollen ihn nur für Forschungen verwendet wissen, die eine bewusste Parteinahme für Frauen postulieren, und wo nur „Frau" (nicht „Mann") und sie nur „Subjekt" (und nicht „Objekt") von Forschung ist. Andere benutzen ihn für alle Forschungsaktivitäten, die einen Beitrag zur Aufhebung der sozialen Ungleichheit zwischen den Geschlechtern zu leisten vermögen und betonen in diesem Sinne ebenfalls die Parteilichkeit von Frauenforschung.
In den letzten Jahren wird versucht, den sozialen Mechanismen der Geschlechtsunterschiede in den Einstellungs- und erhaltensbereichen, in der sozialen Lage usw. über eine sog. „Männerforschung" nachzuspüren, wobei diese nun nicht etwa allein - jedoch auch - von männlichen Forschern durchgeführt wird.
Stärker als in der Forschung haben auf politischer Ebene die Institutionalisierungsformen zur
Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern in den 80er Jahren zugenommen.
Interessant ist, dass gerade im Zuge dieses Prozesses die Unterschiede zwischen den Frauen der Neuen Frauenbewegung und denen in den Parteien und Verbänden immer mehr verwischt wurden beziehungsweiseheute weniger offenbar sind. Der Prozess verlief beidseitig. So nahmen einerseits die Frauenverbände sowie Frauen in Parteien, Gewerkschaften und Kirchen die Ziele der Neuen Frauenbewegung auf, und andererseits gingen die Vertreterinnen der Neuen Frauenbewegung in nationale und internationale Organisationen und Institutionen, um dort ihre Ideen durchzusetzen.
Zunächst sollen einige erste internationale Entwicklungen, dann die nationale Situation beschrieben werden.
Wie eingangs dargelegt, hat sich die Neue Frauenbewegung von Nordamerika aus weltweit ausgebreitet. In einigen Staaten wurde sie radikaler geführt als in der Bundesrepublik Deutschland und errang grösseren Einfluss auf den Bewusstseinsveränderungs-Prozess breiterer Bevölkerungskreise und auf den Wandel gesellschaftlicher Strukturen (so z.B. in Skandinavien und in den USA). Bei vielen Unterschieden zwischen den Frauenbewegungen in den einzelnen Ländern und Regionen aufgrund der unterschiedlichen Lebenslagen von Frauen, von Religionen und Kulturen, sind global geltende gemeinsame Ziele feststellbar. Nur durch ihre
weltweite Verbreitung hat die Frauenbewegung erreichen können, dass sich die offiziellen internationalen Organe für „Frauenfragen" öffneten und sich ihrer annahmen. So organisierte 1975 die UN unter dem Einfluss der neuen Emanzipationswelle eine Weltkonferenz in Mexiko über „die Rolle der Frau in der nationalen und internationalen Gesellschaft". Auf dieser Konferenz wurde der Zeitraum 1975 bis 1985 zur „Dekade der Frau" erhoben und ein „globaler Aktionsplan zur Verbesserung der Stellung der Frau" erarbeitet und angenommen, der dann im Herbst des gleichen Jahres von der Vollversammlung der Vereinten Nationen angenommen wurde. Um die ersten fünf Jahre der damals ausgerufenen Dekade der Frau bewerten zu
können, wurde im Sommer 1980 in Kopenhagen erneut eine UN-Weltkonferenz einberufen, auf der sich zeigte, dass einerseits zwar bestimmte Fortschritte zu verzeichnen waren, dass andererseits aber in einigen Entwicklungsländern sich die Lage der Frauen sogar verschlechtert hatte. Die Konferenz beschloss, den Aktionsplan von Mexiko weiter zu verfolgen und sich auf bestimmte Bereiche zu konzentrieren, so auch die Verbesserung der sozio-ökonomischen Rolle der Frau, die Verbesserung der Stellung der Frau im Bildungs- und Gesundheitswesen, die Verbesserung des Rechtsstatus der Frau und die Einführung von Sonderaktionen zugunsten besonders benachteiligter Gruppen von Frauen. Ferner wurde im Dezember 1979 eine spezielle „Konvention zur Beseitigung jeglicher Diskriminierung der Frau" ausgearbeitet, die von gut 50 Ländern, darunter sieben Länder der Europäischen Gemeinschaft, unterzeichnet wurde.
Hierüber schreibt Christa 1985 ging die Frauendekade mit einem Weltkongress in Nairobi zu Ende. Randzio-Plath in ihrem Kommentar: „Sicherlich war die Frauendekade kaum mehr als eine Idee, die dazu beitrug, Frauen einen höheren Stellenwert im öffentlichen Problembewusstsein einzuräumen. Insofern ist das Ende des Frauenjahrzehnts wohl erst der Anfang zur Gleichberechtigung von Frau und Mann und zur Umsetzung der Dekadeziele Gleichheit, Entwicklung, Frieden. Aber die Frauen lassen sich nicht mehr verdrängen, nachdem sie sich aufgedrängt haben. Weltweit sind die Bedürfnisse und Probleme der Frauen aufgrund der internationalen Berichtspflicht artikuliert worden. Jetzt müssen Lösungen angeboten werden, um bis zum Jahr 2000 den Dekadeplan mit den 'vorwärtsweisenden Strategien', die von der Weltfrauenkonferenz in Nairobi wider Erwarten im Konsensverfahren verabschiedet sind, umzusetzen. Darauf pochen die Frauen."
Die letzte, die vierte Weltfrauenkonferenz fand vom 04.-15. September 1995 in Peking/China statt. Auch hier - wie bereits in Nairobi - gab es die Versammlung der öffentlichen Repräsentanten der Regierungen und daneben die der NGO (Non-Governmental Organizations).
Ein Bündel von Massnahmen für die Gleichstellung von Frau und Mann bis zum Jahre 2000 wurde
aufgestellt und als Empfehlungen der Aktionsplattform der Weltfrauenkonferenz von den offiziellen Vertreterinnen beziehungsweiseVertretern von 189 Staaten unterschrieben.
Die Aufteilung Deutschlands in vier Besatzungszonen hatte zur Folge, dass der Ostteil Deutschlands unter den Einfluss allein der Sowjetunion gestellt wurde, die selbst durch Kriegsverwüstungen, Menschenverluste und eine zerstörte Wirtschaft gekennzeichnet war. Die sowjetische Besatzungszone (SBZ) hatte in den Nachkriegsjahren - trotz ihrer eigenen desolaten Wirtschaftslage - Reparationsleistungen an die UdSSR zu erbringen. Ferner wurde die zentralistische Planwirtschaft - dem Modell der Sowjetunion folgend - eingeführt, eine „Bodenrefom" durchgeführt (d.h. Grundbesitz über 100 Hektar enteignet) und Privatunternehmen zu Volkseigentum erklärt. Es existierten nunmehr drei Eigentums-
formen nebeneinander: die volkseigenen, die genossenschaftlichen und die privaten Klein- und
Mittelbetriebe. Weiterhin wurde das Schulsystem verändert u.a.m. Von Anfang an gehörte in der SBZ und später in der DDR die Gleichstellung der Frau zu den offiziellen Zielen der sozialistischen Gesellschaftspolitik. Schliesslich hatte schon Karl Marx geschrieben: „Jeder, der etwas von der Geschichte weiss, weiss auch, dass grosse gesellschaftliche Umwälzungen ohne das weibliche Ferment unmöglich sind. Der gesellschaftliche Fortschritt lässt sich exakt messen an der gesellschaftlichen Stellung des schönen Geschlechts.
Und Wladimir Iljitsch Lenin hatte betont: „Ohne die Heranziehung der Frauen zur selbständigen Teilnahme nicht allein am politischen Leben schlechthin, sondern auch an
ständigen, von allen zu leistenden öffentlichen Diensten kann vom Sozialismus keine Rede sein, ja nicht einmal von einer vollständigen und dauerhaften Demokratie."
Bereits 1946 formulierte die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), die als Zwangsvereinigung der Sozialdemokratischen und Kommunistischen Partei entstanden war, „Grundsätze und Ziele", in denen die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz ohne Unterschied von Rasse und Geschlecht und die Im August 1946 erliess „Gleichberechtigung der Frau im öffentlichen Leben und Beruf" gefordert wurde. die sowjetische Militäradministration (SMAD) einen Befehl „übergleiche Entlohnung von Arbeitern und Angestellten für gleiche Arbeitsleistung unabhängig von Geschlecht und Alter" und weist die deutschen Verwaltungsorgane an, die Berufsnomenklatur zu überprüfen und nur die Berufe für Frauen
auch weiter zu verbieten, die für diese „absolut gesundheitsschädigend sind". Die Beseitigung der Diskriminierung der Frau und die Auseinandersetzung mit der traditionell den Frauen zugewiesenen Rolle gilt - in der offiziellen Sprachregelung - als ein Bestandteil des „antifaschistischen demokratischen Aufbaus".
In dieser Zeit (1945) entstanden bereits auch die ersten Frauenausschüsse, die öffentliche
Aufgaben von der Trümmerbeseitigung bis zur Flüchtlingsversorgung organisierten und die auch politischagitatorisch aktiv waren.
Diese „antifaschistischen Frauenausschüsse" wurden jedoch bereits 1947 wieder aufgelöst, als der Demokratische Frauenbund Deutschlands (DFD) gegründet wurde, der ihre Ressourcen übernahm.
1949 wird in der ersten Verfassung der DDR das Prinzip der Gleichberechtigung von Mann und Frau aufgenommen. Alle Bestimmungen des alten BGB, die diesem Prinzip widersprechen, wurden aufgehoben.
Entsprechend der marxistischen Ideologie wurde vor allem in der DDR von Anfang an die Nichterwerbstätigkeit als der verursachende Faktor für die „Unterdrückung der Frau" interpretiert und damit die Einbeziehung der Frauen in den Arbeitsprozess begründet. De facto wurden sie aber auch für den Aufbau der Wirtschaft als Arbeitskräfte dringend gebraucht. Die Eingliederung von Frauen in die Betriebe durch regelrechte Kampagnen war typisch für die 50er Jahre. Insbesondere wurden Hausfrauen zeitweise zu Arbeitseinsätzen in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft verpflichtet; es wurden sog. Hausfrauenbrigaden gebildet.
Der Demokratische Frauenbund Deutschlands (DFD) sah zu seiner Gründungszeit seine Hauptaufgabe gerade darin, „Frauen aus allen Schichten der Bevölkerung für die Arbeit in der Produktion zu gewinnen."
Der DFD blieb bis zur politischen Wende die einzige offizielle Frauenorganisation der DDR. Daneben gab es seit Beginn der 50er Jahre Frauenausschüsse in den Betrieben, die 1965 zu Kommissionen der Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) wurden und damit in die Arbeit des betrieblichen „Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) einbezogen waren. Im politischen Bereich existierten auf allen Ebenen des SED-Apparates besondere Abteilungen und Kommissionen für Frauen; so gab es auch unter den 11 Ressorts an der Spitze des Parteiapparates eines für Frauenfragen.
Wenn der DFD, gemessen an der Mitgliederzahl von 1,4 Millionen, als Massenorganisation für Frauen in der DDR gelten kann, so war er weder eine reine Interessenvertretung der Frauen, noch etwa als eine Organisation „von unten" beschreibbar, wie es für die Entstehung der traditionellen Frauenverbände und für die Neue Frauenbewegung charakteristisch war. Er hatte eine Zwitterstellung zwischen der Funktion, Mitgliederinteressen zu artikulieren, und der Funktion, Parteibeschlüsse und die marxistisch-leninistische Weitsicht bei den Mitgliedern zu propagieren, inne, die zum grössten Teil keine SED-Mitglieder waren. Letzteres galt selbstverständlich nicht für die Inhaberinnen von Führungspositionen. Insgesamt konnte der DFD natürlich nur solche Aktivitäten entwickeln, die ihn nicht in Opposition zur Partei brachten. Die straffe dogmatische Politik der SED rief zwar immer wieder zu „Eigeninitiativen" auf, duldete aber keine, die nicht identisch mit den Zielen der SED waren.
Entstand evtl. nur deshalb in der DDR keine Neue Frauenbewegung, weil die SED-Parteispitze und mit ihr der DFD keine derartige Entwicklung zuliess und frühzeitig jedes Anzeichen unterdrückte? Oder wurde nicht nur in der politischen Ideologie, sondern auch von den Frauen selbst der Verfassungsauftrag, nämlich die Gleichheit von Männern und Frauen, als weitgehend eingelöst und die Frauenfrage in der Realität als beantwortet gesehen? Beide Bedingungen werden sich gegenseitig gestützt haben; um eine genaue Antwort geben zu können, ist jedoch detailliertere historische Forschung noch notwendig.
Jedenfalls neben der politischen Unduldsamkeit und dem politisch-proklamierten Gleichheitsanspruch der Geschlechter hatten im Laufe der 40jährigen DDR-Geschichte de facto viele Gesetze und politische Massnahmen, wenn diese politischerseits auch überwiegend auf ökonomischen und bevölkerungspolitischen Überlegungen beruhten, die reale Lage der Frauen, insbesondere der Mütter, verbessert. Erwähnt sei z.B., dass bereits 1950 durch das „Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau" sowie durch die Gesetze zur Arbeit die Grundlagen für einen erweiterten Mutterschutz, für Kinderbetreuung und für die berufliche Förderung geschaffen wurden. 1961, im Jahr des Mauerbaus, erschien das Kommunique „Die Frau - der Frieden und der Sozialismus" des Politbüros der SED, in dem u.a. kritisiert wurde, dass der Anteil von Frauen in den Leitungsfunktionen zu gering wäre. Zahlreiche, vor allem Qualifizierungsmassnahmen zur Veränderung dieser Situation wurden gestartet, z.B. Einrichtungen von Frauensonderklassen an Fachschulen, Aus- und Weiterbildungsmassnahmen von Frauen und Zur Politikberatung Mädchen für technische Berufe und für die Übernahme von Leitungsfunktionen wurde 1964 der Wissenschaftliche Beirat „Die Frau in der sozialistischen Gesellschaft" an der Akademie der Wissenschaften gebildet. Schliesslich verabschiedete die Volkskammer 1965 das Familiengesetz, das u.a. die gleiche Verantwortung beider Partner für die Haushaltsführung und Erziehung der Kinder festlegte, das den Ehefrauen, gerade auch den nichterwerbstätigen, keinen Versorgungsanspruch (beziehungsweisenur einen sehr stark zeitlich begrenzten) nach Scheidung oder nach Verwitwung bei Arbeitsfähigkeit zubilligte. Vor allem in den 70er Jahren wurden die verschiedensten sozialpolitischen Massnahmen zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen ausgebaut; hierzu gehörte z.B. die Verlängerung des Wochenurlaubs, das bezahlte Babyjahr, eine Arbeitszeitverkürzung für Mütter, die Erhöhung des Kindergeldes, besondere Unterstützungen für studierende Mütter, der Ausbau von Kinder- Krippen und -Gärten u.a.m.
In der Realität zeitigten diese politischen Massnahmen z.T. nicht intendierte, nämlich „frauenfeindliche" und nicht gewollte arbeitspolitische Folgen. Hanna Behrend berichtet: „Während offiziell vom Mythos der bereits erfolgreich abgeschlossenen Emanzipation der Frau geschwafelt wurde, weigerte sich Leitungspersonal in den Betrieben, Frauen mit Kindern in bestimmte Positionen einzustellen, weil diese 'ineffektiv arbeiteten', 'ihre Privilegien
missbrauchten', 'ständig krank feierten', 'zu keiner Versammlung kämen' usw. Springerinnen, die den Ausfall von Frauen durch das mehrheitlich von ihnen wahrgenommene Mütterjahr (obwohl das Gesetz auch dem Vater oder den Grossmüttern das Recht zustand, die Freistellung wahrzunehmen) beziehungsweisedurch Krankschreibungen wegen ihrer Kinder abdeckten, wurden selten oder gar nicht eingestellt. Die Folge war ein Entsolidarisierungs- Prozess unter den Frauen. Besonders die alleinstehenden und älteren Kolleginnen, die in aller Regel die Arbeit der in
Mütterurlaub befindlichen oder sonst abwesenden Frauen unbezahlt miterledigen mussten, waren auf die jungen Mütter nicht weniger schlecht zu sprechen als auf den DDR-Staat. Ein frauenemanzipatorisches Bewusstsein kam nicht auf, dazu fehlte es an einer frauenbewegten Öffentlichkeit. So gab es vor der Wende eine wachsende Zahl von Frauen, die Teilzeitarbeit anstrebten oder ein paar Jahre Nur-Hausfrau spielen wollten. Die älteren träumten sogar
von einem früheren Rentnerinnen-Dasein, damit sie nicht mehr für die jungen die Arbeit mitzumachen brauchten. Selbst unter Akademikerinnen und Studentinnen mehrte sich die Zahl derjenigen, die auf Emanzipation verzichten und wenigstens ein paar Jahre für ihre Kinder zu Hause bleiben wollten." Manche Mütter jedoch, die die Massnahme des Babyjahres zuvor begrüsst und gerne in Anspruch genommen haben, berichten, dass sie sich zunehmend isoliert und reduziert auf einen engen Lebensbereich fühlten. Die Rückkehr ins Erwerbsleben nach
dem Babyjahr wurde aber auch von jenen jungen Frauen angestrebt und realisiert, die diese einjährige Berufsunterbrechung als angenehm und positiv empfanden.
Der politische Zwiespalt dieser „Mutti-Politik" - sowohl gesamtgesellschaftlich als auch individuell - wegen fehlender flankierender Massnahmen wurde empfunden, aber nicht „öffentlich gemacht".
Rückblickend sind nach Karin Hildebrandt drei Phasen beziehungsweiseLeitbilder in der Frauenpolitik der SED festzumachen:
- Die Phase der Integration der Frau in den Arbeitsprozess (1946-1965). Es dominierte das Leitbild der berufstätigen Frau.
- Die Phase der Konzentration auf Weiterbildung und Qualifizierung der Frauen (1963-1972): „In den Medien erschien das Bild der selbstbewussten, gut ausgebildeten und erfolgreichen 'Karrierefrau'. Familie, Kinder und Haushalt wurden entweder ignoriert oder als vereinbar dargestellt. Die berufstätige Frau mit Facharbeiter-, Fach- und Hochschul-Abschluss prägte das Leitbild in diesen Jahren. Die vielfältigen Belastungen der Frauen wurden nicht dargestellt."
- Die Phase der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (1971-1989). Bis zum Ende der DDR galt dann das Leitbild, das Berufstätigkeit und Mutterschaft als gleichwertig miteinander verband, wobei aber Müttern aufgrund dieser Funktion in der Erwerbsarbeit Sonderregelungen zuteil wurden. Die Forschung jener Jahre hatte die Aufgabe, den Wandel der SED von der Frauenpolitik zur Familien- und Bevölkerungspolitik zu legitimieren.
Zu fragen wäre, wie die Stellung der Geschlechter in der DDR-Gesellschaft schliesslich ausgesehen hat. Da sich dieses Buch mit der Geschichte der Frauenbewegung beschäftigt, kann hier nur eine summarische Antwort auf diese Frage gegeben werden:
Auch in der DDR gab es weiterhin eine Konzentration von Frauen in bestimmten, für Frauen typischen Berufen, aber ihr Anteil in frauenuntypischen Berufsbereichen (wie im technischen und naturwissenschaftlichen) war hier höher als in der Bundesrepublik. Ebenso erreichten hier die Frauen, gemessen an ihrem jeweiligen Ausbildungsniveau, weit überwiegend nur jeweils die unteren Positionen in der Berufshierarchie. Doch wegen der grossen Zahl bildungsmässig qualifizierter Frauen war der Anteil vor allem auf der mittleren Ebene in manchen
Bereichen, z.B. im Bankwesen, sehr hoch (z.B. 90% der Sparkassenleiter waren weiblichen Geschlechts) und viel grösser, verglichen mit dem Anteil von Frauen auf dieser Berufsebene in der Bundesrepublik. Sehr wenige Frauen (wenn auch wiederum vergleichsweise mehr als in der Bundesrepublik Deutschland) erreichten berufliche Spitzenpositionen.
Besonders deutlich wird dieser Sachverhalt auch im politischen Bereich. Das folgende Zitat von Renate Wiggershaus soll - rückblickend - nicht nur die statistische Unterrepräsentanz von Frauen im politischen Machtapparat dokumentieren, sondern gleichzeitig auch die gegebene Verwobenheit zwischen Familien- und Politikbereich illustrieren: „Während der Frauenanteil in den Bezirkstagen relativ hoch ist, sitzt im Ministerrat, der Spitze des Staatsapparates, nur eine einzige Frau: Margot Honecker, Minister für Volksbildung, die übrigens schon
mit 23 Jahren Volkskammerabgeordnete war. (Der Ministerrat hat aber 42 Mitglieder, darunter 37 Minister). In den drei Jahrzehnten seit Bestehen der DDR gab es zwei Frauen im Ministerrang: Rita Kuckhoff (1950 - 1958 Präsident der Deutschen Notenbank) und Elli Schmidt (1953 vier Monate lang Vorsitzende der Staatlichen Kommission für Handel und Versorgung), sowie vier Ministerinnen: Else Zaisser (1952 - 1953 Minister für Volksbildung), Hilde
Benjamin (1953 - 1967 Minister der Justiz), Margarethe Wittkowsky (Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrats 1961 - 1967) und Margot Honecker (seit 1963 Minister für Volksbildung). Liest man dann in einer Propagandaschrift: 'Wie gut Frauen regieren können, beweist z.B. Margot Honecker', fragt man sich verwundert, warum sich die DDR dann mit einer einzigen Ministerin unter 37 Ministern begnügt. Denn in hohe Positionen aufgestiegene Frauen, die ihre Ämter verloren, wurden nicht wegen mangelnder Qualifikation, sondern in der Regel aus politischen Gründen abgelöst. Ihnen widerfuhr dieselbe Behandlung wie Männern, die
sich nicht der Parteidisziplin beugten. Die Jüdin Margarethe Wittkowsky beispielsweise widersetzte sich dem durch eine dogmatische Anti-Israel-Haltung geprägten Parteikurs der SED. Offiziell trat sie aus gesundheitlichen Gründen zurück. Ähnliches spielte sich bei Hilde Benjamin ab, bei deren Ablösung vermutlich auch die Ablehnung der Pro-Arabischen-Politik der SED eine Rolle spielte. Else Zaisser wurde nach dem politischen Sturz ihres Mannes (Minister für Staatssicherheit, Mitglied des ZK und des Politbüros der SED) abgelöst. Und Elli Schmidt, eine der profiliertesten Politikerinnen der DDR, verlor ihren Posten, weil sie sich im
Juni 1953 - zusammen mit anderen Mitgliedern des Politbüros (darunter vor allem Rudolf Herrnstadt, Else Zaisser und ihr geschiedener Mann, Anton Ackermann) - für eine Ablösung Walter Ullbrichts einsetzte.“ Auch bis zur Wende in der DDR gab es im Politbüro der SED kein weibliches Mitglied, allein zwei „Kandidaten", und nur einen „weiblichen Minister", Margot Honecker, die Ehefrau des Generalsekretärs des ZK der SED und des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR Erich Honecker.
Die Unterschiede zwischen den Geschlechtern in den Qualifikations-, Berufs-, Einkommens- und politischen Teilnahmechancen sind also im Laufe der DDR-Geschichte zwar stärker verringert worden als in der Bundesrepublik Deutschland, aber zu fragen bleibt, warum es - trotz der starken unterstützenden sozialpolitischen Massnahmen zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie - nicht zur Einlösung der politisch selbstgesteckten Forderung nach stärkerer, möglichst gleicher Partizipation der Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen und auf allen Berufsebenen kam.
Der Wissenschaftliche Beirat für Frauenpolitik beim Bundes-Ministerium für Frauen und Jugend schrieb deshalb über die sozialpolitischen Massnahmen jener Zeit: „Diese Bestimmungen sind einerseits ein Zeichen dafür, dass Mutterschaft als soziale Funktion der Frau anerkannt wird. Andererseits wirkt sich die Konzentration der Frauenpolitik auf das Vereinbarkeitsproblem sehr negativ aus, weil sie das Klischee von der Hauptverantwortung der Mutter hierdurch stützt, und weil der Adressat dieser Leistungen ausschliesslich Frauen als Mütter sind. Doch Ausgangspunkt einer Frauenpolitik kann nicht nur die Mutter sein, es ist die Frau, das weibliche Geschlecht, es ist das Geschlechterverhältnis und seine Veränderung ... Das heisst aber auch, dass die Reduktion der Frauenpolitik auf eine 'Muttipolitik' zur Vernachlässigung vielfältiger Themen führt, die mit einem Frauenleben verbunden sind."
Dennoch hatte die „Muttipolitik" dazu geführt, dass die Mehrzahl der Frauen durch die ihnen gewährten Vergünstigungen keinen Grund zur Unzufriedenheit sahen und sie die Gleichberechtigung in der DDR als verwirklicht interpretierten. In der Öffentlichkeit war die Frage der Veränderungen der Geschlechtsrollen kein Thema: „Die vielfältigen Benachteiligungen der Frauen in der Gesellschaft, im Beruf und in der Familie (keine Chancengleichheit für Leitungsfunktion, niedrige Lohntarife in Wirtschaftsbereichen mit hohem Frauenanteil,
monotone Arbeitsplätze, schlechte Arbeitsbedingungen, unzureichender Wandel der traditionellen Männerrolle u.ä.) fanden keine Aufmerksamkeit trotz zahlreicher Belege in der empirischen Forschung".
Ferner hatte der DFD aufgehört, ein Ort zu sein, an dem Frauen ihre Probleme austauschten und ihre Interessen vertraten. Insbesondere hatte er für die jüngeren Frauen jede Anziehung verloren. Die meisten Frauen sahen und spürten zwar eine Vielzahl politischer und ökonomischer Probleme, aber jene, die die gesellschaftliche Lage allein der Frau in der DDR betrafen, erkannten sie nicht. Kritische Stimmen, die auf die Notwendigkeit hinwiesen, z.B. das
System der Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern zu untersuchen und zu verändern, wurden als feministische Spinnereien lächerlich gemacht.
In den 80er Jahren nahmen jedoch stetig die Kritikerinnen, vor allem unter den jüngeren Frauen, zu und die Unzufriedenheit mit der Reduktion der Frauenpolitik auf eine „Multipolitik". So entstanden Anfang der 80er Jahre informelle Frauengruppen, vor allem im kirchlichen Raum und im Rahmen der neuen Friedens- und Alternativbewegung. Nach Samirah Kenawi waren hinsichtlich ihrer Organisationsstruktur zwei Hauptgruppen Anfang der 80er Jahre erkennbar:„ Die nichthierarchisch organisierten Gruppen mit einem relativ festen Stamm an aktiven Frauen waren vor allem private oder am Rand der Kirche existierende Gruppen (also nicht notwendig
Gemeindemitglieder und nicht notwendig Gemeindegruppen). Gruppen mit einer offiziellen und inoffiziellen Leiterin waren überwiegend mehr oder weniger fest an die Gemeinde oder die kirchliche Struktur angebunden, wie Frauen- beziehungsweiseGesprächskreise der Gemeinden oder der Arbeitskreis 'Feministische Theologie', wobei letzterer nicht in allen Arbeits- und Untergruppen diesem Organisationsprinzip zugeordnet werden darf. Es gab aber auch private Frauengruppen, die sich inhaltlich und organisatorisch mehr um eine Frau gruppierten. Die
Grauzone ist hier gross. Bisher sind ca. 100 Frauengruppen bekannt, die sich 'privat' oder unter dem vielzitierten Dach der Kirche getroffen haben. 'Privat' meint Wohnungen, aber auch für geschlossene Veranstaltungen genutzte Gaststätten. Kirchliche Räume meint Gemeinderäume, Kirchen, aber auch Orte kirchlicher Veranstaltungen." Als erste war 1982 die Berliner Gruppe entstanden. Dann bildete sich diese Initiative in Halle, Leipzig, Eisenach, Weimar und Magdeburg. 1984 wurde das erste DDR-weite Frauentreffen in Halle durchgeführt.
1982 schlossen sich „Frauen für den Frieden" zusammen, und zwar aus Protest gegen das
neue Wehrdienstgesetz, das im § 3 Abs. 5 vorsah, im Verteidigungsfall auch Frauen in die allgemeine Wehrpflicht einzubeziehen. Zuvor hatte es bereits verschiedene, meist kirchenöffentliche Aktionen gegen Militärspielzeug, militaristische Erziehung im Unterricht und Diskussionen um die Logik der Hochrüstung gegeben, in denen sich viele Frauen engagiert hatten. Neu waren jetzt: die direkte politische Konfrontation, die überregionale Organisation und die - wenn auch begrenzte - öffentliche Artikulation. Neben öffentlichen Aktionen machten die „Frauen für den Frieden" auch durch Eingaben, auf Flugblättern u.a.m. auf die mögliche
Wehrdienstverweigerung im Ernstfall aufmerksam. Es kam in verschiedenen Städten zu Verhaftungen von Frauen, die in der beginnenden Bewegung sehr bekannt waren (z.B. Ulrike Poppe, Bärbel Bohley, Jutta Seidel). Sie wurden aber nur sehr kurzfristig inhaftiert.
Ab Mitte der 80er Jahre war in vielen grösseren Städten der DDR die Gruppe „Frauen für den Frieden" vertreten. Sie blieben über den Gründungsanlass hinaus wegen der gemeinsam gewonnenen Erfahrung zusammen: „Die Arbeit an der Eingabe hatte uns eine wichtige Erfahrung gebracht, nämlich dass sich Frauen untereinander sehr ernsthaft und produktiv auseinandersetzen können - nicht nur über Strickmuster. Auch jene Frauen, die
sonst nur ihre Männer reden lassen, hatten etwas zu sagen und konnten das auch in unserem Kreis. Deshalb wollten die meisten Frauen, dass wir auch weiterhin unter uns blieben und keine Männer zuliessen." Sie bearbeiteten Themen wie Sozialisation in der Familie, Geschlechtsrollen in Schulbüchern, Stellung der Frau in der Kirche und in der Gesellschaft der DDR, Fragen der Kindererziehung in der Schule, Gewalt gegen Frauen. Ab 1984 fanden jährlich Frauengruppen und Frauengruppentreffen statt, die nicht nur die „Frauen für den Frieden", sondern auch andere Frauengruppen unter einem Arbeitsthema zusammenführten.
Ferner wurden Anfang der 80er Jahre auch vereinzelt erste Seminare über Frauenthemen an verschiedenen Universitäten durchgeführt. 1987 erschien mit dem „Lila Band" der erste Frauenrundbrief.
Als sich die politische Krise in der DDR im Sommer 1989 durch die Ausreisebewegung zuspitzte, und die Opposition sich zu formieren begann, waren bereits an verschiedenen Orten politische Frauengruppen und weitere Initiativen entstanden, z.B. Selbsthilfe-, Selbsterfahrungs- und Diskussionsgruppen, So zählte allerdings eine deutliche Konzentration in den südlichen Bezirken und Berlin zu erkennen war. z.B. in Berlin zu den ersten Gründungen die „Lila Offensive" (kurz: LILO genannt) und die „EWA" (Erster Weiblicher Aufbruch); in Thüringen schlossen sich Frauen unter dem Namen „Frauen für Veränderung" zusammen, um durch demokratische Erneuerung der Gesellschaft den „Sozialismus lebbarer zu machen". Auch viele andere Gruppen waren - trotz ihres Oppositionscharakters - weiterhin stark an dem offiziellen politischen Gesellschafts- und Wirtschaftsmodell orientiert, was z.B. an der „Standortbestimmung" von LILO deutlich wird. So wird u.a. gefordert: „Wir Frauen der 'Lila Offensive' gehen davon aus, dass die Frauenfrage in der DDR nicht gelöst ist. Das bedeutet auch: die Beseitigung der kapitalistischen Produktionsweise ist zwar eine Voraussetzung aber keine Garantie für die Aufhebung
patriarchalischer Unterdrückung. ... Die Gleichstellung der Geschlechter gehört für uns zu den
Grundwerten einer sozialistischen Gesellschaft. Das durch uns angestrebte alternative Gesellschaftsmodell sieht in den selbstbestimmten individuellen Entwicklungsmöglichkeiten für Frauen, Männer und Kinder das eigentliche Ziel... Wir wollen uns beteiligen am Aufbau einer sozialistischen Gesellschaft".
Es gab aber auch andere politische Richtungen. In einem Flugblatt vom Dezember 1989 erklärte EWA: „Wenn wir jetzt nicht aus unserem Dornröschenschlaf erwachen, wird uns der Sozialabbau überrollen. Wir ... wollen eine neue Frauenpolitik. Wir wollen endlich ... selbst teilhaben an gesellschaftlichen Entscheidungen. Wir wollen Veränderungen bezüglich der realen Gleichstellung und Gleichwertigkeit von Frauen und Männern ... ein öffentliches Bewusstsein für unsere Probleme (und) Bedürfnisse ... schaffen. In diesem Sinne planen wir, ein EWA-Frauenzentrum zu eröffnen als öffentlichen Anlauf-, Treff- und Konsultationspunkt im Stadtbezirk.
Am 08. Dezember 1989 kam es zur ersten Gründung eines „Zentrums für interdisziplinäre
Frauenforschung (ZiF)" an der Humboldt-Universität in Berlin. Zwar gab es bereits seit 1964 - wie berichtet - einen wissenschaftlichen Beirat mit dem Titel „Die Frau in der sozialistischen Gesellschaft" an der Akademie der Wissenschaften und seit 1966 am Pädagogischen Institut in Leipzig die Forschungsgemeinschaft „Geschichte des Kampfes der Arbeiterklasse um die Befreiung der Frau", aber ihre Arbeiten standen ganz im Dienste der SED. Ein Beleg hierfür ist die von der Forschungsstelle in Leipzig herausgebene zweibändige Chronik zur Rolle der Frau in der Geschichte (von 1980 -1981) , die im übrigen nur von männlichen Autoren verfasst wurde.
Die seit den 80er Jahren entstandenen informellen Frauengruppierungen ermöglichten letztendlich die Gründung des „Unabhängigen Frauenverbandes (UFV)" in der Zeit der Wende. Ca. 1.200 Vertreterinnen von Frauengruppen und -initiativen waren am 03.12.1989 dem „Aufruf an alle Frauen" in die Berliner Volksbühne gefolgt. Diese Aktion stand unter dem Motto „Ohne Frauen ist kein Staat zu machen". Auf diesem Kongress wurde der Beschluss, sich zu einer gemeinsamen politischen Interessenvertretung zusammenzuschliessen, gefasst. Offizieller Gründungstag des Unabhängigen Frauenverbandes war der 17.02.1990.
Der UFV ist als eine Sammlungsbewegung zu verstehen und dokumentiert den „feministischen Aufbruch in der DDR". Er wurde vor allem im politischen Umgestaltungsprozess aktiv, weil er als eine der Oppositionsgruppen am Zentralen Runden Tisch der Bürgerbewegungen und der Vertretungen der „alten Macht" Sitz und Stimme erhielt. Er hatte einen nicht geringen Anteil an der Ausarbeitung der Sozialcharta (= Sicherung sozialer Rechte der DDR-Bürgerinnen und -Bürger beim Prozess der Vereinigung beider deutscher Staaten) und des Konzepts für ein Ministerium für Frauen- beziehungsweiseGleichstellungsfragen. An der Volkskammerwahl am 18.3.1990 nach der politischen Wende beteiligte er sich gemeinsam mit der „Grünen Partei"; sie erhielten aber nur 1,6% der Stimmen und weil alle Listenplätze die „Grüne Partei" besass, bekam der UFV damit keinen Sitz in der Volkskammer. Der Demokratische Frauenbund Deutschlands konnte sogar nur 0,3% aller Stimmen gewinnen.
Die Frauen des Unabhängigen Frauenverbands mussten sich nach diesen Wahlen bis zum 03.10.1991 aufgrund der Anwendung des bundesrepublikanischen Parteigesetzes entscheiden, ob sie sich als eine eigene Partei etablieren wollten oder nicht. Auf dem UFV-Kongress Ende September 1991 in Weimar entschieden sich die Teilnehmerinnen mehrheitlich gegen eine Partei- und für eine Vereinsgründung.
Die Ergebnisse der Wahl enttäuschten die betroffenen Frauen sehr und führte ihnen gleichzeitig ihre Illusion und Fehleinschätzung über ihre „Massenbasis" vor Augen. Sie machten nach Irene Dölling deutlich, „dass die übergrosse Mehrheit der Frauen in der DDR mit frauenemanzipatorischen beziehungsweisefeministischen Ideen und einer entsprechenden Praxis nichts anfangen kann, ja ihnen ablehnend gegenübersteht ... Ich denke, dass das ungewohnte, etwas aufmüpfige, sich um die gängigen Normen wenig kümmernde Auftreten und Sprechen seiner Vertreterinnen, aber auch deren Beharren auf der Autonomie von Frauen und ihrer Eigenaktivität, als fremd empfunden wurde und Ängste und Aggressionen hervorrief. Die sog. 'normalen' Frauen haben wohl nur diese für sie fremden Aspekte selektiv wahrgenommen." Zum anderen betont Irene Dölling, dass die abrupte Öffnung der Grenzen am 09.
November 1989 und der erste Besuch „im Westen" bei vielen Frauen einen Schock ausgelöst hätte, weil sie sich die Unterschiede im Konsumangebot und im Lebensstandard zwischen Ost- und Westdeutschland so gross nicht vorgestellt hatten. Hierdurch wurde ihnen erst ihre soziale Lage bewusst, die gekennzeichnet war durch das tägliche Sichbemühen um die Existenzsicherung wegen der bestehenden Mangelwirtschaft bei gleichzeitig ganztägiger Erwerbsarbeit. Der Angleichungswunsch an das Lebensniveau der Bundesrepublik - gerade auch im Hinblick auf die Kinder - war gross. Die Parteien der „Allianz für Deutschland" waren aufgrund ihrer Wahlversprechungen dafür die besten Garanten.
Unter den politisch aktiven Frauen der Neuen Frauenbewegung in der DDR war die Wiedervereinigung umstritten. Ina Merkel, eine der Sprecherinnen des Unabhängigen Frauenverbandes, wehrte sich mit folgenden Argumenten gegen diese Entwicklung: „Wiedervereinigung hiesse in der Frauenfrage drei Schritte zurück - es hiesse überspitzt gesagt: Frauen zurück an den Herd. Es hiesse, wieder kämpfen um das Recht auf Arbeit, kämpfen um einen Platz für den Kindergarten, um die Schulspeisung. Es hiesse, vieles mühsam Errungene aufzugeben, statt es auf eine neue qualitative Stufe zu heben." Sie schlug vor, trotz aller anderen drängenden Schwierigkeiten, „sich eine Frauenfrage zu leisten". Andere Frauen
dagegen stellten wegen anderer dringender Probleme diese in den Hintergrund. Erdmute Horn und Birgit Sauer schreiben: „Auch die Oppositionsbewegung in der DDR sitzt, wie alle linken Bewegungen, dem Mythos vom Nebenwiderspruch 'Frau' auf: Das Geschlecht wird zwar vielfach thematisiert, aber nicht als Element oppositionell-emanzipatorischen Denkens begriffen. In einem Interview betonte Bärbel Bohley vom Neuen Forum, dass es gegenwärtig Wichtigeres gäbe als die Frauenfrage."
Doch wäre der Einigungsvertrag zwischen beiden Teilen Deutschlands an einer Frauenfrage und -
forderung - nämlich am Paragraphen 218 - beinahe gescheitert. Man einigte sich schliesslich auf die folgende Formulierung: „Im Einigungsvertrag wird festgelegt, dass bis zum 31.12.92 eine
gesamtdeutsche Regelung für Schwangerschaftsabbrüche gefunden werden muss. Bis dahin gilt in Ost- und West-Deutschland zweierlei Recht."
Mit der Wiedervereinigung veränderte sich in Ostdeutschland in der Tat die Lage gerade von Frauen besonders stark.
Die überproportionale Betroffenheit der Frauen von Arbeitslosigkeit hängt vor allem mit ihrer
Konzentration gerade auf die Wirtschaftszweige ab, die von Produktionsabbau und von
Rationalisierungsmassnahmen betroffen waren (chemische Industrie, Textil- und Bekleidungsgewerbe, und ergibt sich ferner durch die Umstrukturierungen und personellen
Landwirtschaft, Verwaltung) Umbesetzungen in den Schulen. Gerade auch an den Universitäten traf die „Abwicklung" die Frauen besonders stark; denn die geistes- und ozialwissenschaftlichen Fächer, in denen vor allem Frauen vertreten waren, wurden aufgelöst beziehungsweiseneu organisiert.
Viele Untersuchungen zeigen, dass die Arbeitslosigkeit einen starken psychischen Belastungsfaktor für die Frauen darstellt, gerade weil die Berufsorientierung bei den ost-deutschen Frauen allgemein und weiterhin sehr hoch ist.
Es ist hier nicht der Ort, ausführlich auf den Wandel hinsichtlich der Frauen in ihrer Einstellung und in ihrer Lage im Erwerbsbereich und auf die Veränderungen in ihren sozialen Lagen in anderen gesellschaftlichen Teilbereichen in den neuen Bundesländern nach der Wiedervereinigung bis heute einzugehen. Doch kurz soll auf die These Bezug genommen werden, dass viele ost- und westdeutsche Autoren und Autorinnen aufgrund ihrer Analysen über die jetzige Partizipation der Frauen in der Arbeitswelt und den verschiedensten öffentlichen Bereichen die Frauen in Ostdeutschland als „Verliererinnen der deutschen Vereinigung" bezeichnen. Differenzierter nimmt dagegen Hildegard M. Nickel (zu DDR-Zeiten Wissenschaftlerin an der Humboldt-Universität und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats „Die Frau in der Sozialistischen Gesellschaft" an der Akademie der Wissenschaften; jetzt Professorin an der Humboldt-Universität Berlin) Stellung: „Ich habe meine Zweifel, dass dies in seiner Pauschalisierung stimmt. Was ist die Messlatte? Ist es die soziale Lage von Frauen in der DDR? Ist es der Vergleich zu ostdeutschen Männern? Sind es die westdeutschen Frauen oder die in der Bundesrepublik lebenden Ausländer und Ausländerinnen? Oder ist - wie ich befürchte - ganz schlicht gemeint, dass es manchen ostdeutschen Frauen schlechter geht als anderen? Die Dichotomisierung und Zweiteilung verbaut den Blick auf die vielschichtige Wirklichkeit. Darüber hinaus unterstellt das Festhalten an der 'Verliererinnen|Gewinnerinnen -These', Frauen seien glücklose oder glückhafte Opfer eines jenseits ihres Zutuns ablaufenden Strukturprozesses. Das Gegenteil ist der Fall: Frauen wie Männer waren Akteure der 'Wende' in der DDR. Frauen wie Männer haben im Rahmen der ersten freien Wahlen in der DDR, im März 1990, mehrheitlich für eine schnelle Wirtschafts- und Währungsunion votiert. Jetzt zeigt sich jedoch mit aller
Deutlichkeit, was viele zum damaligen Zeitpunkt nicht wahrhaben wollten: Die mit dem noch nicht vollzogenen Übergang in seine nachfordistische Phase zusammenhängende Transformationskrise des Westens trifft (Ost-)Frauen stärker als (Ost-)Männer.... Blickt man auf die 'Wende-Ereignisse' zurück, dann zeigt sich - auch wenn mancher Mythos es heute anders deuten will: Mit 'Exit und voice' (Wolfgang Zapf) und dem Beitritt zur Bundesrepublik haben DDR-Bürgerinnen und -Bürger ihr System zur Disposition gestellt, den 'Gleichstellungsvorsprung' der Frauen eingeschlossen.... DDR-Bürgerinnen und Bürger waren aus der vormundschaftlichen Versorgungsgesellschaft ausgebrochen."
Hinzu kommt, dass die Frauen nicht um ihre beruflichen De-Qualifikationen in modernen Dienstleistungsgesellschaften wussten. Deshalb fährt Hildegard M. Nickel fort: „Die von den meisten Frauen individuell sehr schmerzhaft erfahrene Entwertung ihrer zu DDR-Zeiten erworbenen Qualifikationen und beruflichen Positionen hat - auch wenn die
fachliche Nachqualifizierung mittlerweile erfolgreich abgeschlossen und die Position gut dotiert und relativ sicher ist - das Selbstbewusstsein der befragten Frauen und ihr Bild gelebter Gleichberechtigung erschüttert. ... Diese Verunsicherungen sind offenbar noch längst nicht von allen überwunden. Sie schlagen sich im Selbstbild der Frauen nieder, und zwar einesteils in manchmal nostalgischen Bruchreflektionen (früher - heute), was vornehmlich ältere Kolleginnen betrifft; andernteils und mehrheitlich zeigt sich die Verunsicherung in Suchbewegungen und neuen Selbstvergewisserungen, seltener in Resignation. Die gemeinsame Erfahrung, den
Umbruch - wenn auch mit grosser persönlicher Kraftanstrengung - bewältigt zu haben, führt anscheinend zu einer neuen Konsolidierung von Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein."
Die negative Entwicklung für die ostdeutschen Frauen im Vergleich zu den Männern hat jedoch bisher weder zu einem neuen kollektiven Protestverhalten, noch zu einer Stärkung der begonnenen Neuen Frauenbewegung in den neuen Bundesländern geführt. Noch immer sind die Vorurteile hier gegenüber den „Emanzen" zu gross.
Die ostdeutschen Frauen der Neuen Frauenbewegung empfanden dagegen häufig ihre westlichen
Schwestern, wie Irene Dölling (Ost-Berlin) es formulierte: „Überheblich, besserwisserisch, nicht unähnlich dem 'Kolonialgebaren', das das allgemeine Verhalten der 'Wessis' gegenüber den 'Ossis' kennzeichnet".
Überspitzt sieht Christine Eifler sogar eine Polarisierung zwischen der west- und ostdeutschen Frauenbewegung sich entwickeln: „West-Emanzen gegen Ost-Muttis; Befreiungskämpferinnen einerseits, Fussfesseln der feministischen Bewegung andererseits."
Hildegard M. Nickel weist aufgrund von neueren empirischen Befunden auf einen langsam stattgefundenen Wandel im Osten hin: „Das vormals eher unreflektierte Stereotyp in der Selbstwahrnehmung von DDR-Frauen 'Wir sind gleichberechtigt' ist anscheinend, wenn auch zögerlich, ins Wanken geraten und die 'Geschlechtsblindheit' von DDR-Frauen einer Sensibilisierung gewichen, die freilich ungleich verteilt ist und sich nicht kämpferisch äussert. Und das zu DDR-Zeiten vergleichsweise wenig profilierte Frauen- Bewusstsein scheint von einigen Frauen heute zunehmend selbst als Defizit erkannt zu werden."
Wie schwer sich die Ideen der Neuen Frauenbewegung und eine veränderte Einstellung zu ihr in den neuen Bundesländern dennoch durchzusetzen vermag, wird auch bei der Umstrukturierung der Universitäten deutlich. Professuren für Frauenforschung gibt es in den neuen Bundesländern bisher nur eine an der Humboldt Universität und eine an der Universität Potsdam.
Stärker konnte sich die Idee der Gleichstellungsstellen durchsetzen. Hier bestehen inzwischen zahlreiche sowohl auf kommunaler als auch auf institutioneller Ebene (z.B. an Universitäten). Ferner haben auch viele traditionelle Frauenverbände inzwischen Unterorganisationen in den neuen Bundesländern gegründet.
Ferner gibt es inzwischen auch die verschiedensten Kontakt- und Begegnungsstätten für Frauen,
Beratungsstellen, auch im Hinblick auf berufliche Fragen, Selbsthilfeinitiativen, eine Fraueninfothek in Berlin, Expertinnen-Beratungsnetzwerke im Wissenschaftsbereich u.a.m. Auch verschiedene Mütter-Centren wurden eingerichtet und schliesslich auch Frauenhäuser.
Damit wird ferner deutlich, dass auch für die Neue Frauenbewegung im Osten der schnelle Weg der Angleichung angesagt war: Die Phase der Selbsterfahrungs-Gruppenbildung, dann die Phase der feministischen Projekte, wie sie nacheinander für die Entwicklung der westdeutschen Neuen Frauenbewegung galt, wurde sofort verbunden mit der dritten Phase, dem zunehmenden Institutionalisierungsprozess.
Hier eine Danksagung an alle die an der Geschichte der Frauenbewegung mitgearbeitet hatten:
Mathilde Franziska Anneke von 1817–1884,
Ellen Ammann, von 1870–1932,
Louise Aston, von 1814–1871,
Anita Augspurg, von 1857–1943,
Ottilie Baader, von 1847–1925,
Gertrud Bäumer, von 1873–1954,
August Bebel, von 1840-1913,
Augusta Bender, von 1848–1924,
Adelheid von Bennigsen, von 1861-1938,
Lily Braun, von 1865–1916,
Luise Büchner, von 1821–1877,
Marie Calm, von 1832-1887,
Minna Cauer, von 1841–1922,
Hedwig Dohm, von 1831–1919,
Minna Faßhauer, von 1875–1949,
Caroline Auguste Fischer, von 1764–1842,
Henriette Fürth, von 1861-1938,
Agnes Heineken, von 1872-1954,
Jenny Hirsch, von 1829–1902,
Emma Herwegh, von 1817–1904,
Lida Gustava Heymann, von 1868–1943,
Camilla Jellinek, von 1860–1940,
Marie Juchacz, von 1879–1956,
Mathilde Lammers, von 1837-1905,
Helene Lange, von 1848–1930,
Josephine Levy-Rathenau, von 1877–1921,
Rosa Luxemburg, von 1871–1919,
Herta Meyer-Riekenberg, von 1910–1984,
Paula Müller-Otfried, von 1865-1946,
Louise Otto-Peters, von 1819–1895,
Bertha Pappenheim, von 1859-1936,
Marie Raschke, von 1850–1935,
Barbara Renz, von 1863–1955,
Alice Salomon, von 1872–1948,
Käthe Schirmacher, von 1865–1930,
Elisabeth Selbert, von 1896–1986,
Helene Stöcker, von 1869–1943,
Gabriele Strecker, von 1904–1983,
Marie Stritt, von 1855–1928,
Amalie Struve, von 1824–1862,
Marianne Weber, von 1870–1954,
Sidonie Werner, von 1860-1932,
Clara Gertrud Wichmann, von 1885-1922,
Jeanette Wolff, von 1888–1976,
Clara Zetkin, von 1857–1933,
Gisela Bock, von 1942,
Barbara Degen, von 1941,
Barbara Duden, von 1942,
Florence Hervé, von 1944,
Hannelore Mabry, von 1930,
Jutta Menschik, von 1944,
Sibylle Plogstedt, von 1945,
Ulrike Prokop, von 1945,
Sigrid Rueger, von 1939−1995,
Helke Sander, von 1937,
Alice Schwarzer, von 1942,
Sabine Zurmühl, von 1947,
Marie de Gournay, von 1565–1645,
Olympe de Gouges, von 1748–1793,
Flora Tristan, von 1803–1844,
Hubertine Auclert, von 1848–1914,
Madeleine Pelletier, von 1874–1939,
Simone de Beauvoir, von 1908–1986,
Monique Wittig, von 1935–2003,
Marie Jean Antoine Nicolas Caritat, Marquis de Condorcet
Anna Maria Mozzoni, von 1837–1920,
Gualberta Alaide Beccari, von 1842–1906,
Anna Kuliscioff, von 1854–1925,
Ersilia Majno Bronzini, von 1859–1933,
Sofia Bisi Albini, von 1856–1919,
Clara Carrara-Spinelli, Contessa Maffei, von 1814–1886,
Cristina Trivulzio de Belgioioso, von 1808–1871,
Anita Garibaldi, von 1820?–1849,
Maria Montessori, von 1870–1957,
Dr. Paolina Schiff,
Laura Solera Mantegazza
Sibilla Aleramo, von 1876–1960,
Pierina Corbetta, von 1880?–1920,
Jessie White Mario,
Georgina Saffi,
Maria Occhipinti, von 1921,
Rosanna Rossanda,
Camilla Ravera,
Luisa Muraro,
Jeremy Bentham,
Annie Besant,
Catherine Booth,
Josephine Butler, von 1828–1906,
Emily Davison,
Charlotte Despard, von 1844–1939,
Millicent Garrett Fawcett, von 1847–1929,
Germaine Greer,
Ishbel Maria Hamilton-Gordon, von 1857–1939,
Lady Margaret Mackworth, von 1883–1958,
Harriet Taylor Mill,
John Stuart Mill, von 1806–1873,
Emmeline Pankhurst,
Sylvia Pankhurst,
Ethel Smyth,
William Thompson,
Anna Wheeler, von 1785-1848,
Mary Wollstonecraft, von 1759-1797,
Virginia Woolf, von 1882-1941,
Susan B. Anthony, von 1820–1906,
Amelia Bloomer, von 1818–1894,
Antoinette Brown Blackwell, von 1825–1921,
Lucy Burns, von 1879–1966,
Elizabeth Cady Stanton, von 1815–1902,
Lydia Child, von 1802–1880,
Victoria Claflin Woodhull Martin, von 1838–1927,
Emma Goldman, von 1869–1940,
Anna Howard Shaw, von 1847–1919,
Clara Lemlich, von 1886–1982,
Alice Paul, von 1885–1977,
Margaret Sanger, von 1879–1966,
May Wright Sewall, von 1844–1920,
Sojourner Truth, von 1798–1883,
Janet Biehl, von 1953,
Rita Mae Brown,
Susan Brownmiller, von 1935,
Judith Butler, von 1956,
Pat Califia, von 1954,
Angela Davis, von 1944,
Andrea Dworkin, von 1946-2005,
Nancy Fraser, von 1947,
Shulamith Firestone, von 1945,
Betty Friedan, von 1921–2006,
Nancy Friday, von 1933,
Donna Haraway, von 1944,
bell hooks, von 1952,
Kate Millett, von 1934,
Juliet Mitchell, von 1940,
Toni Morrison, von 1931,
Adrienne Rich, von 1929,
Amy Richards, von 1970,
Gloria Steinem, von 1934,
Molly Yard, von 1912–2005,
Alice Walker, von 1944,
Naomi Wolf, von 962,
Julie von May von Rüed, von 1808-1875,
Marie Goegg-Pouchoulin, von 1826-1899,
Gertrude Guillaume-Schack, von 1845-1903,
Helene von Mülinen, von 1850-1924,
Emilie Kempin-Spyri, von 1853-1901,
Emma Pieczynska-Reichenbach, von 1854-1927,
Meta von Salis-Marschlins, von 1855-1929,
Marie Villinger, von 1860-1946,
Hedwig Bleuler-Waser, von 1869-1940,
Margarethe Faas-Hardegger, von 1882-1963,
Antoinette Quinche, von 1896-1979,
Gertrud Heinzelmann, von 1914-1999,
Marthe Gosteli, von 1917,
Iris von Roten, von 1917-1990,
Emilie Lieberherr, von 1924,
Marianne Hainisch, von 1839-1936,
Franziska von Kapff-Essenther, von 1849-1899,
Auguste Fickert, von 1855-1910,
Helene von Druskowitz, von 1856-1918,
Rosa Mayreder, von 1858-1938,
Marie Lang, von 1858-1934,
Adelheid Popp, von 1869-1939,
Valie Export, von 1940,
Roswita Feßler
Johanna Dohnal, von 1939,
Etta Lubina Johanna Palm-Aelders, von 1743–1799,
Wilhelmina Drucker, von 1847-1925,
Henriëtte van der Meij, von 1850–1945,
Aletta Jacobs(1854–1929,
Hedy d'Ancona, von 1937,
Anja Meulenbelt, von 1945,
Ayaan Hirsi Ali, von 1969,
Clara Gertrud Wichmann, von 1885–1922,
Betsy Kjelsberg, von 1886–1950